- Am 4. Juni 2021 hat die EU-Kommission neue Standardvertragsklauseln für Drittlandsübermittlungen und zur Auftragsverarbeitung beschlossen.
- Diese sollen die neuen Anforderungen der DSGVO und die „Schrems II“-Entscheidung des EuGH berücksichtigen.
- Nun hat die EU-Kommission basierend auf den Rückmeldungen einen Katalog von Fragen und Antworten veröffentlicht, um die praktische Anwendung zu erleichtern.
- Der Katalog soll fortlaufend erweitert und aktualisiert werden.
Fragen und Antworten der EU-Kommission zu Standardvertragsklauseln
Art der Meldung + Relevanz: Gesetzesentwurf + Rechtliche Grauzonen im Datenschutz werden reduziert
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