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Gesetzesvorhaben im Bereich Energie

Diese Gesetzesvorhaben haben wir zum Ende der 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages im Bereich Energie betrachtet. Der Stand (Anfang 2025) ist jeweils in den Balken vermerkt. Mit Beginn der Regierungsperiode in WP 21 greifen wir neue Vorhaben auf und monitoren diese entsprechend.

Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung (GeoBG)

03.07.2025: Referentenentwurf veröffentlicht (LINK BMWE)
Das Geothermie-Beschleunigungsgesetz (GeoBG) soll Genehmigungen für Geothermieanlagen, Wärmepumpen, Wärmeleitungen und Wärmespeicher deutlich schneller, digitaler und effizienter gestalten. Es implementiert Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag sowie der EU‑Richtlinie RED III (seit Mai 2025).

Ziele/Inhalte:
Rolle mit „überragendem öffentlichen Interesse“: Geothermie, Groß-Wärmepumpen, Wärmespeicher und Wärmeleitungen werden bei Genehmigungen vergleichbar behandelt wie Wind‑ und PV‑Anlagen
Sanktionierbare Höchstfristen: Behörden müssen beispielsweise im Bergrecht innerhalb eines Jahres entscheiden
Digitalisierung und Verfahrensoptimierung: Einheitliche, digitale Beteiligung, kürzere Behördenfristen, Projektmanagement sowie Transparenz bei allen Zulassungsverfahren
Naturschutzrechtliche Praktikabilität: Klare, jahreszeitlich abgestimmte Regelungen für seismische Explorationen
Haftungssicherheit: Behörden können Sicherheitsleistungen verlangen, um Bergschäden abzusichern
Vorgezogener Projektstart: Vorzeitiger Baubeginn schon vor abschließender Genehmigung erlaubt, Beschleunigung durch Übergangsregelungen für laufende Verfahren

Meilensteine:
03.07. Referentenentwurf (s.o.)
bis 21.07: Länder- und Verbändeanhörung im BMWE lief
06.08.: voraussichtlich Bundeskabinett
Herbst: Parlamentarische Beratungen
möglichst frühes Inkrafttreten geplant

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