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ESMA stellt ESG-Angaben bei Wertpapieren klar

Art der Meldung + Relevanz: ESMA-Mitteilung + Chance für digitale Anlageberatung
  • Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA veröffentlicht Erklärung, welche ESG-Angaben Emittenten von Wertpapieren in ihre Prospekte aufnehmen müssen (gemäß EU-Prospektverordnung)
    • betrifft Prospekte für Nichtdividendenwerte, insbesondere Green Bonds, und Aktien
  • In einer Tabelle auf den letzten Seiten 6-9 werden Angaben im Detail erläutert bezüglich
    • Erwartete Offenlegung in Bezug auf Anleihen zur Verwendung der Erlöse
    • Zusätzliche Angaben für Anleihen, die durch nicht vom Emittenten erwirtschaftete Zahlungsströme gesichert sind Emittenten oder 'Asset-Backed Securities'
    • Erwartete Offenlegung in Bezug auf Sustainability-Linked Bonds
  • Insbesondere Risikofaktoren, die wesentlich für das Wertpapier sind, in Bezug auf Verteilung und Verwaltung der Erlöse, ebenso Risiken in…
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