Gesetzesvorhaben im Bereich Finanzmärkte
Hier finden Sie den aktuellen Stand der relevantesten Gesetzesvorhaben im Bereich Finanzmärkte.
FinmadiG - Finanzmarktdigitalisierungsgesetz
22.12.2023 Kabinettsbeschluss
- Der Gesetzentwurf wurde beschlossen und an den Bundesrat überwiesen
- Das Gesetz ist zustimmungspflichtig
23.10.2023 Referentenentwurf des BMF
- Mit dem Finanzmarktdigitalisierungsgesetz werden folgenden EU-Verordnungen und -Richtlinien als wesentliche Maßnahmen des EU-Pakets zur Digitalisierung des Finanzsektors umgesetzt. Damit soll die fristgerechte und reibungslose Anwendung der EU-Vorschriften in Deutschland sichergestellt werden.
- Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCa – Integration der Kryptomarktregulierung):
- Integration der Regulierung von Kryptomärkten in die EU-Binnenmarktregulierungsarchitektur.
- Schaffung eines level-playing fields in Europa für Kryptowerte.
- Überführung des deutschen Rechtsrahmens für Kryptowerte in die EU-Regelungsarchitektur.
- Zulassungsvorbehalte und prudentielle Regelungen für Emittenten und Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen.
- Regelungen zum Schutz der Inhaber von Kryptowerten und zur Verhinderung von Marktmanipulation und Insiderhandel.
- Verordnung (EU) 2023/1113 (Erweiterung der Geldtransferverordnung)
- Ausweitung der Geldtransferverordnung auf Kryptowerte.
- Pflicht für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, Informationen über Auftraggeber und Begünstigte von Kryptowertetransfers zu erheben und zu übermitteln.
- Ersetzung der nationalen Kryptowertetransferverordnung durch EU-Recht.
- Umsetzung der Änderungen der Geldwäscherichtlinie in Bezug auf Kryptowerte-Dienstleistungen.
- Verordnung (EU) 2022/2554 und Richtlinie (EU) 2022/2556 (DORA):
- Schaffung eines einheitlichen Rahmens für die digitale Betriebsstabilität im Finanzsektor.
- Harmonisierung der Anforderungen an die operationale Resilienz von IKT-Systemen im Finanzsektor.
- Organisatorische Anforderungen an die IT-Sicherheit, Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen, und Vorgaben für Penetrationstests.
- Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2556 in deutsches Recht und Integration der Befugnisse zur Sicherstellung der operationalen Resilienz in die Stammgesetze.
02.02.2024 Bundesrat
- Stellungnahme mit Änderungen, auf die die Bundesregierung überwiegend eingegangen ist
Pflicht für Insolvenzgerichte soll entfallen, die BaFin im Fall einer (drohenden) Insolvenz eines Instituts anzuhören
22.12.2023 Ausschussempfehlungen Bundesrat
- Der federführende Finanzausschuss, Rechtsausschuss und Wirtschaftsausschuss empfehlen eine Stellungnahme mit technischen und redaktionellen Änderungen
22.02.2024 Erste Lesung im Bundestag
- Überweisung Ausschüsse, Finanzausschuss (federführend)
20.03.2024 Öffentliche Anhörung im Finanzausschuss
In der Anhörung wurden neben Bitkom und dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft wurden vier weitere Experten angehört, mit folgendem Ergebnis:
- Bitcom lobt Deutschlands gute Ausgangsposition in der Kryptowirtschaft
- Warnung vor Gefährdung dieser Position durch das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz
- Bitcom schlägt flüssigere Angleichung an europäisches Recht vor
- Diskussion über zivilrechtliche Durchsetzungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit MiCA
- Fall Wirecard als Beispiel für Schadensersatzpflichten bei fehlerhaften Adhoc-Mitteilungen
- Warnung vor “Auslegungs-Ping-Pong” zwischen deutschen und europäischen Gerichten
- Betonung der Notwendigkeit gerechter Wettbewerbsbedingungen in Europa
- BaFin wird als Gefahrenabwehrbehörde mit weitreichenden Befugnissen definiert
24.04.2024 Abstimmung Finanzausschuss im Bundestag
- mit einigen Detail-Änderungen mit Stimmen der Koalition und CDU/CSU wurde der Gesetzentwurf angenommen
- insb. präzise Definitionen für Kryptoverwaltung und kryptografische Instrumente
- SPD-Fraktion: Betont Dringlichkeit der Regulierung von Kryptowerten, Strebt Stärkung der europäischen Kapitalmärkte an
- CDU/CSU-Fraktion: Lobt Übernahme einiger Punkte aus ihrem Entschließungsantrag durch die Koalition (s.o. präzise Definitionen)
- Bündnis90/Die Grünen:, Betonen Zweck des Gesetzes, Vertrauen in neue Finanzarchitektur zu stärken und Verbraucher zu schützen, Festlegung einheitlicher IT-Sicherheitsstandards für den IT-Sektor
- FDP-Fraktion: Hält Gesetz für gut und notwendig, besonders angesichts mangelnder Cyberresilienz in Deutschland
Zweite/Dritte Lesung im Bundestag
- Nach wie vor kein Termin in Sicht
- Koalitionsstreit spitzt sich zu: Finanzpolitiker von SPD und FDP werfen Grünen vor, Gesetz aus taktischen Gründen zu blockieren
- drohende EU-Vertragsstrafe wegen Verstreichen der Umsetzungsfrist (Regulierung von Kryptowährungen)
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