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Gesetzesvorhaben im Bereich Mobilität

Hier finden Sie den aktuellen Stand der relevantesten Gesetzesvorhaben im Bereich Mobilität.

Mobilitätsdatengesetz

19.06.2024 Der Referentenentwurf befindet sich weiterhin in der Abstimmung zwischen den Ministerien. Es liegt noch kein Kabinettsbeschluss vor.

  • Planung: 1. Lesung im BT nach der Sommerpause

07.05.2024 BMDV veröffentlicht ersten Referentenentwurf 

Das Mobilitätsdatengesetz basiert auf bestehenden Vorschriften zur Bereitstellung von Mobilitätsdaten. Laut dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und der Mobilitätsdatenverordnung (MDV) müssen die von Personenbeförderern oder Mobilitätsvermittlern erhobenen statischen und dynamischen Daten der Mobilithek, einem nationalen Datenzugangspunkt, zur Verfügung gestellt werden. Ziel des Entwurfs zum Mobilitätsdatengesetz ist daher die Bündelung bestehender Pflichten in einem Gesetz.

Weitere Ziele des Mobilitätsdatengesetzes sind:

  • die Ermöglichung und Verbesserung multimodaler Reise- und Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste,
  • die Sicherstellung einer verbesserten Datenverfügbarkeit und -qualität,
  • die Verringerung von Hürden der Datennutzung,
  • die Vorgabe verkehrsträgerübergreifend einheitlicher Regeln der Datenbereitstellung,
  • die Schaffung klarer und einfacher Regeln mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand,
  • die Vorgabe einheitlicher technischer Regeln für bessere, mindestens EU-weite Interoperabilität und
  • die Ermöglichung anbieterübergreifender digitaler Buchung und Bezahlung von Mobilitätsdienstleistungen.

Konkrete Regulierungsvorschläge:

  • Schaffung eines Bundeskoordinators (beim BaSt), der die im Gesetz fehlenden Leitlinien und Standards der Datenübertragung festlegen soll.
  • Kontrolle der Umsetzung des Mobilitätsdatengesetzes durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM): Zwangsgeld in Höhe von bis zu 50.000 EUR.
  • Personenbeförderern oder Mobilitätsvermittlern müssen statische und dynamische Daten wie Fahrpläne des öffentlichen Verkehrs, Verspätungsmeldungen, die Echtzeit-Verfügbarkeit von Sharing-Fahrzeugen und Meldungen über Baustellen, die Verkehrssituation oder zur Verfügbarkeit von Parkplätzen sowie zur Tank- und Ladeinfrastruktur teilen.
  • Die Bereitstellung und die Nutzung der Mobilitätsdaten über den Nationalen Zugangspunkt sind unentgeltlich.
  • Im ÖPNV-Sektor sind nur bestehende Pflichten zur Bereitstellung der Daten enthalten, eine Datenerhebungspflicht wurde nicht eingeführt.
  • Fahrzeugdaten des Individualverkehrs sind nicht enthalten.

10.04.2024 Antrag der Unionsfraktion “Für eine moderne Regulierung von Mobilitätsdaten” (Drucksache 20/10974)

  • Kritik an der Verzögerung des Referentenentwurfs zum MobDG.
  • Fraktion fordert die Bundesregierung auf, die Verfügbarkeit und Interoperabilität von Daten sicherzustellen und zu fördern sowie Schnittstellen zu Verkehrsinfrastruktur- und digitalen Infrastrukturprojekten zu schaffen. Zudem gelte es Schnittstellen für die Einbindung von Fahrzeugdaten zu entwickeln.
  • Wettbewerbsrelevante Daten im Mobilitätsdatengesetz müssen geschützt werden. Die geplante „Open Data“-Pflicht dürfe keine Rückschlüsse auf sensible Informationen und schützenswerte Geschäftspraktiken zulassen.

04.03.2024 Die überarbeitete Fassung der MMTIS (Delegierte Verordnung (EU) 2017/1926) hinsichtlich der Bereitstellung EU-weiter multimodaler Reiseinformationsdienste tritt in Kraft.

  • Eine lang erwartete Überarbeitung, die nun unter anderem zur Bereitstellung dynamischer Daten verpflichtet.
  • Das geplante Mobilitätsdatengesetz wird sich vermutlich an dieser neuen Fassung orientieren.

06.02.2024 Interfraktionelle Gespräche zum Eckpunktepapier dauern an. Die Fraktionen haben folgende Positionen (Quelle informell BT): 

  • SPD-Fraktion plädiert für die Aufnahme von Fahrzeugdaten in das Gesetz – BMDV blockt dies bislang ab
  • Grüne plädieren für mehr Datenschutz
  • FDP setzt sich für eine Einbindung des Ticketing ein, Bereitsstellung von Daten durch Unternehmen soll nicht unvergütet bleiben

25.07.2023 Veröffentlichung eines Eckpunktepapiers zum Mobilitätsgesetz durch das BMDV (Link)

  • Das BMDV arbeitet an einem Mobilitätsdatengesetz, das 2024 verabschiedet werden soll.
  • Das Mobilitätsdatengesetz soll einen Rahmen für die Umsetzung der bestehenden und zukünftigen EU-Vorgaben darstellen
  • Kosten- und Registrierungsfreiheit der Datennutzung, um Zugangshürden zu minimieren
  • Einheitliche Frist zur Datenbereitstellung, damit werden einzelne EU-Pflichten zeitlich vorgezogen
  • Verpflichtung zur Bereitstellung von Auslastungsdaten
  • Mitwirkungspflichten für Datennutzer und -Inhaber zur Verbesserung der Datenqualität
  • Festsetzung technischer Qualitätsstandards durch Datenkoordinator und Übernahme operativer Beratungsfunktion für Dateninhaber
  • Aufbau einer föderalen Mobilitätsdatenstruktur
  • Sanktionierungsmöglichkeit fehlender Datenbereitstellung durch zentrale Datenaufsicht mittels Bußgelder
  • Schaffung eines „digitalen Zwillings” der Verkehrsinfrastruktur

Bundesregierung

Viertes Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze

08.01.2024: Veröffentlichung eines Referentenentwurfs durch das BMDV (Link)

Das Gesetz dient der Anpassung an Unionsrecht, der Verwaltungsvereinfachung und dem Bürokratieabbau. Wesentlicher Inhalt ist:

  • Anpassung und Angleichung des nationalen Rechts an die geänderten unionsrechtlich harmonisierten Vorgaben zum Berufs- und Marktzugang im Bereich des Güterkraftverkehrs.
  • Anpassung des Mindestinhalts der Verkehrsunternehmensdatei entsprechend der unionsrechtlichen Vorgaben. Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen, um Unternehmer direkt Daten in die Verkehrsunternehmensdatei einspeisen lassen zu können.
  • Ablösung dezentraler Lösungen zur Risikoeinstufung von Güterkraftverkehrsunternehmen und Straßenpersonenverkehrsunternehmen bei den Ländern durch ein zentrales System zur Risikoeinstufung von Verkehrsunternehmen als Bestandteil der Verkehrsunternehmensdatei aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben.
  • Umsetzung der geänderten Vorgaben der Mietfahrzeugrichtlinie
  • Verfahrensvereinfachung und Bürokratieabbau durch Abschaffung der nationalen Erlaubnis und von Beteiligungspflichten einzelner Akteure im Anhörverfahren.

Bundesregierung

Entwurf eines Gesetzes zum Schienenlärmschutz (SchlärmschG)

26.04.2024 Erster Druchgang im Bundesrat: Kein Einspruch

Der federführende Verkehrsausschuss und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfehlen dem Bundesrat keinen Einspruch einzulegen.

15.03.2024 Gesetzentwurf durch das BMDV (Drucksache: 130/24)

  • Zweck dieses Gesetzes ist es, auf leiseren Strecken der regelspurigen öffentlichen Eisenbahninfrastruktur das Betriebsverbots lauter Güterwagen durchzusetzen
  • Ergänzung des in den EU-Mitgliedstaaten zu implementierenden Lärmschutzkonzepts der so genannten “leisen Strecken” gemäß Verordnung TSI NOI um bewährte ordnungsrechtliche Regelungen
  • Verpflichtung zur Auskunft über laute Wagen
  • Ausschluss des Einsatzes lauter Wagen
  • Verpflichtung der Betreiber von Schienenwegen und Zugangsberechtigten zur Übermittlung von behördlich angefragten Angaben
  • Stichprobenkontrolle durch Schienenwegebetreiber und behördliche Überwachung der Einhaltung des Lärmschutzkonzepts

Zustimmungsbedürftig: Ja

06.06.2024 Erste Lesung im Bundestag (

Überweisung ohne Aussprache an den Verkehrsausschuss (federführend)

  • Umsetzung der EU-Vorgabe zur Reduzierung des Schienenlärms durch Güterwagen (TSI NOI) in deutsches Recht.
  • Ergänzung des TSI NOI-Konzepts der „leiseren Strecken“ um ordnungsrechtliche Regelungen.
  • Fortführung der Regelungen des Schienenlärmschutzgesetzes von 2017 zur Sicherstellung der Umsetzung der leiseren Strecken.
  • Definition „leiserer Strecken“: nachts durchschnittlich mehr als zwölf Güterzüge.
    Bestimmung der Strecken im Jahr 2020 basierend auf Güterverkehrsdaten von 2015, 2016 und 2017.
  • Betriebsverbot für Güterwagen mit Grauguss-Bremsklotzsohlen auf diesen Strecken.

Nächste Termine: 2./3. Lesung Donnerstag, 27. Juni, 21.25 Uhr

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Johanna Weirauch

Telefon: 030 400 54 100
E-Mail: johanna.weirauch@elfnullelf.de

Carlo Schwamborn

Telefon: 030 400 54 100
E-Mail: schwamborn@elfnullelf.de

Anschrift

Albrechtstraße 13
10117 Berlin – Deutschland
Telefon +4930 400 54 100
E-Mail berlin@elfnullelf.de

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