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Gesetzesvorhaben im Bereich Digitalisierung

Hier finden Sie den aktuellen Stand der relevantesten Gesetzesvorhaben im Bereich Digitalisierung.

NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz

26.06.2025: BMI veröffentlicht Referentenentwurf

Inhalt:

Allgemeines

  • Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS-2) in deutsches Recht
  • Ziel: Erhöhung der Cybersicherheit und Resilienz durch einheitliche Sicherheitsanforderungen
  • Einführung eines neuen Stammgesetzes: „NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz“ (NIS2UmsuCG)
  • Zentrale Rolle des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

Struktur des Gesetzes

  • Neufassung des Gesetzes über das BSI (BSIG-neu)
  • Anpassungen in zahlreichen anderen Gesetzen (u. a. EnWG, TKG, BND-Gesetz, Atomgesetz)
  • NIS2UmsuCG als Artikelgesetz mit über 60 Einzelregelungen

Adressaten / Verpflichtete

  • Einführung von zwei Kategorien: „besonders wichtige Einrichtungen“ und „wichtige Einrichtungen“
  • Betroffen sind u. a. Unternehmen der Energieversorgung, Gesundheit, Wasser, Verkehr, digitale Infrastruktur, Verwaltung, Forschung
  • Schwellenwerte: in der Regel ≥250 Beschäftigte oder ≥50 Mio. Euro Jahresumsatz / ≥43 Mio. Euro Bilanzsumme
  • Möglichkeit zur Einbeziehung kleinerer Unternehmen mit kritischer Bedeutung

Pflichten für Unternehmen

  • Einführung eines verpflichtenden Maßnahmenkatalogs zur IT-Sicherheit: Risikoanalysen, Notfallpläne, Backup, Authentifizierung, Verschlüsselung, Schulungen etc.
  • Pflicht zur Risikobewertung der Lieferkette und IT-Dienstleister
  • Einrichtung eines Sicherheitsvorfall-Managements

Meldepflichten

  • Drei-Stufen-System bei Sicherheitsvorfällen: Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden, Folgeinformation innerhalb von 72 Stunden, Abschlussbericht innerhalb eines MonatsEinführung eines zentralen Melderegisters beim BSI

Aufsicht und Kontrolle

  • Das BSI erhält deutlich ausgeweitete Befugnisse: Vor-Ort-Kontrollen, Anordnungen und Untersagungen, Veröffentlichung von Sicherheitslücken, Regelmäßige Prüfungen bei besonders wichtigen Einrichtungen
  • Risikoabhängige Aufsicht bei wichtigen Einrichtungen

Haftung und Sanktionen

  • Geschäftsleitungen haften für Nichteinhaltung der Pflichten
  • Deutlich verschärfte Bußgelder: bis zu 10 Mio. Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes
  • Bußgeldtatbestände u. a. für fehlende Sicherheitsmaßnahmen, verspätete oder unterlassene Meldungen, mangelnde Kooperation mit dem BSI

Öffentliche Verwaltung

  • Einführung eines verpflichtenden Informationssicherheitsmanagements für alle Bundesbehörden
  • Benennung eines Chief Information Security Officer Bund (CISO Bund)
  • Verpflichtung zur Einführung eines Sicherheitskonzepts und Benennung von IT-Sicherheitsbeauftragten

Weitere Regelungen

  • Verbesserung des Schutzes für Verschlusssachen und geheimhaltungsbedürftige Informationen
  • Koordination auf Bundesebene durch neue Koordinierungsstelle
  • Möglichkeit zur sektorspezifischen Ergänzung durch Rechtsverordnungen

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