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G-BA verlängert Sonderregelungen für Telemedizin bis Ende März

Art der Meldung + Relevanz: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) + Videosprechstunden können weiterhin auch über die Quote von 20 Prozent abgerechnet werden


  • Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die geltenden Corona-​Sonderregeln für ärztlich verordnete Leistungen um weitere zwei Monate bis 31. März 2021 verlängert.
  • Die Sonderregeln umfassen u.a. die Möglichkeit der Videobehandlung, Verordnungen nach telefonischer Anamnese, sowie verschiedene Erleichterungen bei Verordnungsvorgaben.
  • Arzt-Patientenkontakte sollen durch die Verlängerung der Sonderregeln so gering wie möglich gehalten werden.
  • Der Beschluss tritt nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger zum 1. Februar 2021 in Kraft.
Bewertung:
Durch die Verlängerung der Maßnahmen können ärztliche Behandlungen weiterhin auch per Video stattfinden, wenn dies aus therapeutischer Sicht möglich und…
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