Der Europäische Datenschutzausschuss hat am 02.12.19 die ersten Richtlinien zum "Vergessenwerden" veröffentlicht. In dem Papier (PDF, 15 Seiten) werden die Voraussetzungen und Optionen des "Delisting" durch Suchmaschinen-Nutzer spezifiziert. Das Papier stellt nur einen ersten Schritt zu einer vollständigen Festsetzung von gesetzlichen Bestimmungen dar, die die DSGVO um das Spezifikum des Vergessenwerdens ergänzen sollen.
Europäischer Datenschutzausschuss veröffentlicht Richtlinien zum Vergessenwerden
Richtlinien-Papier
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