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Gesetzesvorhaben im Bereich Finanzmärkte

Hier finden Sie den aktuellen Stand der relevantesten Gesetzesvorhaben im Bereich Finanzmärkte.

FinmadiG - Finanzmarktdigitalisierungsgesetz

22.12.2023 Kabinettsbeschluss

  • Der Gesetzentwurf wurde beschlossen und an den Bundesrat überwiesen
  • Das Gesetz ist zustimmungspflichtig

23.10.2023 Referentenentwurf des BMF

  • Mit dem Finanzmarktdigitalisierungsgesetz werden folgenden EU-Verordnungen und -Richtlinien als wesentliche Maßnahmen des EU-Pakets zur Digitalisierung des Finanzsektors umgesetzt. Damit soll die fristgerechte und reibungslose Anwendung der EU-Vorschriften in Deutschland sichergestellt werden.
  • Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCa – Integration der Kryptomarktregulierung):
    • Integration der Regulierung von Kryptomärkten in die EU-Binnenmarktregulierungsarchitektur.
    • Schaffung eines level-playing fields in Europa für Kryptowerte.
    • Überführung des deutschen Rechtsrahmens für Kryptowerte in die EU-Regelungsarchitektur.
    • Zulassungsvorbehalte und prudentielle Regelungen für Emittenten und Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen.
    • Regelungen zum Schutz der Inhaber von Kryptowerten und zur Verhinderung von Marktmanipulation und Insiderhandel.
  • Verordnung (EU) 2023/1113 (Erweiterung der Geldtransferverordnung)
    • Ausweitung der Geldtransferverordnung auf Kryptowerte.
    • Pflicht für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, Informationen über Auftraggeber und Begünstigte von Kryptowertetransfers zu erheben und zu übermitteln.
    • Ersetzung der nationalen Kryptowertetransferverordnung durch EU-Recht.
    • Umsetzung der Änderungen der Geldwäscherichtlinie in Bezug auf Kryptowerte-Dienstleistungen.
  • Verordnung (EU) 2022/2554 und Richtlinie (EU) 2022/2556 (DORA):
    • Schaffung eines einheitlichen Rahmens für die digitale Betriebsstabilität im Finanzsektor.
    • Harmonisierung der Anforderungen an die operationale Resilienz von IKT-Systemen im Finanzsektor.
    • Organisatorische Anforderungen an die IT-Sicherheit, Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen, und Vorgaben für Penetrationstests.
    • Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2556 in deutsches Recht und Integration der Befugnisse zur Sicherstellung der operationalen Resilienz in die Stammgesetze.

02.02.2024 Bundesrat

  • Stellungnahme mit Änderungen, auf die die Bundesregierung überwiegend eingegangen ist
    Pflicht für Insolvenzgerichte soll entfallen, die BaFin im Fall einer (drohenden) Insolvenz eines Instituts anzuhören

22.12.2023 Ausschussempfehlungen Bundesrat

  • Der federführende Finanzausschuss, Rechtsausschuss und Wirtschaftsausschuss empfehlen eine Stellungnahme mit technischen und redaktionellen Änderungen

22.02.2024 Erste Lesung im Bundestag

  • Überweisung Ausschüsse, Finanzausschuss (federführend)

20.03.2024 Öffentliche Anhörung im Finanzausschuss

In der Anhörung wurden neben Bitkom und dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft wurden vier weitere Experten angehört, mit folgendem Ergebnis:

  • Bitcom lobt Deutschlands gute Ausgangsposition in der Kryptowirtschaft
  • Warnung vor Gefährdung dieser Position durch das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz
  • Bitcom schlägt flüssigere Angleichung an europäisches Recht vor
  • Diskussion über zivilrechtliche Durchsetzungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit MiCA
  • Fall Wirecard als Beispiel für Schadensersatzpflichten bei fehlerhaften Adhoc-Mitteilungen
  • Warnung vor “Auslegungs-Ping-Pong” zwischen deutschen und europäischen Gerichten
  • Betonung der Notwendigkeit gerechter Wettbewerbsbedingungen in Europa
  • BaFin wird als Gefahrenabwehrbehörde mit weitreichenden Befugnissen definiert

24.04.2024 Abstimmung Finanzausschuss im Bundestag

  • mit einigen Detail-Änderungen mit Stimmen der Koalition und CDU/CSU wurde der Gesetzentwurf angenommen
    • insb. präzise Definitionen für Kryptoverwaltung und kryptografische Instrumente
  • SPD-Fraktion: Betont Dringlichkeit der Regulierung von Kryptowerten, Strebt Stärkung der europäischen Kapitalmärkte an
  • CDU/CSU-Fraktion: Lobt Übernahme einiger Punkte aus ihrem Entschließungsantrag durch die Koalition (s.o. präzise Definitionen)
  • Bündnis90/Die Grünen:, Betonen Zweck des Gesetzes, Vertrauen in neue Finanzarchitektur zu stärken und Verbraucher zu schützen, Festlegung einheitlicher IT-Sicherheitsstandards für den IT-Sektor
  • FDP-Fraktion: Hält Gesetz für gut und notwendig, besonders angesichts mangelnder Cyberresilienz in Deutschland

Zweite/Dritte Lesung im Bundestag

Nach wie vor ist kein Termin bekannt. Es heißt, die Bundestagsfraktion B90/Die Grünen blockiere den Gesetzentwurf, um ihn mit anderen Gesetzen zu koppeln, bei denen ebenfalls noch Uneinigkeit in der Koalition herrscht.

Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz

29.05.2024 Kabinettsbeschluss 

Auch Rentenpaket II genannt. Generationenkapital (Aktienrente) soll wie folgt eingeführt werden:

  • Generationenkapital als zusätzlicher Baustein zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Aufbau eines Kapitalstocks durch Darlehen aus dem Bundeshaushalt und Übertragung von Eigenmitteln vom Bund
  • Erträge aus dem Kapitalstock zur Stabilisierung der Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Keine Mittel der Beitragszahler für den Aufbau des Generationenkapitals
  • Ab 2036 jährliche Ausschüttungen von durchschnittlich 10 Milliarden Euro an die gesetzliche Rentenversicherung vorgesehen, abhängig vom “Sicherheitspuffer”
  • Entscheidung über konkrete Ausschüttungshöhen ab Mitte der 2030er Jahre basierend auf Entwicklung des Generationenkapitals
  • Überprüfung der Zielgrößen im Jahr 2029; ggf. Maßnahmen zur Ertragssicherung des Generationenkapitals

Verbändebeteiligung 

Verbändebeteiligung läuft noch bis Ende April. Anschließend soll der Entwurf im Kabinett beschlossen werden.

05.03.2024 Referentenentwurf des BMAS und BMF

Gemeinsamer Referentenentwurf wurde öffentlich vorgestellt inkl. ausführliche FAQ-Seite

  • Ziel: Gesetzliche Rente als tragende Alterssicherungssäule langfristig stabil halten.
  • Finanzielle Stabilität dank hohem Beschäftigungsstand, Beitragssatz seit 2018 bei 18,6%.
  • Rentenniveau aktuell stabil bei etwa 48%, jedoch demografiebedingter Rückgang erwartet.
  • Sicherung des Rentenniveaus bei 48% stärkt Vertrauen in Rentenversicherung.
  • Demografischer Wandel erhöht Finanzierungsbedarf; „Generationenkapital“-Stiftung für teilweise Kapitaldeckung eingeführt.
    • Die Stiftung Generationenkapital investiert global und renditeorientiert am Kapitalmarkt.
    • Nutzt Renditedifferenz zwischen Kapitalmarktinvestments und Bundeswertpapieren.
    • Erträge bleiben zunächst investiert, ab 2036 Ausschüttungen an die gesetzliche Rentenversicherung.
    • Ziel ist die Stabilisierung der Rentenversicherungsbeiträge durch Kapitalerträge.
  • Erträge der Stiftung sollen ab Mitte der 2030er Jahre die Rentenversicherung mit ca. 10 Mrd. Euro jährlich unterstützen, Beitragssatzanstieg dämpfen.

05.07.2024 Bundesrat 

Laut Tagesordnung

Bundestag Erste Lesung

Termin noch unklar. FDP fordert Nachbesserung beim Generationenkapital:

  • steigenden Beiträge für Jüngere werden durch geplantes Modell noch nicht stark genug ausgeglichen
  • entweder mehr schwedisches Modell mit Aktienrente und flexibles Renteneintrittsalter
  • oder andere Instrumente, welche die Finanzsituation der Umlage verbessern

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Fabian Haun

Telefon: 030 400 54 100
E-Mail: haun@elfnullelf.de

Merritt Häntsch

Telefon: 030 400 54 100
E-Mail: haentsch@elfnullelf.de

Anschrift

Albrechtstraße 13
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Telefon +4930 400 54 100
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