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Gesetzesvorhaben im Bereich Digitalisierung

Hier finden Sie den aktuellen Stand der relevantesten Gesetzesvorhaben im Bereich Digitalisierung.

NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz

30.07.2025: Kabinett verabschiedet Regierungsentwurf

Wesentliche Unterschiede zum Referentenentwurf:

  • Deutlich geringere Kosten für den Bund und die Bundesverwaltung.
  • Etwas höhere Kosten für die Länder.
  • Präzisere Begriffsdefinitionen, engere Anlehnung an EU-Recht.
  • Erweiterte Einbindung der Länder in die Zuständigkeiten.
  • Klarere Staffelung der Bußgelder.
  • Anpassung der Struktur: 30 statt 29 Artikel

26.06.2025: BMI veröffentlicht Referentenentwurf

Inhalt:

Allgemeines

  • Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS-2) in deutsches Recht
  • Ziel: Erhöhung der Cybersicherheit und Resilienz durch einheitliche Sicherheitsanforderungen
  • Einführung eines neuen Stammgesetzes: „NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz“ (NIS2UmsuCG)
  • Zentrale Rolle des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

Struktur des Gesetzes

  • Neufassung des Gesetzes über das BSI (BSIG-neu)
  • Anpassungen in zahlreichen anderen Gesetzen (u. a. EnWG, TKG, BND-Gesetz, Atomgesetz)
  • NIS2UmsuCG als Artikelgesetz mit über 60 Einzelregelungen

Adressaten / Verpflichtete

  • Einführung von zwei Kategorien: „besonders wichtige Einrichtungen“ und „wichtige Einrichtungen“
  • Betroffen sind u. a. Unternehmen der Energieversorgung, Gesundheit, Wasser, Verkehr, digitale Infrastruktur, Verwaltung, Forschung
  • Schwellenwerte: in der Regel ≥250 Beschäftigte oder ≥50 Mio. Euro Jahresumsatz / ≥43 Mio. Euro Bilanzsumme
  • Möglichkeit zur Einbeziehung kleinerer Unternehmen mit kritischer Bedeutung

Pflichten für Unternehmen

  • Einführung eines verpflichtenden Maßnahmenkatalogs zur IT-Sicherheit: Risikoanalysen, Notfallpläne, Backup, Authentifizierung, Verschlüsselung, Schulungen etc.
  • Pflicht zur Risikobewertung der Lieferkette und IT-Dienstleister
  • Einrichtung eines Sicherheitsvorfall-Managements

Meldepflichten

  • Drei-Stufen-System bei Sicherheitsvorfällen: Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden, Folgeinformation innerhalb von 72 Stunden, Abschlussbericht innerhalb eines MonatsEinführung eines zentralen Melderegisters beim BSI

Aufsicht und Kontrolle

  • Das BSI erhält deutlich ausgeweitete Befugnisse: Vor-Ort-Kontrollen, Anordnungen und Untersagungen, Veröffentlichung von Sicherheitslücken, Regelmäßige Prüfungen bei besonders wichtigen Einrichtungen
  • Risikoabhängige Aufsicht bei wichtigen Einrichtungen

Haftung und Sanktionen

  • Geschäftsleitungen haften für Nichteinhaltung der Pflichten
  • Deutlich verschärfte Bußgelder: bis zu 10 Mio. Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes
  • Bußgeldtatbestände u. a. für fehlende Sicherheitsmaßnahmen, verspätete oder unterlassene Meldungen, mangelnde Kooperation mit dem BSI

Öffentliche Verwaltung

  • Einführung eines verpflichtenden Informationssicherheitsmanagements für alle Bundesbehörden
  • Benennung eines Chief Information Security Officer Bund (CISO Bund)
  • Verpflichtung zur Einführung eines Sicherheitskonzepts und Benennung von IT-Sicherheitsbeauftragten

Weitere Regelungen

  • Verbesserung des Schutzes für Verschlusssachen und geheimhaltungsbedürftige Informationen
  • Koordination auf Bundesebene durch neue Koordinierungsstelle
  • Möglichkeit zur sektorspezifischen Ergänzung durch Rechtsverordnungen

11.09.2025: Erste Beratung im Bundestag

  • Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung, Überweisung an die Ausschüsse Inneres, Digitales und Staatsmodernisierung sowie Haushalt (mitberatend)

26.09.2025: Erster Durchgang im Bundesrat

  • Erster Durchgang im Bundesrat abgeschlossen

KRITIS-Dachgesetz

10.09.2025: Kabinettsbeschluss

Zweck & Grundlage

  • Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie zur Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie) in deutsches Recht um.
  • Ziel ist es, bundeseinheitliche und sektorenübergreifende Mindeststandards für den Schutz, die Resilienz und den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen zu etablieren.

Wer ist betroffen/was gilt als KRITIS

  • Kritische Infrastrukturen aus elf Sektoren: Energie, Transport & Verkehr, Finanz- und Versicherungswesen, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, Ernährung, Informationstechnik & Telekommunikation, Weltraum, Siedlungsabfallentsorgung, Öffentliche Verwaltung.
  • Eine Einrichtung gilt dem Entwurf zufolge als kritisch, wenn sie essenziell für die Gesamtversorgung in Deutschland ist und mehr als 500.000 Personen versorgt werden.

Pflichten & Maßnahmen

  • Betreiber von kritischen Anlagen sollen Risikoanalysen und Risikobewertungen durchführen.
  • Es werden bundeseinheitliche Mindestanforderungen definiert, etwa physische Schutzmaßnahmen, Notfallteams, Objektschutz und Ausfallsicherheit.
  • Meldepflicht für erhebliche Störungen: Betreiber müssen Vorfälle melden, u.a. über ein Portal des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und des BSI.

Aufsicht/Behördenrollen

  • Zuständig sind u.a. das BBK sowie das BSI; es wird ein Meldewesen eingerichtet, das zentrale Stellen und Plattformen einbindet.
  • Unternehmen müssen sich registrieren und eine Kontaktstelle benennen.

Weitere Aspekte

  • Der Entwurf betrifft nicht nur IT-Sicherheit, sondern auch physische Sicherheit gegenüber Störungen, Angriffen etc. (z. B. Naturkatastrophen, Terror, Sabotage).
  • Mit dem Gesetz entstehen Kosten und Pflichten für die betroffenen Betreiber. Im Entwurf werden einmalige Belastungsrichtwerte (≈ 1,7 Mrd. €) und jährliche Mehrkosten (≈ 500 Mio. €) angegeben.

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