- ab dem 1. Januar 2025 dürfen Banken nur max. 2% ihres Gesamtvermögens in Kryptowährungen halten
- finaler globaler Standard, den die Gruppe der Zentralbankchefs und Direktoren für Beaufsichtigung (GHOS) innerhalb der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) beschlossen hat
- Begründung: Bislang zwar noch wenig Banken, die in der Kryptobranche aktiv sind, minimale Rahmenregelung sei aufgrund jüngster Entwicklungen (Pleiten von Kryptobörsen) für die Risikominmierung notwendig
Krypto-Obergrenze für Banken festgelegt
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