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Bundesregierung schätzt Verluste von Forderungsausfällen und Termingeschäften bei Privatkapital auf 400 Mio. €/Jahr

Art der Meldung + Relevanz: Parlamentarische Kleine Anfrage inkl. Antwort der Bundesregierung, Referentenentwurf BMF


Laut Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) vom Juni 2018 hängt eine Veräußerung von Wertpapieren weder von der Höhe der Gegenleistung noch von der Höhe der anfallenden Veräußerungskosten ab. Darauf reagiert die Bundesregierung im zweiten Anlauf mit dem Ge­setz zur Ein­füh­rung ei­ner Pflicht zur Mit­tei­lung grenz­über­schrei­ten­der Steu­er­ge­stal­tun­gen - der Referentenentwurf stammt bereits vom 26.09.2019. Der letzte Aktualisierungsstand zu dem Thema auf der Web-Seite des Bundesfinanzministeriums ist mit dem 31.12.2019 datiert. Laut aktueller Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion gibt es wenig konkrete Zahlen. Weder enthält die Antwort Hinweise darauf, wie viele Menschen in Deutschland…
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