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Gesetzesvorhaben im Bereich Gesundheit

Pflegekompetenzgesetz (PKG)

06.08.2025 Kabinett beschließt Entwurf

Das Bundeskabinett hat am 6.08.2025 den Entwurf für das „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ (vormals Pflegekompetenzgesetz) beschlossen; geplanter Start: 1.01.2026.

  • Befugnisse: Erweiterte Befugnisse für Pflegefachpersonen je nach Qualifikation, inkl. eigenständige Wundversorgung, Diabetes-Management und Blutabnahmen.

  • Kompetenzprofile: Klare, qualifikationsbezogene Aufgaben- und Verantwortungsprofile.

  • Bürokratieabbau: Neues Gremium beim GKV-Spitzenverband zur Vereinfachung und Vereinheitlichung von Antrags- und Verwaltungsverfahren unter Einbindung von Pflegebedürftigen und Angehörigen.

  • Pflegeberatung: Einheitliche, kassenartenübergreifende Organisation der Beratung.

  • Kommunale Mitwirkung: Stärkere Rolle der Kommunen bei Zulassung und Steuerung von Pflegeeinrichtungen.

  • Versorgungssteuerung: Regelmäßige regionale Analysen durch Pflegekassen; Möglichkeit sektorenübergreifender Verträge für gemeinschaftliche Wohnformen.

  • Vergütung & Digitales: Vereinfachte Vergütungsverhandlungen; pragmatischere Vorgaben für digitale Pflegeanwendungen und zugehörige Unterstützungsleistungen.

  • SGB-V-Anpassungen: Klarstellungen zum vertragsärztlichen Notdienst, Änderungen am Strukturfonds und Erleichterungen bei ePA/E-Rezept.

  • RSA-Prüfungen: „Manipulationsbremse“ mit Begrenzung der Prüffristen auf 15 Jahre.

  • Finanzwirkung: Mittelfristige Entlastung der Sozialen Pflegeversicherung um rund 328 Mio. Euro jährlich.

25.06.2025 Referentenentwurf veröffentlicht

  • Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Referentenentwurf zur Stärkung pflegerischer Kompetenzen vorgelegt.
  • Pflegekräfte sollen u. a. mehr Eigenverantwortung übernehmen dürfen (z. B. Verordnungsfähigkeit bestimmter Hilfsmittel).
  • Der Entwurf wird aktuell mit Verbänden abgestimmt.
    Hinweis: Kabinettsbefassung wird nach der Sommerpause erwartet.

09.10.2025 – Bundestag verabschiedet Gesetz zur Einführung des Berufsbilds „Pflegefachassistenz“

  • Ergänzung zum laufenden Gesetzgebungsverfahren des Pflegekompetenzgesetzes.
  • Ziel: klarere Ausbildungsstandards und Durchlässigkeit zwischen Pflegeassistenz und Pflegefachkraft.

Ende September / Oktober 2025 – Weitere Beratungen im Bundesrat und Gesundheitsausschuss

  • Der Bundesrat äußert Änderungsbedarf, insbesondere bei der Finanzierung der Behandlungspflege und der ärztlichen Abgrenzung.
  • Der Entwurf wird zur Überarbeitung an den Bundestag zurückverwiesen.
  • Formulierungshilfe des BMG (15.10.): Präzisierung zu Delegation, Haftung und Dokumentationspflichten.

Kritik:

  • Grüne: fordern klarere rechtliche Regelungen bei neuen Pflegekompetenzen, damit die Verantwortung der Berufsgruppen eindeutig bleibt.
  • Krankenkassen: warnen vor „Substitution light“ – zu wenig echte Entscheidungsfreiheit für Pflegefachkräfte.
  • Pflegeverbände: begrüßen Fortschritt, fordern aber verbindlichere Fristen für Umsetzung in Kliniken und Heimen.

11.09.2025 – Erste Lesung im Bundestag

  • Beratung des Entwurfs zur Befugniserweiterung in der Pflege sowie zur neuen Pflegefachassistenz-Ausbildung, Überweisung an die Ausschüsse, federführend ist der Gesundheitsausschuss.

Kritik:

  • Grüne: Zustimmung zum Grundanliegen, aber Forderung nach klareren Regelungen zu Verantwortung und Haftung bei neuen Pflegekompetenzen.
  • Linke: Kritik an zu vielen offenen Punkten; warnt vor Konflikten mit ärztlichen Tätigkeiten und unklarer Umsetzungspraxis.
  • AfD: lehnt die Reform ab, spricht von Bürokratieverlagerung statt echter Entlastung.

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