Bei der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geht es neben der gerichtlichen Klärung vor dem EuGH nun auch gesetzgeberisch weiter. Der Europäische Gerichtshof hat die Mindest- und Höchstsätze der HOAI im Juli 2019 für rechtswidrig erklärt. Im Mai 2020 hat der Bundegerichtshof (BGH) vom EuGH Klärung erbeten, ob die bisherigen Regelungen zwischenzeitlich noch Anwendung finden dürfen oder nicht. Diese Klärung steht weiterhin aus. Zwischenzeitlich geht es nun aber auch legislativ weiter: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einen neuen Gesetzesentwurf zur Klärung bei Architekten- und Ingenieurverbänden zirkuliert. Das sind die wichtigsten Punkte:
- Die HOAI ist fortan lediglich Grundlage und Maßstab zur Kalkulation von Honoraren und nicht verbindlich. Honorare sollen frei verhandelbar sein.
- Statt einer Auflistung…