Art der Meldung + Relevanz: Gesetzentwurf Bundesrat
Der Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugung in Deutschland ist insbesondere bei der landseitigen Windenergie ins Stocken geraten. Verantwortlich dafür sind u.a. die eingelegten Rechtsmittel Dritter: Abstand, Wald, Vogelschlag, Schattenwurf etc. sind die Stichworte in diesem Zusammenhang. Das seit 2017 geltende Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) legt fest, dass Windenergieanlagen an Land nach öffentlicher Bekanntgabe des Zuschlags, also nach Schaffung des Baurechts, innerhalb einer bestimmten Frist in Betrieb genommen werden müssen. Das sind i.d.R. 24 Monate, bei Bürgerenergiegesellschaften vier Jahre. Geht die Anlage innerhalb dieser Frist nicht ans Netz, ist an den vor Ort verantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber eine Strafzahlung zu entrichten. Aufgrund der zunehmenden Anzahl von Einwendungen, der Überlastung der Justiz und der damit einhergehenden…