“Osterpaket” für die Energiewende verabschiedet
“Osterpaket” war die erste große Gesetzgebungsankündigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima (wir haben ausführlich berichtet) Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie hat am 06.07.2022 den Weg für drei Gesetze freigemacht: Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor Zweiten Gesetzes zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften Gesetzentwurf zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) – “zwei Prozent-Regel”; Zwischenziel auf 2027 verschoben und Re-Powering-Maßnahmen werden bevorzugt hinzu kam heute (Donnerstag) noch die Beratung des Bundesnaturschutzgesetzes, um Planungen zügiger umzusetzen wichtigstes Ziel: Ausbau der Erzeugung erneuerbarer Energien bis 2030 = 80 Prozent EEG-Umlage dauerhaft gestrichen; klimaneutrale Stromversorgung bis 2035 ebenfalls keine Zielvorgabe mehr Verabschiedung der Gesetze in 2./3. Lesung am 07.07.2022