Art der Meldung + Relevanz: Verordnung der Bundesregierung (Bundesumweltministerium BMUV) + Voraussetzungen für Kreislaufwirtschaft im Baustoffsektor; offene Flanke
- Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustroffV/EBV) tritt deutschlandweit am 01.08.2023 in Kraft und soll den Einsatz von recycelten Baustoffen fördern
- kurzer Bericht hier im PolitikfeldMonitor anläßlich des Fachgesprächs im Bundestag Anfang Mai 2023; ein Antrag von CDU/CSU im Bundestag forderte bereits im Februar, recycelte Baustoffe den Primärbaustoffen gleichzustellen - auch hier hatten wir berichtet
- einheitliche Umweltschutzstandards werden sichergestellt; Hersteller und Bauherren erhalten Rechtssicherheit
- mineralische Abfälle (etwa 250 Mio. Tonnen/Jahr) machen ca. 60 Prozent des deutschen Abfallaufkommens aus und bergen ein großes Recycling-Potenzial
- Verwendung von qualitätsgeprüften Ersatzbaustoffen wird durch die Verordnung erleichtert, was den Bedarf an Primärbaustoffen reduziert und damit den Klimaschutz unterstützt
- Bundesumweltministerium…