Art der Meldung + Relevanz: Wirtschaft reagiert auf Politik + digitale Angebote der Prävention erstmalig aufgenommen
- GKV-Spitzenverband in Zusammenarbeit mit Verbänden der Krankenkassen legt auf Bundesebene die inhaltlichen Handlungsfelder sowie qualitativen Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention und der betrieblichen Gesundheitsförderung fest
- Drei Bereiche der Prävention nach SGB V werden definiert:
- verhaltensbezogene Prävention nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 und Abs. 5 SGB V
- Gesundheitsförderung in Lebenswelten nach § 20a SGB V
- betriebliche Gesundheitsförderung nach § 20b und 20c SGB V
- Aktueller Leitfaden enthält ein neues Kapitel zu digitalen Angeboten der Prävention und Gesundheitsförderung
- Hersteller digitaler Präventionsangebote haben es fortan deutlich leichter, in die Förderung zu kommen
- Um diese Bereiche geht es:…