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Gesetzesvorhaben im Bereich Mobilität

Hier finden Sie den aktuellen Stand der relevantesten Gesetzesvorhaben im Bereich Mobilität.

Mobilitätsdatengesetz

11.10.2024:  Gesetzesentwurf

  • Die Bundesregierung und das BMDV veröffentlichen den Gesetzesentwurf (Link)

02.10.2024:  Kabinettsbeschluss

  • Der Regierungsentwurf (Stand 01.10.2024) wurde in der Kabinettssitzung beschlossen. Gerne können Sie diesen auf Anfrage erhalten.

24.07.2024 Erneut kein Kabinettsbeschluss

  • Der Entwurf solle noch vor der Sommerpause ins Kabinett kommen, sagte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums. In der Kabinettssitzung vom 24.07.2024 gab es aber noch keinen entsprechenden Beschluss zum Entwurf.

19.06.2024 Der Referentenentwurf befindet sich weiterhin in der Abstimmung zwischen den Ministerien. Es liegt noch kein Kabinettsbeschluss vor.

  • Planung: 1. Lesung im BT nach der Sommerpause

07.05.2024 BMDV veröffentlicht ersten Referentenentwurf 

Das Mobilitätsdatengesetz basiert auf bestehenden Vorschriften zur Bereitstellung von Mobilitätsdaten. Laut dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und der Mobilitätsdatenverordnung (MDV) müssen die von Personenbeförderern oder Mobilitätsvermittlern erhobenen statischen und dynamischen Daten der Mobilithek, einem nationalen Datenzugangspunkt, zur Verfügung gestellt werden. Ziel des Entwurfs zum Mobilitätsdatengesetz ist daher die Bündelung bestehender Pflichten in einem Gesetz.

Weitere Ziele des Mobilitätsdatengesetzes sind:

  • die Ermöglichung und Verbesserung multimodaler Reise- und Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste,
  • die Sicherstellung einer verbesserten Datenverfügbarkeit und -qualität,
  • die Verringerung von Hürden der Datennutzung,
  • die Vorgabe verkehrsträgerübergreifend einheitlicher Regeln der Datenbereitstellung,
  • die Schaffung klarer und einfacher Regeln mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand,
  • die Vorgabe einheitlicher technischer Regeln für bessere, mindestens EU-weite Interoperabilität und
  • die Ermöglichung anbieterübergreifender digitaler Buchung und Bezahlung von Mobilitätsdienstleistungen.

Konkrete Regulierungsvorschläge:

  • Schaffung eines Bundeskoordinators (beim BaSt), der die im Gesetz fehlenden Leitlinien und Standards der Datenübertragung festlegen soll.
  • Kontrolle der Umsetzung des Mobilitätsdatengesetzes durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM): Zwangsgeld in Höhe von bis zu 50.000 EUR.
  • Personenbeförderern oder Mobilitätsvermittlern müssen statische und dynamische Daten wie Fahrpläne des öffentlichen Verkehrs, Verspätungsmeldungen, die Echtzeit-Verfügbarkeit von Sharing-Fahrzeugen und Meldungen über Baustellen, die Verkehrssituation oder zur Verfügbarkeit von Parkplätzen sowie zur Tank- und Ladeinfrastruktur teilen.
  • Die Bereitstellung und die Nutzung der Mobilitätsdaten über den Nationalen Zugangspunkt sind unentgeltlich.
  • Im ÖPNV-Sektor sind nur bestehende Pflichten zur Bereitstellung der Daten enthalten, eine Datenerhebungspflicht wurde nicht eingeführt.
  • Fahrzeugdaten des Individualverkehrs sind nicht enthalten.

10.04.2024 Antrag der Unionsfraktion “Für eine moderne Regulierung von Mobilitätsdaten” (Drucksache 20/10974)

  • Kritik an der Verzögerung des Referentenentwurfs zum MobDG.
  • Fraktion fordert die Bundesregierung auf, die Verfügbarkeit und Interoperabilität von Daten sicherzustellen und zu fördern sowie Schnittstellen zu Verkehrsinfrastruktur- und digitalen Infrastrukturprojekten zu schaffen. Zudem gelte es Schnittstellen für die Einbindung von Fahrzeugdaten zu entwickeln.
  • Wettbewerbsrelevante Daten im Mobilitätsdatengesetz müssen geschützt werden. Die geplante „Open Data“-Pflicht dürfe keine Rückschlüsse auf sensible Informationen und schützenswerte Geschäftspraktiken zulassen.

04.03.2024 Die überarbeitete Fassung der MMTIS (Delegierte Verordnung (EU) 2017/1926) hinsichtlich der Bereitstellung EU-weiter multimodaler Reiseinformationsdienste tritt in Kraft.

  • Eine lang erwartete Überarbeitung, die nun unter anderem zur Bereitstellung dynamischer Daten verpflichtet.
  • Das geplante Mobilitätsdatengesetz wird sich vermutlich an dieser neuen Fassung orientieren.

06.02.2024 Interfraktionelle Gespräche zum Eckpunktepapier dauern an. Die Fraktionen haben folgende Positionen (Quelle informell BT): 

  • SPD-Fraktion plädiert für die Aufnahme von Fahrzeugdaten in das Gesetz – BMDV blockt dies bislang ab
  • Grüne plädieren für mehr Datenschutz
  • FDP setzt sich für eine Einbindung des Ticketing ein, Bereitsstellung von Daten durch Unternehmen soll nicht unvergütet bleiben

25.07.2023 Veröffentlichung eines Eckpunktepapiers zum Mobilitätsgesetz durch das BMDV (Link)

  • Das BMDV arbeitet an einem Mobilitätsdatengesetz, das 2024 verabschiedet werden soll.
  • Das Mobilitätsdatengesetz soll einen Rahmen für die Umsetzung der bestehenden und zukünftigen EU-Vorgaben darstellen
  • Kosten- und Registrierungsfreiheit der Datennutzung, um Zugangshürden zu minimieren
  • Einheitliche Frist zur Datenbereitstellung, damit werden einzelne EU-Pflichten zeitlich vorgezogen
  • Verpflichtung zur Bereitstellung von Auslastungsdaten
  • Mitwirkungspflichten für Datennutzer und -Inhaber zur Verbesserung der Datenqualität
  • Festsetzung technischer Qualitätsstandards durch Datenkoordinator und Übernahme operativer Beratungsfunktion für Dateninhaber
  • Aufbau einer föderalen Mobilitätsdatenstruktur
  • Sanktionierungsmöglichkeit fehlender Datenbereitstellung durch zentrale Datenaufsicht mittels Bußgelder
  • Schaffung eines „digitalen Zwillings” der Verkehrsinfrastruktur

Bundesregierung

22.11.2024: Erste Beratung und Beschlussfassung durch den Bundesrat

  • Am 22. November 2024 fand die erste Beratung im Bundesrat statt. Der Bundesrat verabschiedete seine Stellungnahme (Link) und begrüßte das Mobilitätsdatengesetz grundsätzlich als wichtigen Schritt zur Verbesserung von Transparenz und Innovationsfähigkeit im Mobilitätssektor. Gleichzeitig sprach er Nachbesserungen an, um zentrale Herausforderungen zu adressieren:
    • Ergänzung von Fahrzeugdaten:
      Der Bundesrat forderte, Fahrzeugdaten, die für die Instandhaltung von Straßen und die Verkehrssicherheit relevant sind, zeitnah in den Anwendungsbereich des Gesetzes aufzunehmen. Diese Daten sollen zukünftig in umfassendere Mobilitätslösungen einfließen können.
    • Schutz sensibler Daten:
      Zur Wahrung der Wettbewerbsneutralität sollen besonders sensible Daten, etwa zur Auslastung von Carsharing-Stationen und Ladepunkten, von den Bereitstellungspflichten ausgenommen werden. Dies soll die wirtschaftliche Grundlage insbesondere für Anbieter in weniger lukrativen Regionen schützen.
    • Einbeziehung der Länder:
      Der Bundesrat plädierte dafür, die Länder stärker bei der Entwicklung von Leitlinien und Qualitätsstandards einzubinden, um eine einheitliche föderale Datenstruktur zu gewährleisten.

08.11.2024:  Veröffentlichung der Empfehlung der Bundesratsausschüsse

  • Am 8. November 2024 wurden die Empfehlungen der Bundesratsausschüsse zum Mobilitätsdatengesetz vorgelegt (Link). Während einige Ausschüsse Änderungsvorschläge einbrachten, gab es von anderen keine Einwendungen.

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