Bau-Turbo zeigt Nutzung, aber keine Trendwende im Wohnungsbau
- Der Bau-Turbo gilt seit dem 30. Oktober 2025 als Sonderregelung im Baugesetzbuch und erlaubt Kommunen, Wohnungsbauvorhaben schneller zuzulassen und unter Voraussetzungen von planungsrechtlichen Vorgaben abzuweichen. Die Bundesregierung verweist auf eine dreimonatige Prüfungsfrist; die Anwendung bleibt aber kommunal gesteuert und damit nicht flächendeckend verbindlich.
- Das BMWSB-Monitoring für Januar bis Juni 2026 erfasst 393 von…
