Art der Meldung + Relevanz: Gesetz
Am 10. Juli hat das Bundeskabinett dem Entwurf des sogenannten "Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG" zugestimmt. Das Gesetzt sieht die Einführung von Apps (Anwendungen) auf Rezept, Online-Sprechstunden und einer flächendeckenden Telematik-Infrastruktur vor.
Bewertung:
Künftig können Gesundheits-Apps von Ärzten verschrieben werden. Die Kosten dafür zahlt die gesetzliche Krankenversicherung. Apotheken (bis Ende September 2020) und Krankenhäuser (bis 1. Januar 2021) werden zudem verpflichtet, sich an die Telematik-Infrastruktur (TI) anschließen zu lassen. Das eröffnet der Digitalwirtschaft ein neues Geschäftsfeld und wird die Digitalisierung des Gesundheitswesens vorantreiben.Quelle Informationen des Bundesgesundheitsministeriums: Link
Künftig können Gesundheits-Apps von Ärzten verschrieben werden. Die Kosten dafür zahlt die gesetzliche Krankenversicherung. Apotheken (bis Ende September 2020) und Krankenhäuser (bis 1. Januar 2021) werden zudem verpflichtet, sich an die Telematik-Infrastruktur (TI) anschließen zu lassen. Das eröffnet der Digitalwirtschaft ein neues Geschäftsfeld und wird die Digitalisierung des Gesundheitswesens vorantreiben.Quelle Informationen des Bundesgesundheitsministeriums: Link