Art der Meldung + Relevanz: Gesetzentwurf
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf verabschiedet, der den Kohleausstieg regelt. Demnach soll bis spätestens 2038 keine Braunkohle und keine Steinkohle mehr verstromt werden. Der Entwurf beziffert die Entschädigungen für Stilllegungen von Braunkohlekraftwerken mit 4,35 Milliarden Euro. Davon fließen 2,6 Milliarden in den Westen (an RWE) und 1,75 Milliarden in den Osten (an LEAG). Die Entschädigungen für Steinkohlebetreiber sollen über ein Ausschreibungsverfahren erfolgen. Hinzu kommen maximal 4,8 Milliarden sogenannter Anpassungsgelder für die soziale Abfederung der Beschäftigten in beiden Sektoren. Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung, deren Abwärme genutzt wird, werden mit einem besonderen Kohleersatzbonus gefördert. Dieser wird aber nur bei einem Verzicht auf die Bewerbung in der Stilllegungsausschreibung gewährt. Zur entsprechenden Stilllegung von Emissionszertifikaten bleibt…