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Gesetzesvorhaben im Bereich Energie

Hier finden Sie den aktuellen Stand der bisher besprochenen Gesetzesvorhaben im Bereich Energie.

Gesetz zur Beschleunigung der Genehmigung von Geothermieanlagen und Großwärmepumpen (GeoWG)

28.06.2024: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung (Referentenentwurf – LINK)

  • Akrtikelgesetz – u.a. Änderungen beim Bergrecht, Wasserrecht und im Naturschutz
  • Fristen aus RED III (Renewable Energy Directive auf EU-Ebene) werden berücksichtigt
  • genehmigungsrechtliche Hemmnisse bei der Erschließung der Geothermie sowie dem Ausbau von Wärmepumpen und Wärmespeichern abzubauen.
  • bis zum Jahr 2030 sollen 50 Prozent der Wärme klimaneutral erzeugt werden
  • Steigerung der Wärmepumpen, die Erdwärme nutzen
  • Insgesamt liegt das Installationsziel nach wie vor bei 500K Wärmepumpen/Jahr
  • Ende Stellungnahmefrist: 17.07.2024
    • Stellungnahme BEE: “Gesetz auf alle technischen Varianten der Quellenerschließung von Wärmepumpen ausweiten” (LINK)

04.09.2024: Kabinettsbeschluss

  • Das Bundeskabinett hat das Gesetzgebungsvorhaben am 04.09. beschlossen und auf den Weg gebracht.

18.10.2024: 1. Durchgang Bundesrat (TOP 26)

  • Das Bundesratsplenum hat per Beschluss eine 15-Seitige Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf verabschiedet.
  • Beschluss als Stellungnahme: u.a. mit div. Änderungsvorschlägen (BR-Drs.: 435/24 – LINK)

06.09.2024: Zuleitung Bundesrat (BR Drs. 435/24)

  • Keine Zustimmungsbedürftigkeit lt. Gesetzentwurf
  • Besonders eilbedürftig
  • Für Bundesratssitzung am 27.09. nicht auf der Agenda

05.11.2024: Anhörung Bundestagsausschuss Klimaschutz und Energie

  • Expertinnen und Experten begrüßen den Versuch der Bundesregierung, der Geothermie einen höheren Stellenwert einzuräumen
  • Problempunkt: Flächenverfügbarkeit – bürokratischer Aufwand bei Durchführung von Messungen
  • Plan Geothermie, ein „überragendes öffentliches Interesse“ einzuräumen, könnte in Konflikt, z.B. mit der Trinkwasserversorgung geraten
  • Ob das Gesetz in der laufenden Wahlperiode noch umgesetzt wird, ist Stand 20.11.2024 fraglich.

09.10.2024: 1. Beratung im Bundestag

  • Das Gesetz wurde am 09.10. in erster Lesung im Bundestag beraten und per Beschluss nach neun Redebeiträgen an die Ausschüsse überwiesen:
    • Ausschuss für Klimaschutz und Energie (federführend)
      Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Rechtsausschuss und Wirtschaftsausschuss
  • BT-Drs.: 20/13092 (LINK)

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