Skip to content

Gesetzentwurf autonomes Fahren: Datenzugang für Haftungsfragen entscheidend

Art der Meldung + Relevanz: Stellungnahme des GDV zum Gesetzentwurf der Bundesregierung + Chance für auf Fahrzeuganwendungen spezialisierte IT-Anbieter


  • Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zum autonomen Fahren am 27.01.21 in die Verbändebeteiligung gegeben
  • Deutsche Versicherungswirtschaft (GDV) fordert klare Regeln für den Zugriff auf die Fahrzeugdaten bei einem Unfall
  • Unfallsursache + Schuldfrage (Halter, Hersteller, ein IT-Dienstleister, Mobilfunkanbieter, Netzbetreiber, Kartenanbieter usw.) können nur durch Auswertung der Fahrzeugdaten geklärt werden
  • Regelungen im Gesetzentwurf zur Datenspeicherung bei Fahrzeugen mit autonomen Fahrfunktionen seien in der jetzigen Fassung noch unklar und nicht praxistauglich
  • gefordert: Datensendung per Funk u. Speicherung bei festgelegten Ereignissen, statt physisches Auslesen, dass Daten auch zur Verfügung stehen, wenn Daten nach dem Unfall nicht mehr ausgelesen werden können
Der vollständige Inhalt ist nur für registrierte Nutzer unseres PolitikfeldMonitors sichtbar.

Anmelden/Registrieren für weitere Gesetzesvorhaben

Melden Sie sich in unserem PolitikfeldMonitor kostenfrei an, um den ganzen Inhalt anzuzeigen.
Wenn Sie bereits ein Konto haben, loggen Sie sich einfach mit Ihrer E-Mail-Adresse und Passwort hier ein.

Sie haben Fragen zu dieser Meldung? Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung:

Telefon: 030 400 54 100
E-Mail: haun@elfnullelf.de

Anschrift

Albrechtstraße 13
10117 Berlin – Deutschland
Telefon +4930 400 54 100
E-Mail berlin@elfnullelf.de

Newsletter

elfnullelf Newsletter abonnieren

Social Media

elfnullelf GmbH – Copyright 2025 Spreepublik | Impressum | Datenschutzerklärung | CO2 neutraler Server
Back To Top