Gesetzesvorhaben im Bereich Bauwesen
Diese Gesetzesvorhaben in der 21. Wahlperiode des Deutschen Bundestages im Bauwesen schauen wir uns aktuell an und monitoren diese durch den Gesetzgebungsprozess. Die Priorisierung erfolgt nach keiner äußeren Vorgabe, sondern durch die Autoren.
Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
18.06.2025: Kabinettsbeschluss “Wohnungsbau-Turbo” (LINK Referentenentwurf BMWSB)
Zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und unter Wahrung der kommunalen Planungshoheit sollen folgende Änderungen im Baugesetzbuch vorgenommen werden (u.a.):
- § 246e BauGB (neu): Einführung einer Experimentierklausel: Wohnbauvorhaben können befristet auch ohne Bebauungsplan zugelassen werden.
- § 34 BauGB: Flexibilisierung des Einfügegebots für Vorhaben im unbeplanten Innenbereich.
- TA Lärm: In begründeten Fällen sind Abweichungen von Lärmschutzvorgaben möglich.
Die wichtigsten Änderungen werden hier seitens des Bauministeriums aufgelistet. Statement Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: “Mit dem Gesetzesentwurf zünden wir jetzt den Bau-Turbo. Aufstocken, Nachverdichten und Neubau, der Bau-Turbo beschleunigt und ermächtigt die Gemeinden vor Ort. …”
Gesetz ist lt. Entwurf nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat.
11.07.2025: 1. Beratung im Bundesrat (LINK Plenarprotokoll)
10.09.2025: Anhörung im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen
Der „Bau-Turbo“ der Bundesregierung, der Gemeinden bis Ende 2030 unter bestimmten Bedingungen Wohnungsbau auch ohne Bebauungsplan ermöglichen soll, wird von den Sachverständigen sehr unterschiedlich bewertet.
Zentrale Punkte der Anhörung:
- Breite Zustimmung zur Zielsetzung: Mehr Wohnraum ist dringend nötig, um der wachsenden Nachfrage zu begegnen.
- Positive Einschätzungen:
- Kommunale Spitzenverbände begrüßen die Ziele, verweisen aber auf weitere Probleme wie Bau- und Finanzierungskosten, Fachkräftemangel und Materialknappheit.
- Vertreter von Wohnungswirtschaft und Immobilienverbänden sehen den Entwurf als wichtigen, aber nur punktuellen Baustein.
- Änderungen beim Lärmschutz werden von Juristen als „revolutionär“ bezeichnet.
-
Kritikpunkte:
- Befristung bis 2030 sei zu kurz, längere Planungssicherheit sei nötig (Forderung: Verlängerung bis 2035). Gefahr, dass vor allem Einfamilienhäuser gefördert werden; Forderung, den Fokus stärker auf Geschosswohnungsbau zu legen.
- Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen spaltet die Sachverständigen: Befürwortung durch den Deutschen Mieterbund, Ablehnung durch die Immobilienwirtschaft.
- Kritiker bemängeln fehlende Antworten auf zentrale Probleme wie Finanzierung, Baukosten oder energetische Vorgaben.
- Klimaschutzverbände sehen den Turbo nicht als Beitrag zu einer „Bauwende“.
Zusammenfassung:
Der Bau-Turbo wird grundsätzlich als Schritt in die richtige Richtung gesehen, aber als nicht ausreichend. Viele Sachverständige fordern zusätzliche Maßnahmen, längere Laufzeiten und klare Fokussierung auf bezahlbaren Geschosswohnungsbau statt Einfamilienhäusern.
Ankündigung – 10.09.2025: Öffentliche Anhörung im Bundestagsausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen ab 15:30 Uhr; Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD („Bau-Turbo“, Drucksache 21/781 neu). Ziel des Gesetzes ist die Beschleunigung des Wohnungsbaus und die Sicherung von Wohnraum.
- Themen: Aktivierung von Bauland, Nachverdichtung, Förderung von Wohneigentum (z. B. Bausparförderung, Baukindergeld, KfW-Programme).
- EU-Erneuerbaren-Energien Richtlinie (RED III)
Als Sachverständige sind geladen:
- Bernd Düsterdiek (Deutscher Städte- und Gemeindebund)
- Andrea Gebhard (Bundesarchitektenkammer)
- Professor Mathias Hellriegel (Hellriegel Rechtsanwälte)
- Christian Lieberknecht (Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen)
- Hilmar von Lojewski (Deutscher Städtetag)
- Peter Lutz (Unternehmensberatung)
- Judith Nurmann (Architects for Future Deutschland)
- Aygül Özkan (Zentraler Immobilien Ausschuss)
- Dirk Salewski (Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen).
09.10.2025: 2./3. Beratung im Bundestag
- Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (Drucksache 21/781 neu)
- Damit wurde das Gesetz verabschiedet; eine Zustimmung durch den Bundesrat ist nicht gefordert.
- 10.10.2025: Unterrichtung des Bundesrates über die Erledigung des Gesetzgebungsverfahrens
08.10.2025: Beratung und Verabschiedung im Ausschuss Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen
Das “Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung “(DRS 21/781neu) wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD angenommen. AfD, Grüne und Linke stimmten dagegen, ihre Änderungsanträge wurden abgelehnt.
Die CDU/CSU bezeichnete das Gesetz als zentralen Schritt, um schneller, günstiger und unbürokratischer zu bauen. Kommunen sollen nach § 246e zeitweise von Baugesetzbuch-Regeln abweichen können; eine Genehmigung gilt nach drei Monaten als erteilt, wenn keine Einwände erfolgen. Auch beim Lärmschutz und bei der Nutzung bestehender Gebäude (z. B. Aufstockung von Supermärkten) wurden Erleichterungen beschlossen.
Die SPD betonte die Stärkung der Kommunen und die Möglichkeit, neben Wohnungen auch gesundheitsnahe Einrichtungen und Nahversorgung zu errichten, um lebendige Quartiere zu schaffen.
Die Grünen lehnten das Vorhaben als wachstums- und spekulationsfördernd ab. Der neue § 246e begünstige Flächenfraß und steigende Bodenpreise, ohne mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Die Linke kritisierte den Bau-Turbo als marktorientiert und sozial unausgewogen; er verschärfe die Miet- und Bodenkrise und fördere Zersiedelung. Zudem sprach sie von einer „Militarisierung des Baurechts“.
Die AfD nannte das Gesetz „heiße Luft“ und bezweifelte, dass es die Baukosten senke oder die Mietpreiskrise lindere.
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