Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem neuen Urteil nun verboten, dass Apotheken bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln (RX) auch nur Kleinstzugaben wie Taschentücher oder Lutschbonbons an die Patienten ausreichen dürfen. Er möchte den Wettbewerb zwischen Apotheken verhindern. Die Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Medikamenten sei strikt einzuhalten.
BGH-Urteil: Keine Bonbons zu verschreibungspflichtigen Medikamenten mehr
Urteil eines obersten deutschen Gerichts vom 6. Juni 2019
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