- Das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz hat seine konkreten Gesetzesvorhaben bis Ende der Legislaturperiode (September 2021) intern zirkuliert (liegt elfnullelf vor)
- Unter dem Oberbegriff "Stärkung der Integrität in der Wirtschaft" fasst das BMJV folgende Pläne, um Wirtschaftskriminalität zu ahnden:
- Sanktionsrahmen, der große Unternehmen nicht unfair begünstigt
- rechtliche Anreize für Kooperation mit Strafverfolgungsbehörden
- klare Regeln für die behördliche Verwertung der Ergebnisse unternehmensinterner Untersuchungen
- Verfahrensrechte für Unternehmen
- Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor Druck zur Selbstbelastung
- Die Bundesregierung hat den Vorschlag im Juni 2020 beschlossen; eine Befassung des Bundestags steht aus
- Weitere Kernvorhaben des BMJV sind: Kinderrechte ins Grundgesetz, „Rasse“-Begriff im Grundgesetz ersetzen, Frauen in Führungspositionen und faire Verbraucherverträge
Justizministerium: Konkrete gesetzliche Pläne gegen Wirtschaftskriminalität
Politische Initiative + Vorhaben des BMJV bis Ende der Legislaturperiode
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