Art der Meldung + Relevanz: Gerichtsbeschluss des BGH
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat angekündigt, sich mit Fragen über die Rechtswidrigkeit der HOAI-Mindestsätze an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu wenden. Der EuGH hat im Juli 2019 die Rechtswidrigkeit der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI nach EU-Recht festgestellt. Seitdem beschäftigen sich die Gerichte in Deutschland mit den Auswirkungen dieser Entscheidung. Der Dreh- und Angelpunkt ist die Frage, ob die Mindestsätze immer noch „bindendes Preisrecht“ oder ob auch anderslautende Verträge (mit Vergütung unter den Mindestsätzen) möglich sind. Der BGH hat nun seine Entscheidung zunächst ausgesetzt und dem EuGH folgende Fragen zur Klärung vorgelegt:
- Dürfen die HOAI-Sätze wegen des EuGH-Urteils nicht…