Art der Meldung + Relevanz: Verordnung
Der Bundesrat hat am 14. Februar 2020 der Straßenverkehrsnovelle zugestimmt. Darin sind Änderungen enthalten, die Carsharing und E-Mobilität fördern. Die lokalen Straßenverkehrsbehörden können nun Parkplätze ausweisen, auf denen nur Carsharing-Fahrzeuge geparkt werden dürfen. Für die Kontrolle soll eine Carsharing-Plakette eingeführt werden, die der Fahrzeughalter beantragen muss. Dasselbe (speziell ausgewiesene Parkplätze + Plakette) soll für Elektrofahrzeuge gelten. Die Verordnung wird in den nächsten Tagen in Kraft treten.
Neben den Endnutzern profitieren vor allem Carsharing-Anbieter und Hersteller von Elektroautos von diesen Änderungen. Sie können die örtliche Straßenverkehrsbehörde ersuchen an bestimmten Orten Parkplätze für Carsharing- oder Elektro-Fahrzeuge auszuweisen.Weitere Informationen zur Novelle finden sich auf dieser
