Art der Meldung + Relevanz: Gesetzgebung + Verlängerung der "Testphase" sollte von Bauschaffenden zur weiteren politischen Ausgestaltung genutzt werden
- bis Ende 2022 geltende Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes vom Innenausschuss bis Ende 2023 verlängert
- Planungssicherstellungsgesetz vom 20.05.2020 sorgt dafür, dass auch unter den Bedingungen während der Covid-19-Pandemie Planungs- und Genehmigungsverfahren u. besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ordnungsgemäß durchgeführt werden können (Analyse hier vom 03.06.2020)
- Verfahrensberechtigte müssen nicht physisch zu gegen sein, um ihre Beteiligungsrechte wahrzunehmen
- Online-Konsultationen wurden als Ersatz für gesetzlich vorgeschriebene Erörterungstermine bzw. mdl. Verhandlungen eingeführt
- Opposition hatte im Frühsommer 2022 gefordert, die Planungsverfahren insgesamt weiter zu entbürokratisieren (s. Bericht hier vom 20.05.2022)
Bewertung:
Das Planungssicherstellungsgesetz wirkt seit…
Das Planungssicherstellungsgesetz wirkt seit…