Wir haben unseren PolitikfeldMonitor erneut weiterentwickelt. Er besteht nun aus drei Kompontenten:
Gesetzesvorhaben
In der Rubrik Gesetzesvorhaben finden Sie eine Übersicht zu den aktuell wichtigsten Gesetzesvorhaben in unseren Themenfeldern Bauwesen, Digitalisierung, Energie, Gesundheit, Finanzmärkte und Mobilität. Klicken Sie auf ein Themenfeld, um die dazugehörigen Gesetzesvorhaben zu sehen.
- Schritt für Schritt: Sie können die einzelnen Schritte im Gesetzgebungsprozess von Beginn bis zum aktuellen Stand über die Reiter nachverfolgen
- Einordnung: Wir ordnen in den einzelnen Schritten Sachverhalte ein und erklären Zusammenhänge
- Updates per E-Mail: Sie erhalten einmal im Monat ein Update zum aktuellen Stand der Gesetzesvorhaben für den/die Themenbereiche, die Sie abonniert haben
Politische Woche
Jeden Montagvormittag informieren wir Sie per E-Mail kompakt über die wichtigsten Termine der Institutionen auf Bundes, EU- und Länderebene der anstehenden Woche zu den Themenfeldern Bauwesen, Digitalisierung, Energie, Gesundheit, Finanzmärkte und Mobilität.
Zudem sind in der E-Mail ausgewählte politische/fachliche Veranstaltungen enthalten.
Meldungen
Weiterhin finden Sie in dieser Rubrik Meldungen aus unseren Themenbereichen Bauwesen, Digitalisierung, Energie, Gesundheit, Finanzmärkte und Mobilität. Zudem können Sie wie bisher Meldungen aus den für Sie relevanten Themenbereichen per E-Mail abonnieren.
- Informationen kompakt zusammengefasst
- Ausgewertet und mit Einschätzungen, wie betroffene Unternehmen/Branchen die Informationen für ihre Zwecke nutzen können
- Links zu Quellen, zu weiterführenden Informationen und zu Originaldokumenten
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Gesetzesvorhaben
Klicken Sie auf einen der folgenden Themenbereiche, um die aktuellen Gesetzesvorhaben darin anzuzeigen.
Gesetzesvorhaben im Bereich Gesundheit
Hier finden Sie den aktuellen Stand der relevantesten Gesetzesvorhaben im Bereich Gesundheit.
Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG)
Es wurde im Oktober im Bundestag erstmalig beraten und fällt voraussichtlich der Diskontinuität zum Opfer.
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Gesetzesvorhaben im Bereich Finanzmärkte
Hier finden Sie den aktuellen Stand der relevantesten Gesetzesvorhaben im Bereich Finanzmärkte.
FinmadiG - Finanzmarktdigitalisierungsgesetz
22.12.2023 Kabinettsbeschluss
- Der Gesetzentwurf wurde beschlossen und an den Bundesrat überwiesen
- Das Gesetz ist zustimmungspflichtig
23.10.2023 Referentenentwurf des BMF
- Mit dem Finanzmarktdigitalisierungsgesetz werden folgenden EU-Verordnungen und -Richtlinien als wesentliche Maßnahmen des EU-Pakets zur Digitalisierung des Finanzsektors umgesetzt. Damit soll die fristgerechte und reibungslose Anwendung der EU-Vorschriften in Deutschland sichergestellt werden.
- Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCa – Integration der Kryptomarktregulierung):
- Integration der Regulierung von Kryptomärkten in die EU-Binnenmarktregulierungsarchitektur.
- Schaffung eines level-playing fields in Europa für Kryptowerte.
- Überführung des deutschen Rechtsrahmens für Kryptowerte in die EU-Regelungsarchitektur.
- Zulassungsvorbehalte und prudentielle Regelungen für Emittenten und Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen.
- Regelungen zum Schutz der Inhaber von Kryptowerten und zur Verhinderung von Marktmanipulation und Insiderhandel.
- Verordnung (EU) 2023/1113 (Erweiterung der Geldtransferverordnung)
- Ausweitung der Geldtransferverordnung auf Kryptowerte.
- Pflicht für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, Informationen über Auftraggeber und Begünstigte von Kryptowertetransfers zu erheben und zu übermitteln.
- Ersetzung der nationalen Kryptowertetransferverordnung durch EU-Recht.
- Umsetzung der Änderungen der Geldwäscherichtlinie in Bezug auf Kryptowerte-Dienstleistungen.
- Verordnung (EU) 2022/2554 und Richtlinie (EU) 2022/2556 (DORA):
- Schaffung eines einheitlichen Rahmens für die digitale Betriebsstabilität im Finanzsektor.
- Harmonisierung der Anforderungen an die operationale Resilienz von IKT-Systemen im Finanzsektor.
- Organisatorische Anforderungen an die IT-Sicherheit, Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen, und Vorgaben für Penetrationstests.
- Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2556 in deutsches Recht und Integration der Befugnisse zur Sicherstellung der operationalen Resilienz in die Stammgesetze.
02.02.2024 Bundesrat
- Stellungnahme mit Änderungen, auf die die Bundesregierung überwiegend eingegangen ist
Pflicht für Insolvenzgerichte soll entfallen, die BaFin im Fall einer (drohenden) Insolvenz eines Instituts anzuhören
22.12.2023 Ausschussempfehlungen Bundesrat
- Der federführende Finanzausschuss, Rechtsausschuss und Wirtschaftsausschuss empfehlen eine Stellungnahme mit technischen und redaktionellen Änderungen
22.02.2024 Erste Lesung im Bundestag
- Überweisung Ausschüsse, Finanzausschuss (federführend)
20.03.2024 Öffentliche Anhörung im Finanzausschuss
In der Anhörung wurden neben Bitkom und dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft wurden vier weitere Experten angehört, mit folgendem Ergebnis:
- Bitcom lobt Deutschlands gute Ausgangsposition in der Kryptowirtschaft
- Warnung vor Gefährdung dieser Position durch das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz
- Bitcom schlägt flüssigere Angleichung an europäisches Recht vor
- Diskussion über zivilrechtliche Durchsetzungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit MiCA
- Fall Wirecard als Beispiel für Schadensersatzpflichten bei fehlerhaften Adhoc-Mitteilungen
- Warnung vor “Auslegungs-Ping-Pong” zwischen deutschen und europäischen Gerichten
- Betonung der Notwendigkeit gerechter Wettbewerbsbedingungen in Europa
- BaFin wird als Gefahrenabwehrbehörde mit weitreichenden Befugnissen definiert
24.04.2024 Abstimmung Finanzausschuss im Bundestag
- mit einigen Detail-Änderungen mit Stimmen der Koalition und CDU/CSU wurde der Gesetzentwurf angenommen
- insb. präzise Definitionen für Kryptoverwaltung und kryptografische Instrumente
- SPD-Fraktion: Betont Dringlichkeit der Regulierung von Kryptowerten, Strebt Stärkung der europäischen Kapitalmärkte an
- CDU/CSU-Fraktion: Lobt Übernahme einiger Punkte aus ihrem Entschließungsantrag durch die Koalition (s.o. präzise Definitionen)
- Bündnis90/Die Grünen:, Betonen Zweck des Gesetzes, Vertrauen in neue Finanzarchitektur zu stärken und Verbraucher zu schützen, Festlegung einheitlicher IT-Sicherheitsstandards für den IT-Sektor
- FDP-Fraktion: Hält Gesetz für gut und notwendig, besonders angesichts mangelnder Cyberresilienz in Deutschland
Zweite/Dritte Lesung im Bundestag
- Nach wie vor kein Termin in Sicht
- Koalitionsstreit spitzt sich zu: Finanzpolitiker von SPD und FDP werfen Grünen vor, Gesetz aus taktischen Gründen zu blockieren
- drohende EU-Vertragsstrafe wegen Verstreichen der Umsetzungsfrist (Regulierung von Kryptowährungen)
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Gesetzesvorhaben im Bereich Mobilität
Hier finden Sie den aktuellen Stand der relevantesten Gesetzesvorhaben im Bereich Mobilität.
Mobilitätsdatengesetz
11.10.2024: Gesetzesentwurf
- Die Bundesregierung und das BMDV veröffentlichen den Gesetzesentwurf (Link)
02.10.2024: Kabinettsbeschluss
- Der Regierungsentwurf (Stand 01.10.2024) wurde in der Kabinettssitzung beschlossen. Gerne können Sie diesen auf Anfrage erhalten.
24.07.2024 Erneut kein Kabinettsbeschluss
- Der Entwurf solle noch vor der Sommerpause ins Kabinett kommen, sagte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums. In der Kabinettssitzung vom 24.07.2024 gab es aber noch keinen entsprechenden Beschluss zum Entwurf.
19.06.2024 Der Referentenentwurf befindet sich weiterhin in der Abstimmung zwischen den Ministerien. Es liegt noch kein Kabinettsbeschluss vor.
- Planung: 1. Lesung im BT nach der Sommerpause
07.05.2024 BMDV veröffentlicht ersten Referentenentwurf
Das Mobilitätsdatengesetz basiert auf bestehenden Vorschriften zur Bereitstellung von Mobilitätsdaten. Laut dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und der Mobilitätsdatenverordnung (MDV) müssen die von Personenbeförderern oder Mobilitätsvermittlern erhobenen statischen und dynamischen Daten der Mobilithek, einem nationalen Datenzugangspunkt, zur Verfügung gestellt werden. Ziel des Entwurfs zum Mobilitätsdatengesetz ist daher die Bündelung bestehender Pflichten in einem Gesetz.
Weitere Ziele des Mobilitätsdatengesetzes sind:
- die Ermöglichung und Verbesserung multimodaler Reise- und Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste,
- die Sicherstellung einer verbesserten Datenverfügbarkeit und -qualität,
- die Verringerung von Hürden der Datennutzung,
- die Vorgabe verkehrsträgerübergreifend einheitlicher Regeln der Datenbereitstellung,
- die Schaffung klarer und einfacher Regeln mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand,
- die Vorgabe einheitlicher technischer Regeln für bessere, mindestens EU-weite Interoperabilität und
- die Ermöglichung anbieterübergreifender digitaler Buchung und Bezahlung von Mobilitätsdienstleistungen.
Konkrete Regulierungsvorschläge:
- Schaffung eines Bundeskoordinators (beim BaSt), der die im Gesetz fehlenden Leitlinien und Standards der Datenübertragung festlegen soll.
- Kontrolle der Umsetzung des Mobilitätsdatengesetzes durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM): Zwangsgeld in Höhe von bis zu 50.000 EUR.
- Personenbeförderern oder Mobilitätsvermittlern müssen statische und dynamische Daten wie Fahrpläne des öffentlichen Verkehrs, Verspätungsmeldungen, die Echtzeit-Verfügbarkeit von Sharing-Fahrzeugen und Meldungen über Baustellen, die Verkehrssituation oder zur Verfügbarkeit von Parkplätzen sowie zur Tank- und Ladeinfrastruktur teilen.
- Die Bereitstellung und die Nutzung der Mobilitätsdaten über den Nationalen Zugangspunkt sind unentgeltlich.
- Im ÖPNV-Sektor sind nur bestehende Pflichten zur Bereitstellung der Daten enthalten, eine Datenerhebungspflicht wurde nicht eingeführt.
- Fahrzeugdaten des Individualverkehrs sind nicht enthalten.
10.04.2024 Antrag der Unionsfraktion “Für eine moderne Regulierung von Mobilitätsdaten” (Drucksache 20/10974)
- Kritik an der Verzögerung des Referentenentwurfs zum MobDG.
- Fraktion fordert die Bundesregierung auf, die Verfügbarkeit und Interoperabilität von Daten sicherzustellen und zu fördern sowie Schnittstellen zu Verkehrsinfrastruktur- und digitalen Infrastrukturprojekten zu schaffen. Zudem gelte es Schnittstellen für die Einbindung von Fahrzeugdaten zu entwickeln.
- Wettbewerbsrelevante Daten im Mobilitätsdatengesetz müssen geschützt werden. Die geplante „Open Data“-Pflicht dürfe keine Rückschlüsse auf sensible Informationen und schützenswerte Geschäftspraktiken zulassen.
04.03.2024 Die überarbeitete Fassung der MMTIS (Delegierte Verordnung (EU) 2017/1926) hinsichtlich der Bereitstellung EU-weiter multimodaler Reiseinformationsdienste tritt in Kraft.
- Eine lang erwartete Überarbeitung, die nun unter anderem zur Bereitstellung dynamischer Daten verpflichtet.
- Das geplante Mobilitätsdatengesetz wird sich vermutlich an dieser neuen Fassung orientieren.
06.02.2024 Interfraktionelle Gespräche zum Eckpunktepapier dauern an. Die Fraktionen haben folgende Positionen (Quelle informell BT):
- SPD-Fraktion plädiert für die Aufnahme von Fahrzeugdaten in das Gesetz – BMDV blockt dies bislang ab
- Grüne plädieren für mehr Datenschutz
- FDP setzt sich für eine Einbindung des Ticketing ein, Bereitsstellung von Daten durch Unternehmen soll nicht unvergütet bleiben
25.07.2023 Veröffentlichung eines Eckpunktepapiers zum Mobilitätsgesetz durch das BMDV (Link)
- Das BMDV arbeitet an einem Mobilitätsdatengesetz, das 2024 verabschiedet werden soll.
- Das Mobilitätsdatengesetz soll einen Rahmen für die Umsetzung der bestehenden und zukünftigen EU-Vorgaben darstellen
- Kosten- und Registrierungsfreiheit der Datennutzung, um Zugangshürden zu minimieren
- Einheitliche Frist zur Datenbereitstellung, damit werden einzelne EU-Pflichten zeitlich vorgezogen
- Verpflichtung zur Bereitstellung von Auslastungsdaten
- Mitwirkungspflichten für Datennutzer und -Inhaber zur Verbesserung der Datenqualität
- Festsetzung technischer Qualitätsstandards durch Datenkoordinator und Übernahme operativer Beratungsfunktion für Dateninhaber
- Aufbau einer föderalen Mobilitätsdatenstruktur
- Sanktionierungsmöglichkeit fehlender Datenbereitstellung durch zentrale Datenaufsicht mittels Bußgelder
- Schaffung eines „digitalen Zwillings” der Verkehrsinfrastruktur
Bundesregierung
22.11.2024: Erste Beratung und Beschlussfassung durch den Bundesrat
- Am 22. November 2024 fand die erste Beratung im Bundesrat statt. Der Bundesrat verabschiedete seine Stellungnahme (Link) und begrüßte das Mobilitätsdatengesetz grundsätzlich als wichtigen Schritt zur Verbesserung von Transparenz und Innovationsfähigkeit im Mobilitätssektor. Gleichzeitig sprach er Nachbesserungen an, um zentrale Herausforderungen zu adressieren:
- Ergänzung von Fahrzeugdaten:
Der Bundesrat forderte, Fahrzeugdaten, die für die Instandhaltung von Straßen und die Verkehrssicherheit relevant sind, zeitnah in den Anwendungsbereich des Gesetzes aufzunehmen. Diese Daten sollen zukünftig in umfassendere Mobilitätslösungen einfließen können. - Schutz sensibler Daten:
Zur Wahrung der Wettbewerbsneutralität sollen besonders sensible Daten, etwa zur Auslastung von Carsharing-Stationen und Ladepunkten, von den Bereitstellungspflichten ausgenommen werden. Dies soll die wirtschaftliche Grundlage insbesondere für Anbieter in weniger lukrativen Regionen schützen. - Einbeziehung der Länder:
Der Bundesrat plädierte dafür, die Länder stärker bei der Entwicklung von Leitlinien und Qualitätsstandards einzubinden, um eine einheitliche föderale Datenstruktur zu gewährleisten.
- Ergänzung von Fahrzeugdaten:
08.11.2024: Veröffentlichung der Empfehlung der Bundesratsausschüsse
- Am 8. November 2024 wurden die Empfehlungen der Bundesratsausschüsse zum Mobilitätsdatengesetz vorgelegt (Link). Während einige Ausschüsse Änderungsvorschläge einbrachten, gab es von anderen keine Einwendungen.
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Gesetzesvorhaben im Bereich Bauwesen
Hier finden Sie den aktuellen Stand der bisher besprochenen Gesetzesvorhaben im Bereich Bauwesen.
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Hochbaustatistikgesetzes
21.02.2024: Veröffentlichung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB – Link)
Mit der Änderung des Hochbaustatistikgesetzes sollen sich insbesondere die folgenden Punkte ändern:
- monatliche Erhebung der Baubeginne und vierteljährliche Aufbereitung und Veröffentlichung
- monatliche Erhebung der Baufertigstellungen und vierteljährliche Aufbereitung und Veröffentlichung
- Erhebung des Anteils des sozialen Wohnungsbaus
- Aufbau eines Auswertungssystems beim Statistischen Bundesamt
Derzeit nur jährlich im Mai. Das sind lt. Ministerium a) zu wenige Daten und b) ist es zu spät für die politische Planung.
Referentenentwurf wurde von insgesamt 21 Stellungnahmen (überwiegend die Statistikbehörden der Länder) im Herbst/Winter begleitet).
13.03.2024: Bundeskabinett
- Bundesregierung beschließt den BMVBS-Entwurf zur Änderung des Hochbaustatistikgesetzes
- 15.03.: Zuleitung Bundesrat (131/24) – noch nicht beraten; auch nicht auf der Agenda des Bundesrates für den 22.03.2024 (Link)
(geplant) 26.04.2024 Bundesrat: TOP 26 – 131/24 Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Hochbaustatistikgesetzes
- Der Bundesrat lehnt den Gesetzentwurf ab (Link)
- Argumente:
- Nicht genügend mit den Ländern abgestimmt.
- Erfüllungsaufwand für Länder zu hoch.
- Digitaler Übermittlungsstandtat (XBau) nicht vereinheitlicht.
- Keine ausreichende Integration der Erfassung in die sonstigen digitalen Bauprozesse der Länder.
- Keine Angliederung ans Statistische Bundesamt erwünscht.
- Vollzugstermin zum 01.01.2025 zu früh.
03.06.2024: öffentliche Anhörung im Bundestagsausschuss
- Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen führt am 03.06.2024 eine öffentliche Anhörung zum Thema „Hochbaustatistik“ durch (Link).
16.05.2024 Bundestag: 1. Beratung im Bundestagsplenum (Dokumentation Bundestag Link)
- Ziel der Bundesregierung: Datengrundlage und die Möglichkeiten zur politischen Steuerung zu verbessern
- Insgesamt sieben Redebeiträge aus den Fraktionen und seitens der Bundesregierung für das BMWSB: PStS Sören Bartol (SPD)
- Baubeginne und Baufertigstellungen sollen monatlich erhoben und vierteljährlich aufbereitet und veröffentlicht werden
- Bundesrat (s. entsprechender Reiter) hatte Ende April (26.04.) erhebliche Bedenken geäußert – Volldigitalisierung fehle, mehr statt weniger Bürokratie, Bauaufsichtsbehörden könnten Verantwortung für Daten nicht übernehmen
- Überweisung an den federführenden Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen
14.06.2024: 2./3. Beratung im Bundestag (Dokumentation hib, Link)
- Die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten für den Gesetzentwurf, die Unionsfraktion und die AfD-Fraktion lehnten ihn ab.
- Verabschiedete Fassung (Drs. 10/11789, Link)
- Gegenäußerung erklärt die Bundesregierung, sie nehme die Sorgen der Länder in Bezug auf die Umsetzbarkeit ihres Gesetzentwurfs ernst. Etwaiger Änderungsbedarf werde geprüft.
- Artikel 2 Inkrafttreten: Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
05.07.2024: Bundesrat lehnt Hochbaustatistikgesetz ab (Link)
- Anrufung des Vermittlungsausschusses angerufen; Ampel-Regierung soll das Änderungsgesetz noch einmal grundlegend überarbeiten (LINK – hib).
- Kritikpunkt von Mai u.a. wiederholt:
o zu viel Bürokratie; personell und technisch in den genannten Übergangsfristen nicht umzusetzen
o Länder sehe Gesetz im Widerspruch zum Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zwischen Bund und Ländern
20.11.2024: Gesetz befindet sich nach wie vor im Vermittlungsausschusse von Bundestag und Bundesrat. Eine Einigung ist nicht mehr zu erwarten. Anrufungstermin war der 05.07.2024.
24.10.2024: Gesetz noch nicht behandelt
- Das Gesetz liegt immer noch im Vermittlungsausschuss.
- Ein nächster Sitzungstermin des Ausschusses ist bisher nicht festgelegt worden.
24.09.2024: Vermittlungsverfahren dauert an
- Das Erste Gesetz zur Änderung des Hochbaustatistikgesetzes wurde am 05.07.2024 vom Bundesrat an den Vermittlungsausschuss überwiesen (LINK)
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Udo Sonnenberg
Tel.: 030-40054100
Email: sonnenberg@elfnullelf.de
Alexander Schweda
Projektpartner elfnullelf
Email: schweda@virtusconsult.de
Gesetzesvorhaben im Bereich Energie
Hier finden Sie den aktuellen Stand der bisher besprochenen Gesetzesvorhaben im Bereich Energie.
Gesetz zur Beschleunigung der Genehmigung von Geothermieanlagen und Großwärmepumpen (GeoWG)
28.06.2024: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung (Referentenentwurf – LINK)
- Akrtikelgesetz – u.a. Änderungen beim Bergrecht, Wasserrecht und im Naturschutz
- Fristen aus RED III (Renewable Energy Directive auf EU-Ebene) werden berücksichtigt
- genehmigungsrechtliche Hemmnisse bei der Erschließung der Geothermie sowie dem Ausbau von Wärmepumpen und Wärmespeichern abzubauen.
- bis zum Jahr 2030 sollen 50 Prozent der Wärme klimaneutral erzeugt werden
- Steigerung der Wärmepumpen, die Erdwärme nutzen
- Insgesamt liegt das Installationsziel nach wie vor bei 500K Wärmepumpen/Jahr
- Ende Stellungnahmefrist: 17.07.2024
- Stellungnahme BEE: “Gesetz auf alle technischen Varianten der Quellenerschließung von Wärmepumpen ausweiten” (LINK)
04.09.2024: Kabinettsbeschluss
- Das Bundeskabinett hat das Gesetzgebungsvorhaben am 04.09. beschlossen und auf den Weg gebracht.
18.10.2024: 1. Durchgang Bundesrat (TOP 26)
- Das Bundesratsplenum hat per Beschluss eine 15-Seitige Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf verabschiedet.
- Beschluss als Stellungnahme: u.a. mit div. Änderungsvorschlägen (BR-Drs.: 435/24 – LINK)
06.09.2024: Zuleitung Bundesrat (BR Drs. 435/24)
- Keine Zustimmungsbedürftigkeit lt. Gesetzentwurf
- Besonders eilbedürftig
- Für Bundesratssitzung am 27.09. nicht auf der Agenda
05.11.2024: Anhörung Bundestagsausschuss Klimaschutz und Energie
- Expertinnen und Experten begrüßen den Versuch der Bundesregierung, der Geothermie einen höheren Stellenwert einzuräumen
- Problempunkt: Flächenverfügbarkeit – bürokratischer Aufwand bei Durchführung von Messungen
- Plan Geothermie, ein „überragendes öffentliches Interesse“ einzuräumen, könnte in Konflikt, z.B. mit der Trinkwasserversorgung geraten
- Ob das Gesetz in der laufenden Wahlperiode noch umgesetzt wird, ist Stand 20.11.2024 fraglich.
09.10.2024: 1. Beratung im Bundestag
- Das Gesetz wurde am 09.10. in erster Lesung im Bundestag beraten und per Beschluss nach neun Redebeiträgen an die Ausschüsse überwiesen:
- Ausschuss für Klimaschutz und Energie (federführend)
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Rechtsausschuss und Wirtschaftsausschuss
- Ausschuss für Klimaschutz und Energie (federführend)
- BT-Drs.: 20/13092 (LINK)
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Gesetzesvorhaben im Bereich Digitalisierung
Hier finden Sie den aktuellen Stand der relevantesten Gesetzesvorhaben im Bereich Digitalisierung.
NIS2-Umsetzungsgesetz
08.11.2024 Gesetzesentwurf der Bundesregierung
- Erweiterung der Definition und Zuständigkeiten für kritische Anlagen
- Schnittstellenregelung mit KRITIS-Dachgesetz
- Einführung eines dreistufigen Meldeverfahrens
- Verpflichtung zu Risikoanalysen und Maßnahmen-Evaluierung
- Zusätzliche Berichtspflichten für Unternehmen und Behörden
- Detaillierte Regelung der Behördenzuständigkeiten
- Stärkere Maßnahmen gegen Cyber- und Supply-Chain-Angriffe
- Höhere Strafen bei Verstößen
- Neue Standards für IT-Produkte und Zertifizierungen
- Gestärkte Aufgaben des BSI
04.11.2024 Anhörung im Innenausschuss
- Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge, die von verschiedenen Experten und Organisationen vorgetragen wurde
- Unklare Rolle des BSI: Fehlende Stärkung als zentrale Cybersicherheitsbehörde, Gefahr von Doppelstrukturen (z. B. CISO Bund)
- Fragmentierung: Uneinheitliche IT-Sicherheitsregulierung und Strategie in Deutschland, mangelnde Harmonisierung innerhalb der EU
- Unternehmensunterstützung: Unzureichende Information und Hilfestellung, hoher Eigenaufwand für betroffene Unternehmen
- Datenschutzprobleme: Potenziell unionsrechtswidrige Regelungen und Datenschutzschwächen
02.10.2024 Gesetzesentwurf der Bundesregierung
- Die NIS-2-Richtlinie erweitert den Anwendungsbereich des Gesetzes auf zusätzliche Unternehmen und Infrastrukturen, die für die Gesellschaft als besonders wichtig gelten, einschließlich digitaler Dienste und Unternehmen von öffentlichem Interesse
- Die bisherige einstufige Meldepflicht wird durch ein dreistufiges System ersetzt, das die Unternehmen verpflichtet, Sicherheitsvorfälle nach ihrem Schweregrad zu melden. Dies soll die Verwaltungsbelastung reduzieren und ein effizienteres Management von Vorfällen ermöglichen
- Das Gesetz schafft die Position eines Chief Information Security Officer (CISO) für die Bundesverwaltung, um eine zentrale Koordinationsstelle für Cybersicherheit zu etablieren und eine einheitliche Umsetzung sicherzustellen
24.07.2024 Kabinett beschließt Gesetz zur Umsetzung der NIS-2 Richtlinie
- Etwa 30.000 Unternehmen in Deutschland sind von der NIS-2-Richtlinie betroffen
- Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie beginnt am 1. Januar 2026, mit einer vollständigen Umsetzung bis Ende 2029
- Die einmaligen Kosten betragen 38,2 Millionen Euro, mit jährlichen laufenden Kosten von rund 772,32 Millionen Euro bis 2029
- Der geschätzte Nutzen beläuft sich auf rund 3,6 Milliarden Euro pro Jahr durch die Vermeidung von Cyberangriffen
10.06.2024 Verzögerung bei der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie
- Die Umsetzung der EU-NIS-2-Richtlinie in Deutschland verzögert sich voraussichtlich auf Frühjahr 2025.
- Ein neuer Entwurf des NIS-2-Umsetzungsgesetzes (4. Referentenentwurf) soll bis Juli 2024 unter Berücksichtigung von Rückmeldungen der Verbände und Länder erstellt werden.
- Kleine und mittlere Unternehmen müssen sofort mit der Umsetzung beginnen, da keine speziellen Fristen eingeräumt werden.
- Einführung einheitlicher, digitalisierter Meldeprozesse, aber ohne Erleichterungen für KMU; die 24-Stunden-Meldepflicht bleibt bestehen.
- Die Haftung der Geschäftsführung bleibt bestehen, und der Anwendungsbereich wird breit ausgelegt, einschließlich Managed Service Providers und Rechenzentrumsdienstleistern.
07.05.2024 Referentenentwurf veröffentlicht
Neuer Referentenentwurf beinhaltet:
- Einführung spezifischer Systeme zur Angriffserkennung und regelmäßige Erneuerung von Sicherheitszertifikaten
- Implementierung eines dreistufigen Meldesystems mit festgelegten Fristen für die Berichterstattung nach Sicherheitsvorfällen
- Präzisierung von Schlüsselbegriffen wie u.a. “kritische Anlage” zur einheitlichen Anwendung
- Schaffung eines Online-Portals für den sicheren Austausch von Cyberbedrohungen und Sicherheitslücken
- Etablierung strenger Sanktionen und des BSI als zentrale Koordinierungsstelle für nationale Zusammenarbeit
25.01.2024 Ressortabstimmung
- Der Gesetzentwurf befindet sich noch in der Ressortabstimmung
- Termin für Kabinettsbeschluss steht noch nicht fest
24.10.2023 Werkstattgespräch des BMI zum Diskussionspapier
- Teilweise Übernahme der Punkte von Stellungnahmen der Verbändeanhörung nach Diskussionspapier
- Harmonisierung mit dem KRITIS-Dachgesetz
- Klarstellungen zu verwendeten Begriffen/Definitionen (Cyberhygiene, bes. wichtige Einrichtungen)
- Registrierungs-, Nachweis-, und Meldepflichten
- Billigung-, Überwachungs- und Schulungspflicht für Geschäftsleiter
29.09.2023 Diskussionspapier des BMI zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie (Dritter Referentenentwurf)
- Prüfungen statt alle zwei Jahre und für alle (KRITIS und besonders wichtige Unternehmen) nur noch alle drei Jahre und nur für Betreiber kritischer Anlagen
- Betroffene Unternehmen wurden im zweiten Entwurf präzisiert und die Definitionen vereinfacht
- Pflichten präzisiert: Betreiber sollen das Ausmaß der Risiken, Größe der Einrichtung, Umsetzungskosten, Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere von Sicherheitsvorfällen berücksichtigen
- Geschäftsleiter dürfen Dritte einsetzen, um die Umsetzung der Risikomanagementmaßnahmen zu überwachen
03.07.2023 Zweiter Referentenentwurf
03.04.2023 Erster Referentenentwurf
- Einführung neuer Einrichtungskategorien durch die NIS-2-Richtlinie
- Erweiterung des Anwendungsbereichs über bisherige Kritische Infrastrukturen, Anbieter digitaler Dienste und Unternehmen im öffentlichen Interesse hinaus
- Übernahme des Katalogs der Mindestsicherheitsanforderungen aus der NIS-2-Richtlinie in das BSIG
- Differenzierung der Maßnahmenintensität zwischen den Einrichtungskategorien aus Gründen der Verhältnismäßigkeit
- Wechsel von einer einstufigen Meldepflicht zu einem dreistufigen Melderegime gemäß der NIS-2-Richtlinie
- Erweiterung der Befugnisse des BSI im Hinblick auf die NIS-2-Richtlinie vorgegebene Aufsichtsmaßnahmen
- Einführung eines CISO Bund als zentralen Koordinator für Informationssicherheit in der Bundesverwaltung
11.10.2024 1. Lesung im Bundestag
- Der Gesetzentwurf erweitert den Anwendungsbereich auf weitere Unternehmen und führt ein dreistufiges Meldesystem für Sicherheitsvorfälle ein
- Gestärkte Rolle des BSI: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhält zusätzliche Aufsichtsrechte, um die Cybersicherheitsstandards effektiv umzusetzen
- Überweisung an den Innenausschuss zur federführenden Beratung
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Merritt Häntsch
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Politische Prozesse in den elfnullelf-Themenfeldern (KW 51/2024)
Politische Prozesse in den elfnullelf-Themenfeldern (KW 50/2024)
Politische Prozesse in den elfnullelf-Themenfeldern (KW 49/2024)
Gesundheit – Aktuelle Gesetzgebungsprozesse (11/2024)
Gesundheit – Aktuelle Gesetzgebungsprozesse (10/2024)
Gesundheit – Aktuelle Gesetzgebungsprozesse (09/2024)
Finanzmärkte – Aktuelle Gesetzgebungsprozesse (11/2024)
Finanzmärkte – Aktuelle Gesetzgebungsprozesse (10/2024)
Finanzmärkte – Aktuelle Gesetzgebungsprozesse (09/2024)
Digitalisierung – Aktuelle Gesetzgebungsprozesse (10/2024)
Digitalisierung – Aktuelle Gesetzgebungsprozesse (09/2024)
Digitalisierung – Aktuelle Gesetzgebungsprozesse (08/2024)
Bauwesen – Aktuelle Gesetzgebungsprozesse (11/2024)
Bauwesen – Aktuelle Gesetzgebungsprozesse (10/2024)
Bauwesen – Aktuelle Gesetzgebungsprozesse (09/2024)
Energie – Aktuelle Gesetzgebungsprozesse (11/2024)
Energie – Aktuelle Gesetzgebungsprozesse (10/2024)
Energie – Aktuelle Gesetzgebungsprozesse (09/2024)
Mobilität – Aktuelle Gesetzgebungsprozesse (11/2024)
Mobilität – Aktuelle Gesetzgebungsprozesse (10/2024)
Mobilität – Aktuelle Gesetzgebungsprozesse (09/2024)
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