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Gesetzesvorhaben im Bereich Energie

Diese Gesetzesvorhaben in der 21. Wahlperiode des Deutschen Bundestages im Bereich Energie schauen wir uns aktuell an und monitoren diese durch den Gesetzgebungsprozess. Die Priorisierung erfolgt nach keiner äußeren Vorgabe, sondern durch die Autoren.

Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung (GeoBG)

03.07.2025: Referentenentwurf veröffentlicht (LINK BMWE)
Das Geothermie-Beschleunigungsgesetz (GeoBG) soll Genehmigungen für Geothermieanlagen, Wärmepumpen, Wärmeleitungen und Wärmespeicher deutlich schneller, digitaler und effizienter gestalten. Es implementiert Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag sowie der EU‑Richtlinie RED III (seit Mai 2025).

Ziele/Inhalte:
Rolle mit „überragendem öffentlichen Interesse“: Geothermie, Groß-Wärmepumpen, Wärmespeicher und Wärmeleitungen werden bei Genehmigungen vergleichbar behandelt wie Wind‑ und PV‑Anlagen
Sanktionierbare Höchstfristen: Behörden müssen beispielsweise im Bergrecht innerhalb eines Jahres entscheiden
Digitalisierung und Verfahrensoptimierung: Einheitliche, digitale Beteiligung, kürzere Behördenfristen, Projektmanagement sowie Transparenz bei allen Zulassungsverfahren
Naturschutzrechtliche Praktikabilität: Klare, jahreszeitlich abgestimmte Regelungen für seismische Explorationen
Haftungssicherheit: Behörden können Sicherheitsleistungen verlangen, um Bergschäden abzusichern
Vorgezogener Projektstart: Vorzeitiger Baubeginn schon vor abschließender Genehmigung erlaubt, Beschleunigung durch Übergangsregelungen für laufende Verfahren

Meilensteine:
03.07. Referentenentwurf (s.o.)
bis 21.07: Länder- und Verbändeanhörung im BMWE lief
06.08.: voraussichtlich Bundeskabinett
Herbst: Parlamentarische Beratungen
möglichst frühes Inkrafttreten geplant

06.08.2025: Bundeskabinett beschließt Gesetz ohne Aussprache

  • noch keine Parlamentsdrucksache (Stand: 15.08.)

26.09.2025: Der Gesetzentwurf mit der Bundesratsdrucksachennummer 382/25 wird unter TOP 46 von der Länderkammer beraten (LINK BR)

  • Ausschussempfehlung (Entwurf – LINK)

05.11.2025: öffentliche Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie geplant

  • Mit dem Gesetz soll der Ausbau von Geothermieanlagen, Wärmeleitungen und -speichern sowie die Erkundung von Erdwärme erleichtert und beschleunigt werden. Dafür ist geplant, Hemmnisse bei der Erschließung der Geothermie sowie für Wärmepumpen, die Flusswasser, Abwasser Industrieabwärme oder auch Luft nutzen, abzubauen. Auch für private Haushalte soll es einfacher werden, eine Zulassung für die eigene Wärmepumpe zu erhalten.

09.10.2025: Erste Lesung des Entwurfs für das Geothermie-Beschleunigungsgesetz (GeoBG), dessen Ziel: Genehmigungsverfahren straffen und den Ausbau beschleunigen.

Bekannter Anlauf: Schon unter Ex-Wirtschaftsminister Robert Habeck lag ein ähnlicher Entwurf vor. Doch mit dem Ende der Ampel war auch das Gesetz vom Tisch. Die neue Regierung hat den Entwurf überarbeitet und am 06.08.2025 im Kabinett beschlossen.

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