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Ein Gastbeitrag auf dai.org und Baukultur.plus von Dr. Patrick Gasch, Zirngibl Rechtsanwälte Partnerschaft mbBDie Entscheidung hat sich seit langer Zeit angekündigt. Spätestens seit der Generalanwalt Anfang dieses Jahres beantragt hatte, der EuGH solle die Unvereinbarkeit der Mindest- und Höchstsatzregelungen der HOAI mit dem Europarecht feststellen, war absehbar, dass die Tage der HOAI, so wie wir sie alle kennen, gezählt sind.Jetzt hat der EuGH in dem Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland am 04.07.2019 (Az: Rs. C-377/17) entschieden, dass die verbindlichen Vorgaben von Mindest- und Höchstsatzrahmen in der HOAI nicht mit der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im…