Skip to content

Auswirkungen des EuGH-Urteil zu Mindest- u. Höchstsätzen auf die Praxis

Art der Meldung + Relevanz: Artikel


Ein Gastbeitrag auf dai.org und Baukultur.plus von Dr. Patrick Gasch, Zirngibl Rechtsanwälte Partnerschaft mbBDie Entscheidung hat sich seit langer Zeit angekündigt. Spätestens seit der Generalanwalt Anfang dieses Jahres beantragt hatte, der EuGH solle die Unvereinbarkeit der Mindest- und Höchstsatzregelungen der HOAI mit dem Europarecht feststellen, war absehbar, dass die Tage der HOAI, so wie wir sie alle kennen, gezählt sind.Jetzt hat der EuGH in dem Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland am 04.07.2019 (Az: Rs. C-377/17) entschieden, dass die verbindlichen Vorgaben von Mindest- und Höchstsatzrahmen in der HOAI nicht mit der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im…
This content is only available to members.
Anmelden/Registrieren um weiterzulesen

Melden Sie sich in unserem PolitikfeldMonitor kostenfrei an, um die vollständige Meldung zu lesen.

Wenn Sie bereits ein Konto haben, loggen Sie sich einfach mit Ihrer E-Mail-Adresse und Passwort ein.

Kostenfrei registrieren

Sie haben Fragen zu dieser Meldung? Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung:

Telefon: 030 400 54 100
E-Mail: sonnenberg@elfnullelf.de

Anschrift

Albrechtstraße 13
10117 Berlin – Deutschland
Telefon +4930 400 54 100
E-Mail berlin@elfnullelf.de

Newsletter

elfnullelf Newsletter abonnieren

Social Media

elfnullelf GmbH – Copyright 2024 Spreepublik | Impressum | Datenschutzerklärung | CO2 neutraler Server
Back To Top