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Gesetzesvorhaben im Bereich Bauwesen

Hier finden Sie den aktuellen Stand der relevantesten Gesetzesvorhaben im Bereich Bauwesen.

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Hochbaustatistikgesetzes

21.02.2024: Veröffentlichung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB – Link)

Mit der Änderung des Hochbaustatistikgesetzes sollen sich insbesondere die folgenden Punkte ändern:

  • monatliche Erhebung der Baubeginne und vierteljährliche Aufbereitung und Veröffentlichung
  • monatliche Erhebung der Baufertigstellungen und vierteljährliche Aufbereitung und Veröffentlichung
  • Erhebung des Anteils des sozialen Wohnungsbaus
  • Aufbau eines Auswertungssystems beim Statistischen Bundesamt

Derzeit nur jährlich im Mai. Das sind lt. Ministerium a) zu wenige Daten und b) ist es zu spät für die politische Planung.

Referentenentwurf wurde von insgesamt 21 Stellungnahmen (überwiegend die Statistikbehörden der Länder) im Herbst/Winter begleitet).

13.03.2024: Bundeskabinett

  • Bundesregierung beschließt den BMVBS-Entwurf zur Änderung des Hochbaustatistikgesetzes
  • 15.03.: Zuleitung Bundesrat (131/24) – noch nicht beraten; auch nicht auf der Agenda des Bundesrates für den 22.03.2024 (Link)

(geplant) 26.04.2024 Bundesrat: TOP 26 – 131/24 Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Hochbaustatistikgesetzes

  • Der Bundesrat lehnt den Gesetzentwurf ab (Link)
  • Argumente:
    • Nicht genügend mit den Ländern abgestimmt.
    • Erfüllungsaufwand für Länder zu hoch.
    • Digitaler Übermittlungsstandtat (XBau) nicht vereinheitlicht.
    • Keine ausreichende Integration der Erfassung in die sonstigen digitalen Bauprozesse der Länder.
    • Keine Angliederung ans Statistische Bundesamt erwünscht.
    • Vollzugstermin zum 01.01.2025 zu früh.

03.06.2024: öffentliche Anhörung im Bundestagsausschuss

  • Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen führt am 03.06.2024 eine öffentliche Anhörung zum Thema „Hochbaustatistik“ durch (Link).

16.05.2024 Bundestag: 1. Beratung im Bundestagsplenum (Dokumentation Bundestag Link)

  • Ziel der Bundesregierung: Datengrundlage und die Möglichkeiten zur politischen Steuerung zu verbessern
  • Insgesamt sieben Redebeiträge aus den Fraktionen und seitens der Bundesregierung für das BMWSB: PStS Sören Bartol (SPD)
  • Baubeginne und Baufertigstellungen sollen monatlich erhoben und vierteljährlich aufbereitet und veröffentlicht werden
  • Bundesrat (s. entsprechender Reiter) hatte Ende April (26.04.) erhebliche Bedenken geäußert – Volldigitalisierung fehle, mehr statt weniger Bürokratie, Bauaufsichtsbehörden könnten Verantwortung für Daten nicht übernehmen
  • Überweisung an den federführenden Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen

14.06.2024: 2./3. Beratung im Bundestag (Dokumentation hib, Link)

  • Die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten für den Gesetzentwurf, die Unionsfraktion und die AfD-Fraktion lehnten ihn ab.
  • Verabschiedete Fassung (Drs. 10/11789, Link)
  • Gegenäußerung erklärt die Bundesregierung, sie nehme die Sorgen der Länder in Bezug auf die Umsetzbarkeit ihres Gesetzentwurfs ernst. Etwaiger Änderungsbedarf werde geprüft.
  • Artikel 2 Inkrafttreten: Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

05.07.2024: Bundesrat Lehnt Hochbaustatistikgesetz ab (Link)

  • Anrufung des Vermittlungsausschusses angerufen; Ampel-Regierung soll das Änderungsgesetz noch einmal grundlegend überarbeiten.
  • Kritikpunkt von Mai u.a. wiederholt:
    • zu viel Bürokratie; personell und technisch in den genannten Übergangsfristen nicht umzusetzen
    • Länder sehe Gesetz im Widerspruch zum Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zwischen Bund und Ländern

Gesetz zur Einführung einer befristeten Sonderregelung für den Wohnungsbau in das Baugesetzbuch

21.02.2024: Weiterhin keine Kabinettsbefassung (90. Sitzung) – Diskussion hält an

13.12.2023 Aktueller Stand: Noch keine Regierungsbefassung

  • In der 84. Sitzung des Bundeskabinetts vom 13.12. war der Entwurf des BMWSB noch nicht auf der Tagesordnung. Insofern dürfte sich das Verfahren bis ins Frühjahr 2024 hinziehen.

20.11.2023 Stellungnahmen der Verbände an das BMWSB

  • Stellungnahmen der Verbändeanhörung im Ministerium (Stand: 14.12.) 25 Verbände/Vereinigungen (Link)

14.11.2023 Formulierungshilfe, Federführung: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen – BMWSB (Link)

  • Der Gesetzentwurf, der im Rahmen des “Bündnisses bezahlbarer Wohnraum” (25.09.2023) der Bundesregierung entstanden ist, beinhaltet vor allem die Einführung des neuen § 246e BauGB.
  • Der Fokus liegt darauf, den Bau solcher Wohnungen in Städten mit angespannten Wohnungsmärkten zu vereinfachen und zu beschleunigen.
  • Sonderregelung, soll bis Ende 2026 gelten. Diese Regelung ist auch Teil des Pakts für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung, der zwischen Bund und Ländern im November 2023 beschlossen wurde.
  • Ziel ist es, die Bau- und Immobilienwirtschaft wirtschaftlich zu stabilisieren und mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
  • Die vorgeschlagene Regelung findet entsprechend dem Beschluss der Bundesregierung in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten Anwendung, die nach § 201a BauGB bestimmt sind.
  • Gegenstand der Abweichung können lt. Ministerium sein:
    • die Errichtung eines Wohnzwecken dienenden Gebäudes mit mindestens sechs Wohnungen,
    • die Erweiterung, Änderung oder Erneuerung eines zulässigerweise errichteten, Wohnzwecken dienenden Gebäudes, wenn hierdurch neue Wohnungen geschaffen werden oder vorhandener Wohnraum wieder nutzbar wird, oder
    • die Nutzungsänderung einer zulässigerweise errichteten baulichen Anlage zu Wohnzwecken, einschließlich einer erforderlichen Änderung oder Erneuerung.

22.03.2024: TOP 8 Bundestagsdebatte (2./3. Lesung) – Antrag CDU/CSU-Fraktion:

  • Beratung der Beschlussempfehlung (Link) und des Berichts des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen (24. Ausschuss) zum Antrag der Fraktion der CDU/CSU Deutschland aus der Baukrise führen – Jetzt wirksame Maßnahmen für bezahlbares Bauen und Wohnen ergreifen – Inhalte:
    • Bauministerium fehlen Zuständigkeiten“ (Neubauförderung BMWSB, Sanierungsförderung BMWK)
    • Sonderabschreibung für den sozialen Wohnungsbau
    • Belastungsmoratorium ausrufen
    • Kostensenkungspotenziale erschließen

15.03.2024: Antwort Bundesregierung auf Kleine Anfrage CDU/CSU vom 22.02.2024 (Drs.-Nr. 20/10686 – Link)

  • Mit Blick auf den § 246e BauGB schreibt die Bundesregierung: “Das BMWSB hat den Regierungsfraktionen den Entwurf eines innerhalb der Bundesregierung abgestimmten § 246e Baugesetzbuch (BauGB) übermittelt. Dieser befindet sich in der Abstimmung.”
    • Mit dem neuen Paragrafen 246e BauGB könnten – so Kritiker, s. “Verbändediskussion”) –  bewährte Instrumente der Bauleitplanung, der Bodenpolitik sowie der ökologischen und sozialen Stadtentwicklung umgangen werden. Das betrifft etwa die Beteiligung der Öffentlichkeit, die Nutzungsmischung (soziale Aspekte), ökologische Ausgleichsmaßnahmen oder Sozialwohnungsbauquoten inkl. Mietpreisbindung.

22.02.2024: Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion “Umsetzung Maßnahmenpaket Baugipfel” (“Bau-Turbo”); Drs.-Nr.: 20/10434

  • Insgesamt formuliert die Union 54 Fragen an die Bundesregierung (Link)
  • Bezug genommen wird u.a. auf die von der Bundesregierung angekündigten 14 Maßnahmen vom 25.09.2023 (Link) und damit den unter 3. genannte “Bau von bezahlbarem Wohnraum für alle vereinfachen und beschleunigen”
  • Einige Fragen beziehen sich auch auf die vorgesehene “Große Baugesetzbuchnovelle” (s. nächster Prozess hier in der Übersicht)

28.11.2023: Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 20/9441 – Baulandmobilisierungsgesetz)

  • Das Baulandmobilisierungsgesetz stammt von 2019 und erlaubt den Bundesländern in Gebieten/Städten mit angespannten Wohnungsmärkten folgende Änderungen zuzulassen:
    • Besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 des Baugesetzbuches (BauGB)
    • Befreiung vom Bebauungsplan nach § 31 BauGB, Erweiterte Baugebote nach § 175 und § 176
      BauGB
    • Umwandlungsvorbehalt nach § 250 BauGB.
  • U.a. eine Rechtsverordnung nach Paragraf 201a des Baugesetzbuches (BauGB) und/oder Paragraf 250 des BauGB haben lt. Bundesregierung die Länder Berlin, Hamburg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Bremen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein (10 insgesamt) erlassen.

01.02.2024 Kritik am “Bau-Turbo” – u.a. von den Architekten- und Umweltverbänden (Link)

  • Mit der Formulierungshilfe von Ende November, hat das Bundesbauministerium beabsichtigt, Geschwindigkeit in den Wohnungsbau zu bringen. Zielmarke war/ist 400.000 Wohnungen pro Jahr, davon ca. 100.000 mit Sozialbindung. Der Paragraf 246e soll viele andere Vorschriften des BauGB bis Ende 2026 aussetzen und für Projekte mit mehr als sechs Wohnungen gelten, die in Gebieten mit ausgewiesenem angespanntem Wohnungsmarkt liegen.
  • Diese Argumente werden seitens der Kritiker (z.B. Architektenkammer) aufgeführt:
    • Bauleitplanung und Städtebaurecht ausgehebelt
    • Flächenverbrauchsziele (30ha/Jahr ab 2030 – war Mal Ziel bis 2020) und Klimaziele gefährdet
    • Wohnungsbau im Bestand stärker fördern
    • Ähnliche Regelung schon gescheitert (Außenentwicklung, § 13b BauGB, wurde vom Bundesverwaltungsgericht Ende September 2023 gekippt)

25.04.2024: Bericht Fachpublikation (Haufe.de – Link)

  • Wohnungsbau-Turbo § 246e steckt in Ampel-Beratungen fest
  • Laut dpa drängte Kanzler Olaf Scholz (SPD) am 24.04.2024 in einem Gespräch mit mehreren Ministern auf eine schnelle Lösung des Streits: Entschlackung (Koalitionsvertrag, Forderung z.B. der Grünen) vs. Generalklausel (“Bauturbo” Ministerin Geywitz)
  • Eine politische Einigung liegt bis zum Stand 23.05. nicht vor bei diesem Thema.

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