Gesetzesvorhaben im Bereich Energie
Hier finden Sie den aktuellen Stand der relevantesten Gesetzesvorhaben im Bereich Energie.
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf
11.04.2024 Referentenentwurf (Zustimmungspflicht durch den Bundesrat) – Link (veröffentlicht von Politico.eu)
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den für den Klimaschutz erforderlichen Markthochlauf von Wasserstoff zu beschleunigen, um einen Beitrag zur Transformation Deutschlands zur klimaneutralen Volkswirtschaft zu leisten.
- Dem Wasserstoffbeschleunigungsgesetz wird grundsätzlich ein überragendes öffentliches Interesse zugeteilt
- Betroffen sind unter anderem das immissionsschutzrechtliche Verfahren, das wasserrechtliche Verfahren, das Planfeststellungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz und die Umweltverträglichkeitsprüfung als unselbstständiger Teil einzelner Zulassungsverfahren.
- Zusätzlich werden Maßnahmen zur Beschleunigung von gerichtlichen Verfahren ergriffen.
- Verbändeanhörung läuft noch bis Monatsende (30.04.).
Bundesregierung
Gesetzentwurf
30.05.2024: Zuleitung Bundesrat (Drs. 265/24, Link)
Ausschüsse:
Wirtschaftsausschuss (federführend)
Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Verkehrsausschuss
29.05.2024: Kabinettsbeschluss Wasserstoffbeschleunigungsgesetz (Link, PDF, 59 S.)
Artikelgesetz Inhaltsübersicht:
- Artikel 1 Gesetz zur planungs- und genehmigungsrechtlichen Beschleunigung der Erzeugung, der Speicherung und des Imports von Wasserstoff (Wasserstoffbeschleunigungsgesetz – WasserstoffBG)
- Artikel 2 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
- Artikel 3 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
- Artikel 4 Änderung des Bundesfernstraßengesetzes
- Artikel 5 Änderung des Raumordnungsgesetzes
- Artikel 6 Inkrafttreten
Kerninhalt:
Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Bereich der Wasserstoffinfrastruktur und damit des Markthochlaufs von Wasserstoff insgesamt im Rahmen der Transformation zur klimaneutralen Volkswirtschaft und gemäß EU-Vorgaben im Energie- und Klimabereich.
28.06.2024: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs für die Rahmenbedingungen des Wasserstoffhochlaufs
- Debatte im Plenum (gut 40 min.) wurde von BM Habeck (B90/Grüne) eröffnet (Plenarprotokoll ab S. 80 – LINK)
- Weitere Redebeiträge: Mark Helfrich (CDU/CSU), Andreas Rimkus (SPD), Marc Bernhard (AfD), Michael Kruse (FDP), Fabian Gramling (CDU/CSU), Bengt Bergt (SPD)
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
29.05.2024: Kabinettsbeschluss (Link)
Drei Artikel: 1) Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes 2) Änderung Folgegesetze wie Umweltverträglichkeitsprüfung, Umweltschadengesetz, Gerichtskostengesetz u.a. 3) Inkrafttreten
Zustimmungsbedürftigkeit im Bundesrat: Ja, laut Gesetzentwurf (BR-Drs 266/24, besonders eilbedürftig)
26.02.2024: Referentenentwurf BMWK (Link)
Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) verpflichtet Deutschland, bis 2045 Netto-Treibhausgasneutralität zu erreichen und ab 2050 negative Emissionen zu erzielen. Technologien zur Kohlendioxid-Abscheidung und -Speicherung (CCS) sowie zur Kohlendioxid-Abscheidung und -Nutzung (CCU) spielen eine zentrale Rolle. Das Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG) schafft rechtliche Rahmenbedingungen für die Demonstration dieser Technologien in Deutschland.
Kraftwerkssicherheitsgesetz
05.07.2024: BMWK verkündet “Grünes Licht für Kraftwerkssicherheitsgesetz”
- Politische Einigung mit Eckpunkten zur Kraftwerksstrategie datiert vom Frühjahr 2024
- Danach erfolgte die Abstimmung mit den EU-Kommissionsbehörden
Was ist geplant?
Im Vorgriff auf einen umfassenden Kapazitätsmechanismus werden insgesamt 12,5 GW an Kraftwerkskapazität und 500 MW an Langzeitspeichern ausgeschrieben. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen eines Kraftwerkssicherheitsgesetzes in zwei Säulen:
- 5 GW neue Gaskraftwerke und 2 GW H2-ready Kraftwerke, die nach acht Jahren mit grünem Wasserstoff laufen sollen; außerdem 500 MW “Wasserstoffsprinter” u. 500 MW Langzeitspeicher
- 5 Gigawatt neue Gaskraftwerke als Brücke zu einem technologieoffenen Kapazitätsmechanismus (ab 2028 operativ)
Nächste Schritte:
- Konsultationen für beide Säulen (insgesamt sechs Wochen sind vorgesehen) = Grundlage für beihilferechtliche Genehmigung durch EU
- BMWK will Ausgestaltung des Kapazitätsmechanismus vorlegen
- Ausschreibung für Kraftwerke soll Ende 2024/Anfang 2025 beginnen
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
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