Gesetzesvorhaben im Bereich Mobilität
Hier finden Sie den aktuellen Stand der relevantesten Gesetzesvorhaben im Bereich Mobilität.
Referentenentwurf zur Neufassung des Intelligente-Verkehrssysteme-Gesetzes (IVSG)
13.08.2025: Vorstellung des Referentenentwurf/Start der Verbändeanhörung
19.08.2025: Ende der Stellungnahmefrist
Mit dem IVSG soll die überarbeitete EU-Richtlinie 2010/40/EU (Fassung 2023/2661) in nationales Recht umgesetzt werden.
Neue inhaltliche Schwerpunkte
- Erweiterter Geltungsbereich: Einbindung von Echtzeit-Mobilitätsdaten, multimodalen Informations-, Buchungs- und Ticketing-Apps, Unterstützung vernetzter/automatisierter Mobilität.
- Verpflichtende Einführung bestimmter IVS-Dienste, z. B. sicherheitsrelevante Verkehrsinformationen (bis 31.12.2026).
- Digitalisierung und maschinenlesbare Bereitstellung neuer und bestehender Verkehrsdaten über den Nationalen Zugangspunkt (Mobilithek).
- Einführung eines automatisierten Systems zur Datenqualitätsverbesserung und regelmäßiger Eigenerklärungen der Dateninhaber.
Institutionelle Struktur
- Betrieb des Nationalen Zugangspunkts durch das Bundesministerium für Verkehr oder beliehene/private Dritte.
- Nationale Stelle (BASt) für Koordination, Qualitätssicherung, Beratung, Überwachung und EU-Berichterstattung.
- Zusammenarbeit mit Landes-Mobilitätsdatenplattformen.
Finanz- und Personalaufwand
- Deutliche Mehrausgaben für Bund, Länder und Kommunen, v. a. für Personal, Softwareanpassung, Betrieb der Mobilithek und Qualitätssicherung.
- Wirtschaft: jährlicher Mehraufwand von ca. 27,5 Mio. €, einmaliger Aufwand ca. 29 Mio. €.
- Verwaltung: jährlicher Mehraufwand ca. 7,5 Mio. €, einmalig ca. 10 Mio. €.
Rechtliche Rahmenbedingungen
- Umfassende Verordnungsermächtigungen für das BMV zur Festlegung technischer Standards, Pflichten und Verfahren.
- Evaluierung nach 5 Jahren; keine Befristung.
- Änderungen und Anpassungen in weiteren Gesetzen (z. B. Personenbeförderungsgesetz, BSI-Kritisverordnung, Mobilitätsdatenverordnung)
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