- Am 02.12.2020 hat das Bundeskabinett den finalen Entwurf der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (13. BImSchV) und zur Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV) beschlossen.
- Die 13. BImSchV legt Emissionsgrenzwerte und Anforderungen an die Anlagenüberwachung neu fest (z.B. neue Grenzwerte für Stickstoffdioxid, Staub, Formaldehyd, Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid und Methan)
- Umgesetzt werden damit die EU BVT-Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen, die am 17.08.2017 beschlossen wurden und ab dem 18.08.2021 verbindlich gelten
Neue Grenzwerte für Kraftwerke und Verbrennungsanlagen
Verordnungsentwurf + Investitionssicherheit für Anlagenbetreiber
Um weiterzulesen, registrieren Sie sich für unseren PolitikfeldMonitor oder loggen Sie sich ein: Kostenfrei registrieren | Zum Login
Der PolitikfeldMonitor
Erhalten Sie die wichtigsten politischen Neuigkeiten aus den Themenfeldern ‘Digitalisierung, Gesundheit, Planen & Bauen, Energie & Klima, Verkehr & Mobilität und Finanzmärkte’.
- Von uns für Sie in kurzen Meldungen zusammengefasst und ausgewertet.
- Mit prägnanten Analysen und Empfehlungen für betroffene Unternehmen und Branchen.
- Per E-Mail und in unserem Portal.
Sie haben Fragen zu dieser Meldung? Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung:
Telefon: 030 400 54 100
E-Mail: johanna.weirauch@elfnullelf.de