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Gesetzesvorhaben im Bereich Finanzmärkte

Hier finden Sie den aktuellen Stand der relevantesten Gesetzesvorhaben im Bereich Finanzmärkte.

FinmadiG - Finanzmarktdigitalisierungsgesetz

22.12.2023 Kabinettsbeschluss

  • Der Gesetzentwurf wurde beschlossen und an den Bundesrat überwiesen
  • Das Gesetz ist zustimmungspflichtig

23.10.2023 Referentenentwurf des BMF

  • Mit dem Finanzmarktdigitalisierungsgesetz werden folgenden EU-Verordnungen und -Richtlinien als wesentliche Maßnahmen des EU-Pakets zur Digitalisierung des Finanzsektors umgesetzt. Damit soll die fristgerechte und reibungslose Anwendung der EU-Vorschriften in Deutschland sichergestellt werden.
  • Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCa – Integration der Kryptomarktregulierung):
    • Integration der Regulierung von Kryptomärkten in die EU-Binnenmarktregulierungsarchitektur.
    • Schaffung eines level-playing fields in Europa für Kryptowerte.
    • Überführung des deutschen Rechtsrahmens für Kryptowerte in die EU-Regelungsarchitektur.
    • Zulassungsvorbehalte und prudentielle Regelungen für Emittenten und Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen.
    • Regelungen zum Schutz der Inhaber von Kryptowerten und zur Verhinderung von Marktmanipulation und Insiderhandel.
  • Verordnung (EU) 2023/1113 (Erweiterung der Geldtransferverordnung)
    • Ausweitung der Geldtransferverordnung auf Kryptowerte.
    • Pflicht für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, Informationen über Auftraggeber und Begünstigte von Kryptowertetransfers zu erheben und zu übermitteln.
    • Ersetzung der nationalen Kryptowertetransferverordnung durch EU-Recht.
    • Umsetzung der Änderungen der Geldwäscherichtlinie in Bezug auf Kryptowerte-Dienstleistungen.
  • Verordnung (EU) 2022/2554 und Richtlinie (EU) 2022/2556 (DORA):
    • Schaffung eines einheitlichen Rahmens für die digitale Betriebsstabilität im Finanzsektor.
    • Harmonisierung der Anforderungen an die operationale Resilienz von IKT-Systemen im Finanzsektor.
    • Organisatorische Anforderungen an die IT-Sicherheit, Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen, und Vorgaben für Penetrationstests.
    • Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2556 in deutsches Recht und Integration der Befugnisse zur Sicherstellung der operationalen Resilienz in die Stammgesetze.

02.02.2024 Bundesrat

  • Stellungnahme mit Änderungen, auf die die Bundesregierung überwiegend eingegangen ist
    Pflicht für Insolvenzgerichte soll entfallen, die BaFin im Fall einer (drohenden) Insolvenz eines Instituts anzuhören

22.12.2023 Ausschussempfehlungen Bundesrat

  • Der federführende Finanzausschuss, Rechtsausschuss und Wirtschaftsausschuss empfehlen eine Stellungnahme mit technischen und redaktionellen Änderungen

22.02.2024 Erste Lesung im Bundestag

  • Überweisung Ausschüsse, Finanzausschuss (federführend)

20.03.2024 Öffentliche Anhörung im Finanzausschuss

In der Anhörung wurden neben Bitkom und dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft wurden vier weitere Experten angehört, mit folgendem Ergebnis:

  • Bitcom lobt Deutschlands gute Ausgangsposition in der Kryptowirtschaft
  • Warnung vor Gefährdung dieser Position durch das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz
  • Bitcom schlägt flüssigere Angleichung an europäisches Recht vor
  • Diskussion über zivilrechtliche Durchsetzungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit MiCA
  • Fall Wirecard als Beispiel für Schadensersatzpflichten bei fehlerhaften Adhoc-Mitteilungen
  • Warnung vor “Auslegungs-Ping-Pong” zwischen deutschen und europäischen Gerichten
  • Betonung der Notwendigkeit gerechter Wettbewerbsbedingungen in Europa
  • BaFin wird als Gefahrenabwehrbehörde mit weitreichenden Befugnissen definiert

24.04.2024 Abstimmung Finanzausschuss im Bundestag

  • mit einigen Detail-Änderungen mit Stimmen der Koalition und CDU/CSU wurde der Gesetzentwurf angenommen
    • insb. präzise Definitionen für Kryptoverwaltung und kryptografische Instrumente
  • SPD-Fraktion: Betont Dringlichkeit der Regulierung von Kryptowerten, Strebt Stärkung der europäischen Kapitalmärkte an
  • CDU/CSU-Fraktion: Lobt Übernahme einiger Punkte aus ihrem Entschließungsantrag durch die Koalition (s.o. präzise Definitionen)
  • Bündnis90/Die Grünen:, Betonen Zweck des Gesetzes, Vertrauen in neue Finanzarchitektur zu stärken und Verbraucher zu schützen, Festlegung einheitlicher IT-Sicherheitsstandards für den IT-Sektor
  • FDP-Fraktion: Hält Gesetz für gut und notwendig, besonders angesichts mangelnder Cyberresilienz in Deutschland

Zweite/Dritte Lesung im Bundestag

Nach wie vor ist kein Termin bekannt. Es heißt, die Bundestagsfraktion B90/Die Grünen blockiere den Gesetzentwurf, um ihn mit anderen Gesetzen zu koppeln, bei denen ebenfalls noch Uneinigkeit in der Koalition herrscht.

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