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Wir haben unseren PolitikfeldMonitor erneut weiterentwickelt. Er besteht nun aus drei Kompontenten:

Gesetzesvorhaben

In der Rubrik Gesetzesvorhaben finden Sie eine Übersicht zu den aktuell wichtigsten Gesetzesvorhaben in unseren Themenfeldern Bauwesen, Digitalisierung, Energie, Gesundheit, Finanzmärkte und Mobilität. Klicken Sie auf ein Themenfeld, um die dazugehörigen Gesetzesvorhaben zu sehen.

  • Schritt für Schritt: Sie können die einzelnen Schritte im Gesetzgebungsprozess von Beginn bis zum aktuellen Stand über die Reiter nachverfolgen
  • Einordnung: Wir ordnen in den einzelnen Schritten Sachverhalte ein und erklären Zusammenhänge
  • Updates per E-Mail: Sie erhalten einmal im Monat ein Update zum aktuellen Stand der Gesetzesvorhaben für den/die Themenbereiche, die Sie abonniert haben

Politische Woche

Jeden Montagvormittag informieren wir Sie per E-Mail kompakt über die wichtigsten Termine der Institutionen auf Bundes, EU- und Länderebene der anstehenden Woche zu den Themenfeldern Bauwesen, Digitalisierung, Energie, Gesundheit, Finanzmärkte und Mobilität.

Zudem sind in der E-Mail ausgewählte politische/fachliche Veranstaltungen enthalten.

Meldungen

Weiterhin finden Sie in dieser Rubrik Meldungen aus unseren Themenbereichen Bauwesen, Digitalisierung, Energie, Gesundheit, Finanzmärkte und Mobilität. Zudem können Sie wie bisher Meldungen aus den für Sie relevanten Themenbereichen per E-Mail abonnieren.

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  • Ausgewertet und mit Einschätzungen, wie betroffene Unternehmen/Branchen die Informationen für ihre Zwecke nutzen können
  • Links zu Quellen, zu weiterführenden Informationen und zu Originaldokumenten

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Gesetzesvorhaben

Klicken Sie auf einen der folgenden Themenbereiche, um die aktuellen Gesetzesvorhaben darin anzuzeigen.

Gesetzesvorhaben im Bereich Gesundheit

Diese Gesetzesvorhaben haben wir zum Ende der 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages im Bereich Bauwesen betrachtet. Der Stand (Anfang 2025) ist jeweils in den Balken vermerkt. Mit Beginn der Regierungsperiode in WP 21 greifen wir neue Vorhaben auf und monitoren diese entsprechend.

Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG)

Es wurde im Oktober im Bundestag erstmalig beraten und fällt voraussichtlich der Diskontinuität zum Opfer.

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Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Carlo Schwamborn

Telefon: 030 400 54 100
E-Mail: schwamborn@elfnullelf.de

Udo Sonnenberg

Telefon: 030 400 54 100
E-Mail: sonnenberg@elfnullelf.de

Gesetzesvorhaben im Bereich Finanzmärkte

Hier finden Sie den aktuellen Stand der relevantesten Gesetzesvorhaben im Bereich Finanzmärkte.

FinmadiG - Finanzmarktdigitalisierungsgesetz

22.12.2023 Kabinettsbeschluss

  • Der Gesetzentwurf wurde beschlossen und an den Bundesrat überwiesen
  • Das Gesetz ist zustimmungspflichtig

23.10.2023 Referentenentwurf des BMF

  • Mit dem Finanzmarktdigitalisierungsgesetz werden folgenden EU-Verordnungen und -Richtlinien als wesentliche Maßnahmen des EU-Pakets zur Digitalisierung des Finanzsektors umgesetzt. Damit soll die fristgerechte und reibungslose Anwendung der EU-Vorschriften in Deutschland sichergestellt werden.
  • Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCa – Integration der Kryptomarktregulierung):
    • Integration der Regulierung von Kryptomärkten in die EU-Binnenmarktregulierungsarchitektur.
    • Schaffung eines level-playing fields in Europa für Kryptowerte.
    • Überführung des deutschen Rechtsrahmens für Kryptowerte in die EU-Regelungsarchitektur.
    • Zulassungsvorbehalte und prudentielle Regelungen für Emittenten und Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen.
    • Regelungen zum Schutz der Inhaber von Kryptowerten und zur Verhinderung von Marktmanipulation und Insiderhandel.
  • Verordnung (EU) 2023/1113 (Erweiterung der Geldtransferverordnung)
    • Ausweitung der Geldtransferverordnung auf Kryptowerte.
    • Pflicht für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, Informationen über Auftraggeber und Begünstigte von Kryptowertetransfers zu erheben und zu übermitteln.
    • Ersetzung der nationalen Kryptowertetransferverordnung durch EU-Recht.
    • Umsetzung der Änderungen der Geldwäscherichtlinie in Bezug auf Kryptowerte-Dienstleistungen.
  • Verordnung (EU) 2022/2554 und Richtlinie (EU) 2022/2556 (DORA):
    • Schaffung eines einheitlichen Rahmens für die digitale Betriebsstabilität im Finanzsektor.
    • Harmonisierung der Anforderungen an die operationale Resilienz von IKT-Systemen im Finanzsektor.
    • Organisatorische Anforderungen an die IT-Sicherheit, Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen, und Vorgaben für Penetrationstests.
    • Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2556 in deutsches Recht und Integration der Befugnisse zur Sicherstellung der operationalen Resilienz in die Stammgesetze.

02.02.2024 Bundesrat

  • Stellungnahme mit Änderungen, auf die die Bundesregierung überwiegend eingegangen ist
    Pflicht für Insolvenzgerichte soll entfallen, die BaFin im Fall einer (drohenden) Insolvenz eines Instituts anzuhören

22.12.2023 Ausschussempfehlungen Bundesrat

  • Der federführende Finanzausschuss, Rechtsausschuss und Wirtschaftsausschuss empfehlen eine Stellungnahme mit technischen und redaktionellen Änderungen

22.02.2024 Erste Lesung im Bundestag

  • Überweisung Ausschüsse, Finanzausschuss (federführend)

20.03.2024 Öffentliche Anhörung im Finanzausschuss

In der Anhörung wurden neben Bitkom und dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft wurden vier weitere Experten angehört, mit folgendem Ergebnis:

  • Bitcom lobt Deutschlands gute Ausgangsposition in der Kryptowirtschaft
  • Warnung vor Gefährdung dieser Position durch das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz
  • Bitcom schlägt flüssigere Angleichung an europäisches Recht vor
  • Diskussion über zivilrechtliche Durchsetzungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit MiCA
  • Fall Wirecard als Beispiel für Schadensersatzpflichten bei fehlerhaften Adhoc-Mitteilungen
  • Warnung vor “Auslegungs-Ping-Pong” zwischen deutschen und europäischen Gerichten
  • Betonung der Notwendigkeit gerechter Wettbewerbsbedingungen in Europa
  • BaFin wird als Gefahrenabwehrbehörde mit weitreichenden Befugnissen definiert

24.04.2024 Abstimmung Finanzausschuss im Bundestag

  • mit einigen Detail-Änderungen mit Stimmen der Koalition und CDU/CSU wurde der Gesetzentwurf angenommen
    • insb. präzise Definitionen für Kryptoverwaltung und kryptografische Instrumente
  • SPD-Fraktion: Betont Dringlichkeit der Regulierung von Kryptowerten, Strebt Stärkung der europäischen Kapitalmärkte an
  • CDU/CSU-Fraktion: Lobt Übernahme einiger Punkte aus ihrem Entschließungsantrag durch die Koalition (s.o. präzise Definitionen)
  • Bündnis90/Die Grünen:, Betonen Zweck des Gesetzes, Vertrauen in neue Finanzarchitektur zu stärken und Verbraucher zu schützen, Festlegung einheitlicher IT-Sicherheitsstandards für den IT-Sektor
  • FDP-Fraktion: Hält Gesetz für gut und notwendig, besonders angesichts mangelnder Cyberresilienz in Deutschland

18.12.2024 Zweite/Dritte Lesung im Bundestag

20.12.2024 Bundesrat 2. Durchgang

  • Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt

27.12.2024 Verkündung und Inkrafttreten

  • Gesetz wurde am 27.12.2024 im BGBl. verkündet
  • Inkrafttreten: 01.07.2024 (Artikel 1 im Übrigen sowie Artikel 7, 14 bis 16, 19, 20 und 22)
    28.12.2024 (Artikel 1 § 11 Abs. 2 und 3, § 21 Abs. 7, § 36 Abs. 2, § 37 Abs. 6, § 40 Abs. 4 und § 50 Abs. 4 sowie Artikel 4 Nr. 1 Buchst. c, d und f, Nr. 2, 3 Buchst. b, Nr. 4, 5, 8 Buchst. d, Nr. 9 bis 11, 13 bis 23 und 26 sowie Artikel 8 Nr. 10)
    30.12.2024 (Artikel 1 § 2 Abs. 4 Nr. 3, § 26, Kapitel 4 Abschnitt 3 und 4 sowie § 45 und das Gesetz im Übrigen )

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Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Fabian Haun

Telefon: 030 400 54 100
E-Mail: haun@elfnullelf.de

Gesetzesvorhaben im Bereich Mobilität

Hier finden Sie den aktuellen Stand der relevantesten Gesetzesvorhaben im Bereich Mobilität.

Mobilitätsdatengesetz

11.10.2024:  Gesetzesentwurf

  • Die Bundesregierung und das BMDV veröffentlichen den Gesetzesentwurf (Link)

02.10.2024:  Kabinettsbeschluss

  • Der Regierungsentwurf (Stand 01.10.2024) wurde in der Kabinettssitzung beschlossen. Gerne können Sie diesen auf Anfrage erhalten.

24.07.2024 Erneut kein Kabinettsbeschluss

  • Der Entwurf solle noch vor der Sommerpause ins Kabinett kommen, sagte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums. In der Kabinettssitzung vom 24.07.2024 gab es aber noch keinen entsprechenden Beschluss zum Entwurf.

19.06.2024 Der Referentenentwurf befindet sich weiterhin in der Abstimmung zwischen den Ministerien. Es liegt noch kein Kabinettsbeschluss vor.

  • Planung: 1. Lesung im BT nach der Sommerpause

07.05.2024 BMDV veröffentlicht ersten Referentenentwurf 

Das Mobilitätsdatengesetz basiert auf bestehenden Vorschriften zur Bereitstellung von Mobilitätsdaten. Laut dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und der Mobilitätsdatenverordnung (MDV) müssen die von Personenbeförderern oder Mobilitätsvermittlern erhobenen statischen und dynamischen Daten der Mobilithek, einem nationalen Datenzugangspunkt, zur Verfügung gestellt werden. Ziel des Entwurfs zum Mobilitätsdatengesetz ist daher die Bündelung bestehender Pflichten in einem Gesetz.

Weitere Ziele des Mobilitätsdatengesetzes sind:

  • die Ermöglichung und Verbesserung multimodaler Reise- und Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste,
  • die Sicherstellung einer verbesserten Datenverfügbarkeit und -qualität,
  • die Verringerung von Hürden der Datennutzung,
  • die Vorgabe verkehrsträgerübergreifend einheitlicher Regeln der Datenbereitstellung,
  • die Schaffung klarer und einfacher Regeln mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand,
  • die Vorgabe einheitlicher technischer Regeln für bessere, mindestens EU-weite Interoperabilität und
  • die Ermöglichung anbieterübergreifender digitaler Buchung und Bezahlung von Mobilitätsdienstleistungen.

Konkrete Regulierungsvorschläge:

  • Schaffung eines Bundeskoordinators (beim BaSt), der die im Gesetz fehlenden Leitlinien und Standards der Datenübertragung festlegen soll.
  • Kontrolle der Umsetzung des Mobilitätsdatengesetzes durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM): Zwangsgeld in Höhe von bis zu 50.000 EUR.
  • Personenbeförderern oder Mobilitätsvermittlern müssen statische und dynamische Daten wie Fahrpläne des öffentlichen Verkehrs, Verspätungsmeldungen, die Echtzeit-Verfügbarkeit von Sharing-Fahrzeugen und Meldungen über Baustellen, die Verkehrssituation oder zur Verfügbarkeit von Parkplätzen sowie zur Tank- und Ladeinfrastruktur teilen.
  • Die Bereitstellung und die Nutzung der Mobilitätsdaten über den Nationalen Zugangspunkt sind unentgeltlich.
  • Im ÖPNV-Sektor sind nur bestehende Pflichten zur Bereitstellung der Daten enthalten, eine Datenerhebungspflicht wurde nicht eingeführt.
  • Fahrzeugdaten des Individualverkehrs sind nicht enthalten.

10.04.2024 Antrag der Unionsfraktion “Für eine moderne Regulierung von Mobilitätsdaten” (Drucksache 20/10974)

  • Kritik an der Verzögerung des Referentenentwurfs zum MobDG.
  • Fraktion fordert die Bundesregierung auf, die Verfügbarkeit und Interoperabilität von Daten sicherzustellen und zu fördern sowie Schnittstellen zu Verkehrsinfrastruktur- und digitalen Infrastrukturprojekten zu schaffen. Zudem gelte es Schnittstellen für die Einbindung von Fahrzeugdaten zu entwickeln.
  • Wettbewerbsrelevante Daten im Mobilitätsdatengesetz müssen geschützt werden. Die geplante „Open Data“-Pflicht dürfe keine Rückschlüsse auf sensible Informationen und schützenswerte Geschäftspraktiken zulassen.

04.03.2024 Die überarbeitete Fassung der MMTIS (Delegierte Verordnung (EU) 2017/1926) hinsichtlich der Bereitstellung EU-weiter multimodaler Reiseinformationsdienste tritt in Kraft.

  • Eine lang erwartete Überarbeitung, die nun unter anderem zur Bereitstellung dynamischer Daten verpflichtet.
  • Das geplante Mobilitätsdatengesetz wird sich vermutlich an dieser neuen Fassung orientieren.

06.02.2024 Interfraktionelle Gespräche zum Eckpunktepapier dauern an. Die Fraktionen haben folgende Positionen (Quelle informell BT): 

  • SPD-Fraktion plädiert für die Aufnahme von Fahrzeugdaten in das Gesetz – BMDV blockt dies bislang ab
  • Grüne plädieren für mehr Datenschutz
  • FDP setzt sich für eine Einbindung des Ticketing ein, Bereitsstellung von Daten durch Unternehmen soll nicht unvergütet bleiben

25.07.2023 Veröffentlichung eines Eckpunktepapiers zum Mobilitätsgesetz durch das BMDV (Link)

  • Das BMDV arbeitet an einem Mobilitätsdatengesetz, das 2024 verabschiedet werden soll.
  • Das Mobilitätsdatengesetz soll einen Rahmen für die Umsetzung der bestehenden und zukünftigen EU-Vorgaben darstellen
  • Kosten- und Registrierungsfreiheit der Datennutzung, um Zugangshürden zu minimieren
  • Einheitliche Frist zur Datenbereitstellung, damit werden einzelne EU-Pflichten zeitlich vorgezogen
  • Verpflichtung zur Bereitstellung von Auslastungsdaten
  • Mitwirkungspflichten für Datennutzer und -Inhaber zur Verbesserung der Datenqualität
  • Festsetzung technischer Qualitätsstandards durch Datenkoordinator und Übernahme operativer Beratungsfunktion für Dateninhaber
  • Aufbau einer föderalen Mobilitätsdatenstruktur
  • Sanktionierungsmöglichkeit fehlender Datenbereitstellung durch zentrale Datenaufsicht mittels Bußgelder
  • Schaffung eines „digitalen Zwillings” der Verkehrsinfrastruktur

Bundesregierung

22.11.2024: Erste Beratung und Beschlussfassung durch den Bundesrat

  • Am 22. November 2024 fand die erste Beratung im Bundesrat statt. Der Bundesrat verabschiedete seine Stellungnahme (Link) und begrüßte das Mobilitätsdatengesetz grundsätzlich als wichtigen Schritt zur Verbesserung von Transparenz und Innovationsfähigkeit im Mobilitätssektor. Gleichzeitig sprach er Nachbesserungen an, um zentrale Herausforderungen zu adressieren:
    • Ergänzung von Fahrzeugdaten:
      Der Bundesrat forderte, Fahrzeugdaten, die für die Instandhaltung von Straßen und die Verkehrssicherheit relevant sind, zeitnah in den Anwendungsbereich des Gesetzes aufzunehmen. Diese Daten sollen zukünftig in umfassendere Mobilitätslösungen einfließen können.
    • Schutz sensibler Daten:
      Zur Wahrung der Wettbewerbsneutralität sollen besonders sensible Daten, etwa zur Auslastung von Carsharing-Stationen und Ladepunkten, von den Bereitstellungspflichten ausgenommen werden. Dies soll die wirtschaftliche Grundlage insbesondere für Anbieter in weniger lukrativen Regionen schützen.
    • Einbeziehung der Länder:
      Der Bundesrat plädierte dafür, die Länder stärker bei der Entwicklung von Leitlinien und Qualitätsstandards einzubinden, um eine einheitliche föderale Datenstruktur zu gewährleisten.

08.11.2024:  Veröffentlichung der Empfehlung der Bundesratsausschüsse

  • Am 8. November 2024 wurden die Empfehlungen der Bundesratsausschüsse zum Mobilitätsdatengesetz vorgelegt (Link). Während einige Ausschüsse Änderungsvorschläge einbrachten, gab es von anderen keine Einwendungen.

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Erik Jödicke

Telefon: 030 400 54 100
E-Mail: joedicke@elfnullelf.de

Carlo Schwamborn

Telefon: 030 400 54 100
E-Mail: schwamborn@elfnullelf.de

Gesetzesvorhaben im Bereich Bauwesen

Diese Gesetzesvorhaben haben wir zum Ende der 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages im Bereich Bauwesen betrachtet. Der Stand (Anfang 2025) ist jeweils in den Balken vermerkt. Mit Beginn der Regierungsperiode in WP 21 greifen wir neue Vorhaben auf und monitoren diese entsprechend.

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Hochbaustatistikgesetzes

21.02.2024: Veröffentlichung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB – Link)

Mit der Änderung des Hochbaustatistikgesetzes sollen sich insbesondere die folgenden Punkte ändern:

  • monatliche Erhebung der Baubeginne und vierteljährliche Aufbereitung und Veröffentlichung
  • monatliche Erhebung der Baufertigstellungen und vierteljährliche Aufbereitung und Veröffentlichung
  • Erhebung des Anteils des sozialen Wohnungsbaus
  • Aufbau eines Auswertungssystems beim Statistischen Bundesamt

Derzeit nur jährlich im Mai. Das sind lt. Ministerium a) zu wenige Daten und b) ist es zu spät für die politische Planung.

Referentenentwurf wurde von insgesamt 21 Stellungnahmen (überwiegend die Statistikbehörden der Länder) im Herbst/Winter begleitet).

13.03.2024: Bundeskabinett

  • Bundesregierung beschließt den BMVBS-Entwurf zur Änderung des Hochbaustatistikgesetzes
  • 15.03.: Zuleitung Bundesrat (131/24) – noch nicht beraten; auch nicht auf der Agenda des Bundesrates für den 22.03.2024 (Link)

(geplant) 26.04.2024 Bundesrat: TOP 26 – 131/24 Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Hochbaustatistikgesetzes

  • Der Bundesrat lehnt den Gesetzentwurf ab (Link)
  • Argumente:
    • Nicht genügend mit den Ländern abgestimmt.
    • Erfüllungsaufwand für Länder zu hoch.
    • Digitaler Übermittlungsstandtat (XBau) nicht vereinheitlicht.
    • Keine ausreichende Integration der Erfassung in die sonstigen digitalen Bauprozesse der Länder.
    • Keine Angliederung ans Statistische Bundesamt erwünscht.
    • Vollzugstermin zum 01.01.2025 zu früh.

03.06.2024: öffentliche Anhörung im Bundestagsausschuss

  • Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen führt am 03.06.2024 eine öffentliche Anhörung zum Thema „Hochbaustatistik“ durch (Link).

16.05.2024 Bundestag: 1. Beratung im Bundestagsplenum (Dokumentation Bundestag Link)

  • Ziel der Bundesregierung: Datengrundlage und die Möglichkeiten zur politischen Steuerung zu verbessern
  • Insgesamt sieben Redebeiträge aus den Fraktionen und seitens der Bundesregierung für das BMWSB: PStS Sören Bartol (SPD)
  • Baubeginne und Baufertigstellungen sollen monatlich erhoben und vierteljährlich aufbereitet und veröffentlicht werden
  • Bundesrat (s. entsprechender Reiter) hatte Ende April (26.04.) erhebliche Bedenken geäußert – Volldigitalisierung fehle, mehr statt weniger Bürokratie, Bauaufsichtsbehörden könnten Verantwortung für Daten nicht übernehmen
  • Überweisung an den federführenden Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen

14.06.2024: 2./3. Beratung im Bundestag (Dokumentation hib, Link)

  • Die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten für den Gesetzentwurf, die Unionsfraktion und die AfD-Fraktion lehnten ihn ab.
  • Verabschiedete Fassung (Drs. 10/11789, Link)
  • Gegenäußerung erklärt die Bundesregierung, sie nehme die Sorgen der Länder in Bezug auf die Umsetzbarkeit ihres Gesetzentwurfs ernst. Etwaiger Änderungsbedarf werde geprüft.
  • Artikel 2 Inkrafttreten: Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

05.07.2024: Bundesrat lehnt Hochbaustatistikgesetz ab (Link)

  • Anrufung des Vermittlungsausschusses angerufen; Ampel-Regierung soll das Änderungsgesetz noch einmal grundlegend überarbeiten (LINK – hib).
  • Kritikpunkt von Mai u.a. wiederholt:
    o zu viel Bürokratie; personell und technisch in den genannten Übergangsfristen nicht umzusetzen
    o Länder sehe Gesetz im Widerspruch zum Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zwischen Bund und Ländern

20.11.2024: Gesetz befindet sich nach wie vor im Vermittlungsausschusse von Bundestag und Bundesrat. Eine Einigung ist nicht mehr zu erwarten. Anrufungstermin war der 05.07.2024.

24.10.2024: Gesetz noch nicht behandelt

  • Das Gesetz liegt immer noch im Vermittlungsausschuss.
  • Ein nächster Sitzungstermin des Ausschusses ist bisher nicht festgelegt worden.

24.09.2024: Vermittlungsverfahren dauert an

  • Das Erste Gesetz zur Änderung des Hochbaustatistikgesetzes wurde am 05.07.2024 vom Bundesrat an den Vermittlungsausschuss überwiesen (LINK)

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Udo Sonnenberg

Tel.: 030-40054100
Email: sonnenberg@elfnullelf.de

Alexander Schweda

Projektpartner elfnullelf
Email: schweda@virtusconsult.de

Gesetzesvorhaben im Bereich Energie

Diese Gesetzesvorhaben haben wir zum Ende der 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages im Bereich Energie betrachtet. Der Stand (Anfang 2025) ist jeweils in den Balken vermerkt. Mit Beginn der Regierungsperiode in WP 21 greifen wir neue Vorhaben auf und monitoren diese entsprechend.

Gesetz zur Beschleunigung der Genehmigung von Geothermieanlagen und Großwärmepumpen (GeoWG)

28.06.2024: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung (Referentenentwurf – LINK)

  • Akrtikelgesetz – u.a. Änderungen beim Bergrecht, Wasserrecht und im Naturschutz
  • Fristen aus RED III (Renewable Energy Directive auf EU-Ebene) werden berücksichtigt
  • genehmigungsrechtliche Hemmnisse bei der Erschließung der Geothermie sowie dem Ausbau von Wärmepumpen und Wärmespeichern abzubauen.
  • bis zum Jahr 2030 sollen 50 Prozent der Wärme klimaneutral erzeugt werden
  • Steigerung der Wärmepumpen, die Erdwärme nutzen
  • Insgesamt liegt das Installationsziel nach wie vor bei 500K Wärmepumpen/Jahr
  • Ende Stellungnahmefrist: 17.07.2024
    • Stellungnahme BEE: “Gesetz auf alle technischen Varianten der Quellenerschließung von Wärmepumpen ausweiten” (LINK)

04.09.2024: Kabinettsbeschluss

  • Das Bundeskabinett hat das Gesetzgebungsvorhaben am 04.09. beschlossen und auf den Weg gebracht.

18.10.2024: 1. Durchgang Bundesrat (TOP 26)

  • Das Bundesratsplenum hat per Beschluss eine 15-Seitige Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf verabschiedet.
  • Beschluss als Stellungnahme: u.a. mit div. Änderungsvorschlägen (BR-Drs.: 435/24 – LINK)

06.09.2024: Zuleitung Bundesrat (BR Drs. 435/24)

  • Keine Zustimmungsbedürftigkeit lt. Gesetzentwurf
  • Besonders eilbedürftig
  • Für Bundesratssitzung am 27.09. nicht auf der Agenda

05.11.2024: Anhörung Bundestagsausschuss Klimaschutz und Energie

  • Expertinnen und Experten begrüßen den Versuch der Bundesregierung, der Geothermie einen höheren Stellenwert einzuräumen
  • Problempunkt: Flächenverfügbarkeit – bürokratischer Aufwand bei Durchführung von Messungen
  • Plan Geothermie, ein „überragendes öffentliches Interesse“ einzuräumen, könnte in Konflikt, z.B. mit der Trinkwasserversorgung geraten
  • Ob das Gesetz in der laufenden Wahlperiode noch umgesetzt wird, ist Stand 20.11.2024 fraglich.

09.10.2024: 1. Beratung im Bundestag

  • Das Gesetz wurde am 09.10. in erster Lesung im Bundestag beraten und per Beschluss nach neun Redebeiträgen an die Ausschüsse überwiesen:
    • Ausschuss für Klimaschutz und Energie (federführend)
      Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Rechtsausschuss und Wirtschaftsausschuss
  • BT-Drs.: 20/13092 (LINK)

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Udo Sonnenberg

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E-Mail: sonnenberg@elfnullelf.de

Alexander Schweda

Projektpartner elfnullelf
E-Mail: schweda@virtusconsult.de

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