Digital Services Act: Wer übernimmt die Plattformaufsicht in Deutschland?
Mit dem Digitale-Dienste-Gesetz („Digital Services Act“, DSA), wird es erstmals in der EU gemeinsame Regeln für Plattformen wie Social Media, Dienste und Onlinedienste u.a. auch für Clouds geben. So verpflichtet es beispielsweise Plattformen dazu, Nutzerbeschwerden zu erleichtern und Daten für die Forschung bereitzustellen Die drängendste Frage deshalb: Wer kümmert sich um die Durchsetzung des DSA? Dafür muss jedes Land einen „Koordinator für digitale Dienste“ benennen („Digital Services Koordinator“, DSC), der sich an der Aufsicht beteiligt.