Art der Meldung + Relevanz: Verbandsinitiative
Der Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (bdla) hat einen Video-Mitschnitt veröffentlicht, in dem der Jurist Dr. Lutz Krahnefeld (Kanzlei Köchling & Krahnefeld) das „Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie“ - kurz: Planungssicherstellungsgesetz bewertet. Das Gesetz ist im April beschlossen und am 23.5. in Kraft getreten. Es gilt befristet bis zum 31.3.2021. Im Wesentlichen soll das Gesetz ermöglichen, dass trotz der Pandemie, wo aus Gründen des Infektionsschutzes Planungsunterlagen nicht öffentlich ausgelegt werden können, Verfahren weiterlaufen. Das Gesetz erlaubt eine digitale (Online-)Konsultation statt eines Erörterungstermins mit mündlicher Verhandlung vor Ort.
Bewertung:
Die Politik ist gefordert, die entstandene Situation - öffentliche Anhörungen mit vielen…
Die Politik ist gefordert, die entstandene Situation - öffentliche Anhörungen mit vielen…