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Gesetzentwurf autonomes Fahren: Datenzugang für Haftungsfragen entscheidend

Art der Meldung + Relevanz: Stellungnahme des GDV zum Gesetzentwurf der Bundesregierung + Chance für auf Fahrzeuganwendungen spezialisierte IT-Anbieter


  • Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zum autonomen Fahren am 27.01.21 in die Verbändebeteiligung gegeben
  • Deutsche Versicherungswirtschaft (GDV) fordert klare Regeln für den Zugriff auf die Fahrzeugdaten bei einem Unfall
  • Unfallsursache + Schuldfrage (Halter, Hersteller, ein IT-Dienstleister, Mobilfunkanbieter, Netzbetreiber, Kartenanbieter usw.) können nur durch Auswertung der Fahrzeugdaten geklärt werden
  • Regelungen im Gesetzentwurf zur Datenspeicherung bei Fahrzeugen mit autonomen Fahrfunktionen seien in der jetzigen Fassung noch unklar und nicht praxistauglich
  • gefordert: Datensendung per Funk u. Speicherung bei festgelegten Ereignissen, statt physisches Auslesen, dass Daten auch zur Verfügung stehen, wenn Daten nach dem Unfall nicht mehr ausgelesen werden können
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