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Wir haben unseren PolitikfeldMonitor erneut weiterentwickelt. Er besteht nun aus drei Kompontenten:

Gesetzesvorhaben

In der Rubrik Gesetzesvorhaben finden Sie eine Übersicht zu den aktuell wichtigsten Gesetzesvorhaben in unseren Themenfeldern Bauwesen, Digitalisierung, Energie, Gesundheit, Finanzmärkte und Mobilität. Klicken Sie auf ein Themenfeld, um die dazugehörigen Gesetzesvorhaben zu sehen.

  • Schritt für Schritt: Sie können die einzelnen Schritte im Gesetzgebungsprozess von Beginn bis zum aktuellen Stand über die Reiter nachverfolgen
  • Einordnung: Wir ordnen in den einzelnen Schritten Sachverhalte ein und erklären Zusammenhänge
  • Updates per E-Mail: Sie erhalten einmal im Monat ein Update zum aktuellen Stand der Gesetzesvorhaben für den/die Themenbereiche, die Sie abonniert haben

Politische Woche

Jeden Montagvormittag informieren wir Sie per E-Mail kompakt über die wichtigsten Termine der Institutionen auf Bundes, EU- und Länderebene der anstehenden Woche zu den Themenfeldern Bauwesen, Digitalisierung, Energie, Gesundheit, Finanzmärkte und Mobilität.

Zudem sind in der E-Mail ausgewählte politische/fachliche Veranstaltungen enthalten.

Meldungen

Weiterhin finden Sie in dieser Rubrik Meldungen aus unseren Themenbereichen Bauwesen, Digitalisierung, Energie, Gesundheit, Finanzmärkte und Mobilität. Zudem können Sie wie bisher Meldungen aus den für Sie relevanten Themenbereichen per E-Mail abonnieren.

  • Informationen kompakt zusammengefasst
  • Ausgewertet und mit Einschätzungen, wie betroffene Unternehmen/Branchen die Informationen für ihre Zwecke nutzen können
  • Links zu Quellen, zu weiterführenden Informationen und zu Originaldokumenten

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Gesetzesvorhaben

Klicken Sie auf einen der folgenden Themenbereiche, um die aktuellen Gesetzesvorhaben darin anzuzeigen.

Gesetzesvorhaben im Bereich Gesundheit

Pflegekompetenzgesetz (PKG)

06.08.2025 Kabinett beschließt Entwurf

Das Bundeskabinett hat am 6.08.2025 den Entwurf für das „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ (vormals Pflegekompetenzgesetz) beschlossen; geplanter Start: 1.01.2026.

  • Befugnisse: Erweiterte Befugnisse für Pflegefachpersonen je nach Qualifikation, inkl. eigenständige Wundversorgung, Diabetes-Management und Blutabnahmen.

  • Kompetenzprofile: Klare, qualifikationsbezogene Aufgaben- und Verantwortungsprofile.

  • Bürokratieabbau: Neues Gremium beim GKV-Spitzenverband zur Vereinfachung und Vereinheitlichung von Antrags- und Verwaltungsverfahren unter Einbindung von Pflegebedürftigen und Angehörigen.

  • Pflegeberatung: Einheitliche, kassenartenübergreifende Organisation der Beratung.

  • Kommunale Mitwirkung: Stärkere Rolle der Kommunen bei Zulassung und Steuerung von Pflegeeinrichtungen.

  • Versorgungssteuerung: Regelmäßige regionale Analysen durch Pflegekassen; Möglichkeit sektorenübergreifender Verträge für gemeinschaftliche Wohnformen.

  • Vergütung & Digitales: Vereinfachte Vergütungsverhandlungen; pragmatischere Vorgaben für digitale Pflegeanwendungen und zugehörige Unterstützungsleistungen.

  • SGB-V-Anpassungen: Klarstellungen zum vertragsärztlichen Notdienst, Änderungen am Strukturfonds und Erleichterungen bei ePA/E-Rezept.

  • RSA-Prüfungen: „Manipulationsbremse“ mit Begrenzung der Prüffristen auf 15 Jahre.

  • Finanzwirkung: Mittelfristige Entlastung der Sozialen Pflegeversicherung um rund 328 Mio. Euro jährlich.

25.06.2025 Referentenentwurf veröffentlicht

  • Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Referentenentwurf zur Stärkung pflegerischer Kompetenzen vorgelegt.
  • Pflegekräfte sollen u. a. mehr Eigenverantwortung übernehmen dürfen (z. B. Verordnungsfähigkeit bestimmter Hilfsmittel).
  • Der Entwurf wird aktuell mit Verbänden abgestimmt.
    Hinweis: Kabinettsbefassung wird nach der Sommerpause erwartet.

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Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Carlo Schwamborn

Telefon: 030 400 54 100
E-Mail: schwamborn@elfnullelf.de

Udo Sonnenberg

Telefon: 030 400 54 100
E-Mail: sonnenberg@elfnullelf.de

Gesetzesvorhaben im Bereich Finanzmärkte

Hier finden Sie den aktuellen Stand der relevantesten Gesetzesvorhaben im Bereich Finanzmärkte.

Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG

22.08.2025 Referentenentwurf 

  • Zweck des Gesetzes
    • 1:1-Umsetzung des EU-Bankenpakets (CRR III & CRD VI)
    • Bürokratieabbau im Bankensektor in Deutschland
    • Ziel: Krisenfestigkeit von Banken stärken, Finanzierung der Realwirtschaft sichern, Wettbewerbsfähigkeit und Investitionen fördern
  • EU-Bankenpaket
    • CRR III: seit 1. Januar 2025 direkt anwendbar
    • CRD VI: in nationales Recht umzusetzen
  • Zentrale Ziele des Entwurfs
    • Zielgerichtete, verhältnismäßige und bürokratiearme Umsetzung der CRD VI
    • Besondere Berücksichtigung kleinerer Banken und Sparkassen
    • Abbau unnötiger Bürokratie, Vereinfachung regulatorischer Anforderungen
    • Erleichterung der Kreditvergabe, insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Krisenfestigkeit & Risikomanagement
    • Integration von ESG-Risiken (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) in das Risikomanagement
    • Effektive, aber verhältnismäßige Vorgaben, angepasst an unterschiedliche Geschäftsmodelle und kleinere Institute
  • Stärkung der Aufsicht (BaFin)
    • Erweiterte Ermittlungsbefugnisse zur Bekämpfung neuer Formen von Kriminalität (z. B. Geldwäsche, schwarzer Kapitalmarkt, terroristische Vereinigungen)
    • Anpassung an technische Neuerungen und illegale Online-Geschäfte

Fondsrisikobegrenzungsgesetz

08.08.2025 Referentenentwurf 

  • Mit dem Gesetzentwurf des BMF werden neue EU-Vorgaben im Bereich Investmentfonds und Clearing vollständig in deutsches Recht übertragen
  • Ziel: Stärkung des EU-Finanzmarkts, Förderung von erneuerbaren Bürgerbeteiligungen und mehr Stabilität im Fonds- und Clearingwesen

Umsetzung der EU-Investmentfondsrichtlinien

  • Änderungen der OGAW-Richtlinie (2009/65/EG) und der AIFM-Richtlinie (2011/61/EU) durch Richtlinie (EU) 2024/927 werden 1:1 in nationales Recht übertragen
  • Betroffene Themen:
    • Übertragungsvereinbarungen
    • Liquiditätsrisikomanagement
    • Aufsichtliche Berichterstattung
    • Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen
    • Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (AIF)

Neue Möglichkeiten im Fondsbereich

  • Einführung geschlossener Sondervermögen auch für Publikumsfonds
  • Erleichterung für Anbieter geschlossener Fonds, Bürgerbeteiligungen im Bereich erneuerbare Energien aufzulegen

Anpassungen an EMIR-Rechtsrahmen

  • Änderungen im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), Kreditwesengesetz (KWG), Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) und Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
  • Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/2987 („EMIR-Verordnung“) und der begleitenden Richtlinie (EU) 2024/2994
  • Ziel der Reform:
    • Verringerung übermäßiger Risikopositionen gegenüber Drittstaat-CCPs
    • Stärkung des Clearings über zentrale Gegenparteien innerhalb der EU

Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland

04.06.2025 Kabinettsbeschluss

  • Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf für ein steuerliches Investitionssofortprogramm.
  • Ziel: Wirtschaftswachstum ankurbeln, Arbeitsplätze sichern und Wettbewerbsfähigkeit steigern.
  • Fokus: Investitionen, Innovation, Planungssicherheit für Unternehmen.

Einzelmaßnahmen:

  • Investitionsbooster durch Abschreibungen von 30 %
    • Einführung einer degressiven AfA von 30 % für bewegliche Wirtschaftsgüter.
    • Gültig für Investitionen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 1. Januar 2028.
    • Ziel: Schnelle, breite Investitionsanreize für alle Unternehmen.
  • Körperschaftsteuer-Senkung ab 2028
    • Stufenweise Reduktion des Körperschaftsteuersatzes von 15 % auf 10 %.
    • Beginn der Senkung: 2028, jeweils um 1 Prozentpunkt pro Jahr.
    • Ab 2032: Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen bei ca. 25 % statt aktuell 30 %.
  • Investitionsbooster für E-Mobilität
    • Degressive AfA von 75 % für neue Elektrofahrzeuge zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028.
    • Gilt auch für KMU.
    • Abschreibungszeitraum: 6 Jahre.
    • Bruttolistenpreisgrenze für E-Fahrzeuge steigt von 70.000 € auf 100.000 €.
  • Investitionsbooster in Forschung
    • Erhöhung der Bemessungsgrundlage bei der steuerlichen Forschungszulage von 10 Mio. € auf 12 Mio. € (2026–2030).
    • Erweiterung der förderfähigen Aufwendungen.
    • Einführung eines pauschalen Gemeinkostenabschlags von 20 % zur Verfahrensvereinfachung.

05.06.2025 Erste Lesung im Bundestag

  • Finanzminister Lars Klingbeil (SPD):
    • Menschen hätten Sorgen um ihre Arbeitsplätze – das Gesetz ist Reaktion darauf.
    • Ziel: Deutschland wieder auf Wachstumskurs bringen.
    • „Superabschreibungen“ seien einfach und unkompliziert.
  • CDU/CSU (Dr. Mathias Middelberg):
    • Lage sei wirtschaftlicher Stillstand.
    • Monatlich gingen tausende Arbeitsplätze verloren.
    • Dank an Klingbeil für die Vorarbeit – Gesetz komme zwar formal aus Fraktionen, aber inhaltlich aus dem Ministerium.
    • Mit den Steuersenkungen sei Deutschland wieder im Rennen.
  • Grüne (Andreas Audretsch):
    • Kritik: erhebliche Steuerausfälle für Bund, Länder und Kommunen.
    • Gefahr: Einschnitte in kommunale Daseinsvorsorge.
    • Alternative Vorschläge der Grünen:
      • Ende der Steuerfreiheit beim Immobilienverkauf nach 10 Jahren.
      • Abschaffung der Gewerbesteuerfreiheit für vermögensverwaltende Kapitalgesellschaften im Immobiliensektor.
      • Kritik an Vonovia: keine Grunderwerbsteuer auf großen Wohnungsdeal in Berlin.
  • Die Linke (Christian Görke):
    • Haupthemmnis: fehlender Bundeshaushalt 2025.
    • Trödelei der Regierung führe zu vorläufiger Haushaltsführung für 9 Monate.
    • Folge: Staatliche Investitionen stocken.
    • Auch Kritik an Einnahmeausfällen für Länder und Kommunen.
  • AfD (Christian Douglas):
    • Krise sei hausgemacht durch:
    • Soziale Ausgaben
    • „Klientelpolitik“ Ampel-Regierung habe Situation weiter verschlechtert.
    • Deutschland wachse langsamer als andere Volkswirtschaften.
  • Überweisung Ausschüsse, Finanzausschuss (federführend)

23.06.2025 Öffentliche Anhörung im Finanzausschuss

  • Von 14:00 bis 15:30 Uhr im Finanzausschuss (mit Live-Übertragung)
  • Neben dem Gesetzentwurf der Regierungskoalition auch zu einem Antrag von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Gerechtigkeitslücken im Steuersystem schließen, Steuerbetrug wirksam bekämpfen und Einnahmebasis des Staates stärken“ (Link)
  • Sachverständige: u.a. BDI, DIW, Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (insg. 11, siehe Link)
    • BDI-Stellungnahme (Tenor): Steuerliche Investitionssofortprogramm wird ausdrücklich begrüßt. Setzt wichtige Impulse für Wachstum und Investitionen, stärkt internationale Wettbewerbsfähigkeit und solle zügig umgesetzt sowie um strukturelle Steuerreformen ergänzt werden; die Vorschläge der Grünen hingegen werden als investitionshemmend und steuerpolitisch verfehlt abgelehnt.
    • DIW-Stellungnahme (Tenor): „Investitionsbooster“ setzt zwar ein wichtiges Signal für den Standort Deutschland, ist jedoch sozial unausgewogen, entfaltet nur unsichere Wachstumswirkungen und sollte durch gezieltere, sozial gerechtere und wirkungsvollere Maßnahmen ergänzt oder ersetzt werden.

Inhalt des Antrags der Grünen

  • Ziel: Schließen von Steuerschlupflöchern, Erhöhung der Staatseinnahmen.
  • Kernforderungen:
    • Abschaffung der Spekulationsfrist bei vermieteten Immobilien (geschätzte Mehreinnahmen: 6 Mrd. Euro).
    • Gewerbesteuerpflicht für vermögensverwaltende Immobilien-Kapitalgesellschaften (1,5 Mrd. Euro).
    • Reform von Share Deals, um Grunderwerbsteuerpflicht bei Anteilstransfers zu gewährleisten (1 Mrd. Euro).
    • Ende der Erbschaftsteuerbefreiung für: Erbschaften ab 300 Wohneinheiten.
    • Große Betriebsvermögen über 26 Mio. Euro (Aufhebung der Verschonungsbedarfsprüfung).

13.06.2025 Bundesrat Stellungnahme

  • Kritik: Steuerausfälle belasten Länder und Kommunen
    • Geplante Maßnahmen verursachen über 30 Milliarden Euro Steuerausfall in fünf Jahren.
    • Rund zwei Drittel der Ausfälle müssten Länder und Kommunen tragen.
    • Bundesrat sieht dadurch Finanzierung wichtiger Aufgaben gefährdet.
  • Forderungen des Bundesrats
    • Bund soll sich an der Lastenverteilung beteiligen.
    • Bundesregierung soll im weiteren Verfahren einen finanziellen Ausgleich für Kommunen schaffen.
    • Hinweis auf Koalitionsvertrag von SPD und CDU/CSU, der die Finanzierung der Gemeinden besonders betont.
  • Nächste Schritte:
    • Bundesregierung nimmt Gegenäußerung vor.
    • Danach folgt Beratung im Bundestag.
    • Nach Bundestagsbeschluss: erneute Zustimmung des Bundesrats erforderlich.

26.06.2025 Zweite/Dritte Lesung im Bundestag

  • Bundestag hat dem Gesetzentwurf wie erwartet mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen zugestimmt
  • Nationaler Normenkontrollrat (NKR) kritisiert in seiner Stellungnahme die kurze Fristsetzung zur Prüfung des Gesetzentwurfs von nur einem Tag
  • Nach einem Treffen mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer kündigt Bundeskanzler Friedrich Merz an: „Wir versuchen, über das Wochenende eine Lösung herbeizuführen.

11.07.2025 Bundesrat 2. Durchgang

  • Bundesrat hat dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland einstimmig zugestimmt
  • Zuvor massive Kritik (30 Mrd. Euro Steuermindereinnahmen bis 2029 für Länder und Kommunen) siehe PFM 06/2025
  • Einigung zwischen Bund und Ländern:
    • Bund gleicht Mindereinnahmen für Kommunen in den Jahren 2025 bis 2029 vollständig aus
    • Länder sollen zudem einen Ausgleich in Form zusätzlicher Mittel für Infrastruktur-Investitionen in Kitas und Hochschulen erhalten
    • Bund erhöht seinen Anteil am Transformationsfonds für Krankenhäuser
    • Kommunen erhalten erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer
  • Degressive Abschreibung für Maschinen und Geräte
    • Abschreibung bis zu 30 % in 2025–2027 möglich
    • Unternehmen erhalten schneller Liquidität für Folgeinvestitionen
  • Geplante Körperschaftsteuersenkung ab 2028
    • Stufenweise Reduktion von 15 % auf 10 % bis 2032
  • Förderung von elektrischen Dienstwagen
    • 75 % Abschreibung im Anschaffungsjahr für reine E-Autos
    • Preisobergrenze steigt von 75.000 auf 100.000 Euro pro Fahrzeug
  • Erhöhung der Forschungszulage
    • Obergrenze steigt von 10 auf 12 Mio. Euro (2026–2030)

18.07.2025 Verkündung und Inkrafttreten

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Fabian Haun

Telefon: 030 400 54 100
E-Mail: haun@elfnullelf.de

Julian Gronenberg

Telefon: 030 400 54 100
E-Mail: gronenberg@elfnullelf.de

Gesetzesvorhaben im Bereich Mobilität

Hier finden Sie den aktuellen Stand der relevantesten Gesetzesvorhaben im Bereich Mobilität.

Referentenentwurf zur Neufassung des Intelligente-Verkehrssysteme-Gesetzes (IVSG)

13.08.2025: Vorstellung des Referentenentwurf/Start der Verbändeanhörung

19.08.2025: Ende der Stellungnahmefrist

Mit dem IVSG soll die überarbeitete EU-Richtlinie 2010/40/EU (Fassung 2023/2661) in nationales Recht umgesetzt werden.

Neue inhaltliche Schwerpunkte

  • Erweiterter Geltungsbereich: Einbindung von Echtzeit-Mobilitätsdaten, multimodalen Informations-, Buchungs- und Ticketing-Apps, Unterstützung vernetzter/automatisierter Mobilität.
  • Verpflichtende Einführung bestimmter IVS-Dienste, z. B. sicherheitsrelevante Verkehrsinformationen (bis 31.12.2026).
  • Digitalisierung und maschinenlesbare Bereitstellung neuer und bestehender Verkehrsdaten über den Nationalen Zugangspunkt (Mobilithek).
  • Einführung eines automatisierten Systems zur Datenqualitätsverbesserung und regelmäßiger Eigenerklärungen der Dateninhaber.

Institutionelle Struktur

  • Betrieb des Nationalen Zugangspunkts durch das Bundesministerium für Verkehr oder beliehene/private Dritte.
  • Nationale Stelle (BASt) für Koordination, Qualitätssicherung, Beratung, Überwachung und EU-Berichterstattung.
  • Zusammenarbeit mit Landes-Mobilitätsdatenplattformen.

Finanz- und Personalaufwand

  • Deutliche Mehrausgaben für Bund, Länder und Kommunen, v. a. für Personal, Softwareanpassung, Betrieb der Mobilithek und Qualitätssicherung.
  • Wirtschaft: jährlicher Mehraufwand von ca. 27,5 Mio. €, einmaliger Aufwand ca. 29 Mio. €.
  • Verwaltung: jährlicher Mehraufwand ca. 7,5 Mio. €, einmalig ca. 10 Mio. €.

Rechtliche Rahmenbedingungen

  • Umfassende Verordnungsermächtigungen für das BMV zur Festlegung technischer Standards, Pflichten und Verfahren.
  • Evaluierung nach 5 Jahren; keine Befristung.
  • Änderungen und Anpassungen in weiteren Gesetzen (z. B. Personenbeförderungsgesetz, BSI-Kritisverordnung, Mobilitätsdatenverordnung)

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Julia Gronenberg

Telefon: 030 400 54 100
E-Mail: gronenberg@elfnullelf.de

Carlo Schwamborn

Telefon: 030 400 54 100
E-Mail: schwamborn@elfnullelf.de

Gesetzesvorhaben im Bereich Bauwesen

Diese Gesetzesvorhaben in der 21. Wahlperiode des Deutschen Bundestages im Bauwesen schauen wir uns aktuell an und monitoren diese durch den Gesetzgebungsprozess. Die Priorisierung erfolgt nach keiner äußeren Vorgabe, sondern durch die Autoren.

Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung

18.06.2025: Kabinettsbeschluss “Wohnungsbau-Turbo” (LINK Referentenentwurf BMWSB)

Zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und unter Wahrung der kommunalen Planungshoheit sollen folgende Änderungen im Baugesetzbuch vorgenommen werden (u.a.):

  • § 246e BauGB (neu): Einführung einer Experimentierklausel: Wohnbauvorhaben können befristet auch ohne Bebauungsplan zugelassen werden.
  • § 34 BauGB: Flexibilisierung des Einfügegebots für Vorhaben im unbeplanten Innenbereich.
  • TA Lärm: In begründeten Fällen sind Abweichungen von Lärmschutzvorgaben möglich.

Die wichtigsten Änderungen werden hier seitens des Bauministeriums aufgelistet. Statement Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: “Mit dem Gesetzesentwurf zünden wir jetzt den Bau-Turbo. Aufstocken, Nachverdichten und Neubau, der Bau-Turbo beschleunigt und ermächtigt die Gemeinden vor Ort. …”

Gesetz ist lt. Entwurf nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat.

11.07.2025: 1. Beratung im Bundesrat (LINK Plenarprotokoll)

  • Gesetzesentwurf der Bundesregierung (LINK) wurde dem Bundesrat zugeleitet, dort beraten und steht jetzt an für das weitere Parlamentarische Verfahren im Bundestag.
  • Beschlussdrucksache Bundesrat (LINK)
  • Verabschiedung des Gesetzes ist für Herbst geplant.

10.09.2025: Öffentliche Anhörung im Bundestagsausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen ab 15:30 Uhr; Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD („Bau-Turbo“, Drucksache 21/781 neu). Ziel des Gesetzes ist die Beschleunigung des Wohnungsbaus und die Sicherung von Wohnraum.

  • Themen: Aktivierung von Bauland, Nachverdichtung, Förderung von Wohneigentum (z. B. Bausparförderung, Baukindergeld, KfW-Programme).
  • EU-Erneuerbaren-Energien Richtlinie (RED III)

Als Sachverständige sind geladen:

  • Bernd Düsterdiek (Deutscher Städte- und Gemeindebund)
  • Andrea Gebhard (Bundesarchitektenkammer)
  • Professor Mathias Hellriegel (Hellriegel Rechtsanwälte)
  • Christian Lieberknecht (Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen)
  • Hilmar von Lojewski (Deutscher Städtetag)
  • Peter Lutz (Unternehmensberatung)
  • Judith Nurmann (Architects for Future Deutschland)
  • Aygül Özkan (Zentraler Immobilien Ausschuss)
  • Dirk Salewski (Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen).

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Udo Sonnenberg

Tel.: 030-40054100
Email: sonnenberg@elfnullelf.de

Alexander Schweda

Projektpartner elfnullelf
Email: schweda@virtusconsult.de

Gesetzesvorhaben im Bereich Energie

Diese Gesetzesvorhaben in der 21. Wahlperiode des Deutschen Bundestages im Bereich Energie schauen wir uns aktuell an und monitoren diese durch den Gesetzgebungsprozess. Die Priorisierung erfolgt nach keiner äußeren Vorgabe, sondern durch die Autoren.

Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung (GeoBG)

03.07.2025: Referentenentwurf veröffentlicht (LINK BMWE)
Das Geothermie-Beschleunigungsgesetz (GeoBG) soll Genehmigungen für Geothermieanlagen, Wärmepumpen, Wärmeleitungen und Wärmespeicher deutlich schneller, digitaler und effizienter gestalten. Es implementiert Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag sowie der EU‑Richtlinie RED III (seit Mai 2025).

Ziele/Inhalte:
Rolle mit „überragendem öffentlichen Interesse“: Geothermie, Groß-Wärmepumpen, Wärmespeicher und Wärmeleitungen werden bei Genehmigungen vergleichbar behandelt wie Wind‑ und PV‑Anlagen
Sanktionierbare Höchstfristen: Behörden müssen beispielsweise im Bergrecht innerhalb eines Jahres entscheiden
Digitalisierung und Verfahrensoptimierung: Einheitliche, digitale Beteiligung, kürzere Behördenfristen, Projektmanagement sowie Transparenz bei allen Zulassungsverfahren
Naturschutzrechtliche Praktikabilität: Klare, jahreszeitlich abgestimmte Regelungen für seismische Explorationen
Haftungssicherheit: Behörden können Sicherheitsleistungen verlangen, um Bergschäden abzusichern
Vorgezogener Projektstart: Vorzeitiger Baubeginn schon vor abschließender Genehmigung erlaubt, Beschleunigung durch Übergangsregelungen für laufende Verfahren

Meilensteine:
03.07. Referentenentwurf (s.o.)
bis 21.07: Länder- und Verbändeanhörung im BMWE lief
06.08.: voraussichtlich Bundeskabinett
Herbst: Parlamentarische Beratungen
möglichst frühes Inkrafttreten geplant

06.08.2025: Bundeskabinett beschließt Gesetz ohne Aussprache

  • noch keine Parlamentsdrucksache (Stand: 15.08.)

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Udo Sonnenberg

Telefon: 030 400 54 100
E-Mail: sonnenberg@elfnullelf.de

Alexander Schweda

Projektpartner elfnullelf
E-Mail: schweda@virtusconsult.de

Gesetzesvorhaben im Bereich Digitalisierung

Hier finden Sie den aktuellen Stand der relevantesten Gesetzesvorhaben im Bereich Digitalisierung.

Gesetze zur Anpassung von Reglungen im Bundeskriminalamtsgesetz (BKAG) zum polizeilichen Informationsverbund und Datenerhebung bei Kontaktpersonen

03.06.2025: Veröffentlichung der Kabinettsbeschlüsse

  • Polizeilicher Informationsverbund:
  • Präzisere Regeln für Erhebung, Speicherung, Nutzung und Löschung personenbezogener Daten.
  • Zweckbindung, Datenminimierung, Qualitätsanforderungen, regelmäßige Prüffristen.
  • Technische Mindeststandards: Protokollierung, Zugriffskonzepte, Verschlüsselung, sichere Schnittstellen, Interoperabilität zwischen Systemen.
  • Stärkere Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung, nachträgliche Information, Löschung).
  • Datenerhebung bei Kontaktpersonen:                                                                                                         –
  • Konkretisierte Voraussetzungen für verdeckte Maßnahmen (z. B. Observation oder technische Überwachung).
  • Richterliche Anordnung als Regel, dokumentierte Verhältnismäßigkeitsprüfung.
  • Strikte Lösch- und Kennzeichnungspflichten, Nachvollziehbarkeit durch Protokolle.

11.07.2025: Durchgang im Bundesrat

  • Zustimmung zum Gesetz zur Datenerhebung bei Kontaktpersonen.
  • Auch das Gesetz zum polizeilichen Informationsverbund wurde ohne Einspruch angenommen.
  • Beide Gesetze passierten ohne weitere digitale oder föderale Auflagen.

05.06.2025: Erste Lesung

  • Ziel: Umsetzung des BVerfG-Urteils (01.10.2024) → Daten im INPOL nur bei hinreichender Prognose künftiger Straffälligkeit speicherbar.
  • Union/SPD: betonen Notwendigkeit, damit Polizei arbeitsfähig bleibt und Verfassungsmäßigkeit hergestellt wird.
  • Kritische Stimmen (Opposition):
  • neue „Negativprognose“ könnte unbestimmt und problematisch sein.
  • Gefahr, dass Grundrechte weiterhin nicht ausreichend gewahrt werden.
  • Transparenz- und Kontrollmechanismen fehlen.

25.06.2025: Beschlussempfehlung des Innenausschusses

  • Eingriffsschwellen geschärft: klare, eng definierte Zwecke; belastbare Prognosemaßstäbe; verpflichtende, schriftliche Abwägung von Geeignetheit/Erforderlichkeit/Verhältnismäßigkeit.
  • Speicher- und Prüffristen nachgeschärft: teils verkürzt; gestufte Kontrollen; automatische Löschung bei Wegfall des Zwecks.
  • Technische Sicherheitsanforderungen angehoben: verpflichtende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei Übermittlungen im Verbund; detailliertere Protokollierung; regelmäßige unabhängige IT-Sicherheitsaudits.
  • Interoperabilität und Standards konkretisiert: klare Vorgaben für Schnittstellen, Datenqualität, Rollen- und Rechtekonzepte; Zertifizierungen bzw. Mindeststandards als Referenz.
  • Datenschutz-Folgenabschätzung fest verankert: vor dem Einsatz besonders eingriffsintensiver Maßnahmen; Berichtspflichten an Parlament/Aufsicht.
  • Kontaktpersonen-Regime präzisiert: enger definierter Personenkreis; strikter Richtervorbehalt; Trennungsgebot gegenüber Daten unbeteiligter Dritter; erweiterte Benachrichtigungspflichten (soweit ohne Gefährdung möglich).

26.06.2025: 2/3. Beratung im Plenum

  • Befürworter (Union, SPD, Teile der AfD): betonten die verfassungskonforme Modernisierung digitaler Ermittlungsbefugnisse, bessere Datenqualität und höhere IT-Sicherheitsstandards. Argument: „Datenschutz durch Technikgestaltung“ mache Eingriffe kontrollierbarer.
  • Kritiker (Grüne, Linke): warnten vor schleichender Ausweitung der Datenbanken und Risiken für Grundrechte. Insbesondere die Grünen forderten kürzere Speicherfristen und unabhängige Kontrolle der Datenverarbeitung; die Linke kritisierte die Gefahr von „Profilbildung durch Verbunddaten“.
  • Zentrale Konfliktlinie: Spannungsfeld zwischen effektiver Gefahrenabwehr und informationeller Selbstbestimmung. Mehrfach Forderung nach stärkerer parlamentarischer Kontrolle, strenger Protokollierung und Evaluationsklauseln.

05.06.2025: Erste Beratung im Plenum

NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz

30.07.2025: Kabinett verabschiedet Regierungsentwurf

Wesentliche Unterschiede zum Referentenentwurf:

  • Deutlich geringere Kosten für den Bund und die Bundesverwaltung.
  • Etwas höhere Kosten für die Länder.
  • Präzisere Begriffsdefinitionen, engere Anlehnung an EU-Recht.
  • Erweiterte Einbindung der Länder in die Zuständigkeiten.
  • Klarere Staffelung der Bußgelder.
  • Anpassung der Struktur: 30 statt 29 Artikel

26.06.2025: BMI veröffentlicht Referentenentwurf

Inhalt:

Allgemeines

  • Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS-2) in deutsches Recht
  • Ziel: Erhöhung der Cybersicherheit und Resilienz durch einheitliche Sicherheitsanforderungen
  • Einführung eines neuen Stammgesetzes: „NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz“ (NIS2UmsuCG)
  • Zentrale Rolle des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

Struktur des Gesetzes

  • Neufassung des Gesetzes über das BSI (BSIG-neu)
  • Anpassungen in zahlreichen anderen Gesetzen (u. a. EnWG, TKG, BND-Gesetz, Atomgesetz)
  • NIS2UmsuCG als Artikelgesetz mit über 60 Einzelregelungen

Adressaten / Verpflichtete

  • Einführung von zwei Kategorien: „besonders wichtige Einrichtungen“ und „wichtige Einrichtungen“
  • Betroffen sind u. a. Unternehmen der Energieversorgung, Gesundheit, Wasser, Verkehr, digitale Infrastruktur, Verwaltung, Forschung
  • Schwellenwerte: in der Regel ≥250 Beschäftigte oder ≥50 Mio. Euro Jahresumsatz / ≥43 Mio. Euro Bilanzsumme
  • Möglichkeit zur Einbeziehung kleinerer Unternehmen mit kritischer Bedeutung

Pflichten für Unternehmen

  • Einführung eines verpflichtenden Maßnahmenkatalogs zur IT-Sicherheit: Risikoanalysen, Notfallpläne, Backup, Authentifizierung, Verschlüsselung, Schulungen etc.
  • Pflicht zur Risikobewertung der Lieferkette und IT-Dienstleister
  • Einrichtung eines Sicherheitsvorfall-Managements

Meldepflichten

  • Drei-Stufen-System bei Sicherheitsvorfällen: Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden, Folgeinformation innerhalb von 72 Stunden, Abschlussbericht innerhalb eines MonatsEinführung eines zentralen Melderegisters beim BSI

Aufsicht und Kontrolle

  • Das BSI erhält deutlich ausgeweitete Befugnisse: Vor-Ort-Kontrollen, Anordnungen und Untersagungen, Veröffentlichung von Sicherheitslücken, Regelmäßige Prüfungen bei besonders wichtigen Einrichtungen
  • Risikoabhängige Aufsicht bei wichtigen Einrichtungen

Haftung und Sanktionen

  • Geschäftsleitungen haften für Nichteinhaltung der Pflichten
  • Deutlich verschärfte Bußgelder: bis zu 10 Mio. Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes
  • Bußgeldtatbestände u. a. für fehlende Sicherheitsmaßnahmen, verspätete oder unterlassene Meldungen, mangelnde Kooperation mit dem BSI

Öffentliche Verwaltung

  • Einführung eines verpflichtenden Informationssicherheitsmanagements für alle Bundesbehörden
  • Benennung eines Chief Information Security Officer Bund (CISO Bund)
  • Verpflichtung zur Einführung eines Sicherheitskonzepts und Benennung von IT-Sicherheitsbeauftragten

Weitere Regelungen

  • Verbesserung des Schutzes für Verschlusssachen und geheimhaltungsbedürftige Informationen
  • Koordination auf Bundesebene durch neue Koordinierungsstelle
  • Möglichkeit zur sektorspezifischen Ergänzung durch Rechtsverordnungen

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