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Gesetzesvorhaben im Bereich Bauwesen

Hier finden Sie den aktuellen Stand der relevantesten Gesetzesvorhaben im Bereich Bauwesen.

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Hochbaustatistikgesetzes

21.02.2024: Veröffentlichung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB – Link)

Mit der Änderung des Hochbaustatistikgesetzes sollen sich insbesondere die folgenden Punkte ändern:

  • monatliche Erhebung der Baubeginne und vierteljährliche Aufbereitung und Veröffentlichung
  • monatliche Erhebung der Baufertigstellungen und vierteljährliche Aufbereitung und Veröffentlichung
  • Erhebung des Anteils des sozialen Wohnungsbaus
  • Aufbau eines Auswertungssystems beim Statistischen Bundesamt

Derzeit nur jährlich im Mai. Das sind lt. Ministerium a) zu wenige Daten und b) ist es zu spät für die politische Planung.

Referentenentwurf wurde von insgesamt 21 Stellungnahmen (überwiegend die Statistikbehörden der Länder) im Herbst/Winter begleitet).

13.03.2024: Bundeskabinett

  • Bundesregierung beschließt den BMVBS-Entwurf zur Änderung des Hochbaustatistikgesetzes
  • 15.03.: Zuleitung Bundesrat (131/24) – noch nicht beraten; auch nicht auf der Agenda des Bundesrates für den 22.03.2024 (Link)

(geplant) 26.04.2024 Bundesrat: TOP 26 – 131/24 Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Hochbaustatistikgesetzes

  • Der Bundesrat lehnt den Gesetzentwurf ab (Link)
  • Argumente:
    • Nicht genügend mit den Ländern abgestimmt.
    • Erfüllungsaufwand für Länder zu hoch.
    • Digitaler Übermittlungsstandtat (XBau) nicht vereinheitlicht.
    • Keine ausreichende Integration der Erfassung in die sonstigen digitalen Bauprozesse der Länder.
    • Keine Angliederung ans Statistische Bundesamt erwünscht.
    • Vollzugstermin zum 01.01.2025 zu früh.

03.06.2024: öffentliche Anhörung im Bundestagsausschuss

  • Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen führt am 03.06.2024 eine öffentliche Anhörung zum Thema „Hochbaustatistik“ durch (Link).

16.05.2024 Bundestag: 1. Beratung im Bundestagsplenum (Dokumentation Bundestag Link)

  • Ziel der Bundesregierung: Datengrundlage und die Möglichkeiten zur politischen Steuerung zu verbessern
  • Insgesamt sieben Redebeiträge aus den Fraktionen und seitens der Bundesregierung für das BMWSB: PStS Sören Bartol (SPD)
  • Baubeginne und Baufertigstellungen sollen monatlich erhoben und vierteljährlich aufbereitet und veröffentlicht werden
  • Bundesrat (s. entsprechender Reiter) hatte Ende April (26.04.) erhebliche Bedenken geäußert – Volldigitalisierung fehle, mehr statt weniger Bürokratie, Bauaufsichtsbehörden könnten Verantwortung für Daten nicht übernehmen
  • Überweisung an den federführenden Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen

14.06.2024: 2./3. Beratung im Bundestag (Dokumentation hib, Link)

  • Die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten für den Gesetzentwurf, die Unionsfraktion und die AfD-Fraktion lehnten ihn ab.
  • Verabschiedete Fassung (Drs. 10/11789, Link)
  • Gegenäußerung erklärt die Bundesregierung, sie nehme die Sorgen der Länder in Bezug auf die Umsetzbarkeit ihres Gesetzentwurfs ernst. Etwaiger Änderungsbedarf werde geprüft.
  • Artikel 2 Inkrafttreten: Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

05.07.2024: Bundesrat lehnt Hochbaustatistikgesetz ab (Link)

  • Anrufung des Vermittlungsausschusses angerufen; Ampel-Regierung soll das Änderungsgesetz noch einmal grundlegend überarbeiten (LINK – hib).
  • Kritikpunkt von Mai u.a. wiederholt:
    o zu viel Bürokratie; personell und technisch in den genannten Übergangsfristen nicht umzusetzen
    o Länder sehe Gesetz im Widerspruch zum Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zwischen Bund und Ländern

24.09.2024: Vermittlungsverfahren dauert an

  • Das Erste Gesetz zur Änderung des Hochbaustatistikgesetzes wurde am 05.07.2024 vom Bundesrat an den Vermittlungsausschuss überwiesen (LINK)

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