Planungssicherstellungsgesetz geht in die zweite Verlängerung
Aktuell läuft das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG, seit Mai 2020 in Kraft) bis zum 31.12.2022 Es geht um formwahrende Alternativen für Verfahrensschritte in Planungs- und Genehmigungsverfahren – also auch und gerade um digitale Bürgerbeteiligung Übernahme in dauerhaftes Recht wird diskutiert, um Rechtssicherheit für alle Planungs- u. Genehmigungsverfahren zu erlangen Verlängerung zunächst bis zum 31.12.2023