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Gesetzesvorhaben im Bereich Finanzmärkte

Hier finden Sie den aktuellen Stand der relevantesten Gesetzesvorhaben im Bereich Finanzmärkte.

FinmadiG - Finanzmarktdigitalisierungsgesetz

23.10.2023 Referentenentwurf des BMF

  • Mit dem Finanzmarktdigitalisierungsgesetz werden folgenden EU-Verordnungen und -Richtlinien als wesentliche Maßnahmen des EU-Pakets zur Digitalisierung des Finanzsektors umgesetzt. Damit soll die fristgerechte und reibungslose Anwendung der EU-Vorschriften in Deutschland sichergestellt werden.
  • Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCa – Integration der Kryptomarktregulierung):
    • Integration der Regulierung von Kryptomärkten in die EU-Binnenmarktregulierungsarchitektur.
    • Schaffung eines level-playing fields in Europa für Kryptowerte.
    • Überführung des deutschen Rechtsrahmens für Kryptowerte in die EU-Regelungsarchitektur.
    • Zulassungsvorbehalte und prudentielle Regelungen für Emittenten und Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen.
    • Regelungen zum Schutz der Inhaber von Kryptowerten und zur Verhinderung von Marktmanipulation und Insiderhandel.
  • Verordnung (EU) 2023/1113 (Erweiterung der Geldtransferverordnung)
    • Ausweitung der Geldtransferverordnung auf Kryptowerte.
    • Pflicht für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, Informationen über Auftraggeber und Begünstigte von Kryptowertetransfers zu erheben und zu übermitteln.
    • Ersetzung der nationalen Kryptowertetransferverordnung durch EU-Recht.
    • Umsetzung der Änderungen der Geldwäscherichtlinie in Bezug auf Kryptowerte-Dienstleistungen.
  • Verordnung (EU) 2022/2554 und Richtlinie (EU) 2022/2556 (DORA):
    • Schaffung eines einheitlichen Rahmens für die digitale Betriebsstabilität im Finanzsektor.
    • Harmonisierung der Anforderungen an die operationale Resilienz von IKT-Systemen im Finanzsektor.
    • Organisatorische Anforderungen an die IT-Sicherheit, Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen, und Vorgaben für Penetrationstests.
    • Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2556 in deutsches Recht und Integration der Befugnisse zur Sicherstellung der operationalen Resilienz in die Stammgesetze.

Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG

16.08.2023 Kabinett beschließt Gesetzentwurf

  • Leichterer Kapitalmarktzugang für Start-ups und Wachstumsunternehmen
  • Bessere Rahmenbedingungen für Start-ups, Wachstumsunternehmen und KMU
  • Vereinfachungen und Modernisierungen im Finanzmarktrecht: Kapitalerhöhungen einer AG werden erleichtert, Möglichkeit Wertpapierregister/Kryptowertpapierregister, Crowdfunding verbessert,
  • steuerpolitische Anpassungen für gleiche Wettbewerbsbedingungen: Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von Wagniskapitalfonds wird ausgeweitet, Verwaltungsleistungen von Konsortialführern bei offenen Konsortialdarlehen werden von der Umsatzsteuer bereit

Initiative: Bundesregierung
Zustimmungsbedürftigkeit: Ja, laut Gesetzentwurf

12.04.2023 Referentenentwurf des BMF

21.09.2023 Erste Lesung im Bundestag

  • Finanzausschuss (federführend)

29.09.2023 Stellungnahme Bundesrat

  • Änderungsvorschläge des Bundesrates: Der Bundesrat schlägt Änderungen am Gesetzentwurf vor, insbesondere bezüglich der steuerlichen Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen.
  • Steuerliche Besserstellung für vinkulierte Anteile: Der Bundesrat empfiehlt, die steuerliche Besserstellung von Mitarbeiterbeteiligungen auch auf vinkulierte Anteile auszuweiten.
  • Bezugnahme auf das Einkommensteuergesetz (EStG): Der Bundesrat stellt fest, dass Start-ups fast ausschließlich vinkulierte Anteile für Mitarbeiterbeteiligungen nutzen.
  • Problemstellung bei vinkulierten Anteilen: Nach dem aktuellen Gesetzentwurf wird bei vinkulierten Anteilen kein Arbeitslohnzufluss angenommen, da der Arbeitnehmer nicht über die Beteiligung verfügen kann.
  • Zielverfehlung bei Start-ups: Ohne Änderung würde der Zweck des § 19a EStG, Start-ups durch attraktive Kapitalbeteiligungen für Mitarbeiter zu fördern, verfehlt.
  • Vorgeschlagene Ergänzung: Die Ergänzung soll sicherstellen, dass § 19a EStG auch auf vinkulierte Anteile anwendbar ist.

15.11.2023 Entschließungsantrag + Änderungsantrag CDU/CSU

  • Kritik: Gesetzesentwurf wird den Herausforderungen nur teilweise gerecht.
  • Forderung nach einem weiteren Gesetzesentwurf: Dringende Notwendigkeit eines weiteren Gesetzesentwurfs zur Korrektur der Unzulänglichkeiten des Zukunftsfinanzierungsgesetzes.
  • Enorme Finanzierungsvolumina erforderlich: Digitale und ökologische Transformation, Altersvorsorgefinanzierung, und Erhalt der Innovationsfähigkeit erfordern historisch hohe Investitionen, können nicht allein durch fiskalische Mittel oder vorherrschende Bankkreditfinanzierung bewältigt werden.
  • Notwendigkeit der Diversifizierung von Finanzierungswegen: Finanzierungswege müssen diversifiziert und auf eine breitere Basis gestellt werden, Ausschöpfung des gesamtwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Finanzierungspotenzials ist erforderlich.
  • Verbesserung des Zugangs zum Kapitalmarkt: Notwendigkeit, den Zugang zum Kapitalmarkt zu verbessern und ihn mit dem Kreditmarkt zu verknüpfen, stärkere Berücksichtigung der Anlegerseite und Unterstützung der Vermögensbildung, Ziel ist es, die gesetzliche Altersvorsorge zu entlasten, Investitionskapital freizusetzen und Bürger am Wohlstand des Landes teilhaben zu lassen.

15.11.2023 Beschlussempfehlung Finanzausschuss

  • Änderung am Zahlungskontengesetz: Beschränkung auf die BaFin für den Betrieb einer Vergleichswebsite für Zahlungskontenentgelte gemäß dem Zahlungskontengesetz.
  • Streichung von Regelungen im Kapitalanlagegesetzbuch: Entfernung der vorgeschlagenen Regelungen zur Investition von Immobilienfonds in Grundstücke, die ausschließlich für Erneuerbare-Energien-Anlagen genutzt werden oder auf denen solche Anlagen geplant sind (Freiflächenanlagen).
  • Entkopplung von Verbraucherdarlehensvertrag und Restschuldversicherung: Trennung der zeitlichen Abhängigkeit zwischen Verbraucherdarlehensverträgen und Restschuldversicherungen.

17.11.2023 Zweite/Dritte Lesung im Bundestag

  • Zustimmung, breites Bündnis aus SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP
  • ebenso Entschließung: Evaluierung nach 4 Jahren durch die Bundesregierung
  • Entschließungsantrag + Änderungsantrag von CDU/CSU fand keine Mehrheit

24.11.2023 Zweiter Durchgang Bundesrat

  • Bundesrat stimmt dem Zukunftsfinanzierungsgesetz zu
  • Gesetz kann nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und danach verkündet werden

Inkrafttreten

  • Gesetz tritt weitgehend am Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft, einige Regelungen bereits am 1. Januar 2024.

Wachstumschancengesetz

30.08.2023 Kabinett beschließt Gesetzentwurf

  • Initiale Einführung einer Investitionsprämie für Klimaschutz
  • Wiederermöglichung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter
  • Befristete Einführung einer degressiven AfA für Wohngebäude
  • Stärkung und Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung
  • Verbesserungen des steuerlichen Verlustabzugs
  • Verbesserungen bei den Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter
  • Verbesserungen bei den Sonderabschreibung nach § 7g EStG
  • Änderung bei der Thesaurierungsbegünstigung und Option zur Körperschaftsbesteuerung
  • Anhebung der Grenzen für die Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtigen sowie der Aufbewahrungspflicht bei Überschusseinkünften
  • Befreiung von Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer von umsatzsteuerlichen Erklärungspflichten
  • Beseitigung der Schriftformerfordernis an verschiedenen Stellen des Riester-Verfahrens durch Ermöglichung der elektronischen Datenübermittlung
  • Ermöglichung der Digitalisierung des Spendenverfahrens durch Anpassung des Zuwendungsempfängerregisters
  • Erhöhung der Freigrenze für den Quellensteuereinbehalt
  • Anpassung der Besteuerung von Renten aus der Basisversorgung und notwendige Folgeanpassungen
  • Erhöhung der Nichtaufgriffsgrenze für Versicherungsunternehmen und Vermögensverwahrenden bei der Erbschaftsteuer
  • Ausweitung der Pflicht zur Mitteilung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen auf innerstaatliche Steuergestaltungen
  • Verhinderung von Steuergestaltungen bei Investmentfonds
  • Einführung einer gesetzlichen Regelung zur verpflichtenden Verwendung von elektronischen Rechnungen
  • Anpassung der Zinsschranke und Einführung einer Zinshöhenschranke

13.10.2023 Erste Lesung im Bundestag

  • Überweisung Ausschüsse, Finanzausschuss (federführend)

17.10.2023 Entschließungsantrag NRW

  • Freibetrag für Ersterwerb selbst genutztes Ein-/Zweifamilienhaus und Eigentumswohnung aufnehmen

20.10.2023 Stellungnahme Bundesrat

  • Das Wachstumschancengesetz sieht bedeutende steuerrechtliche Änderungen vor.
  • Länder unterstützen grundsätzlich das Ziel Förderung von Wachstum und Innovation.
  • Kritik an den finanziellen Belastungen für Länder und Kommunen, die fast zwei Drittel der Kosten tragen sollen.
  • Sorge um negative Auswirkungen auf das Gewerbesteueraufkommen von Städten und Gemeinden.
  • Über 40 Änderungsvorschläge des BR, insbesondere zur neuen Klimaschutz-Investitionsprämie.
  • Kritik an der komplexen und bürokratischen Ausgestaltung der Prämie.
  • Vorschlag, dass der Bund die Prämie verwaltet und finanziert.
  • Viele geplante Maßnahmen sind nicht oder nur teilweise mit IT-Systemen der Steuerverwaltung kompatibel.
  • Warnung vor erhöhten Belastungen für Finanzämter und längeren Verfahrensdauern.
  • Vorschlag zur Senkung der Strompreissteuer auf das europäische Mindestmaß.
  • Anregung zur Reform der staatlich induzierten Preisbestandteile im Energiesektor.

16.11.2023 Beschlussfassung im Finanzausschuss

  • Gesetzentwurf wurde mit 33 Änderungsanträgen deutlich verändert (s. S. 3 Beschlussempfehlung)
  • Zinshöhenschranke wurde gestrichen
  • Vertreter von SPD- und CDU/CSU brachten weitere Änderungen im Vermittlungsausschuss ins Spiel

6.11.2023 Öffentliche Anhörung Finanzausschuss

  • Kommunen kritisieren erheblichen Steuerausfälle, bremst Klimaschutz, Wärmewende, Wohnungsbau und der Ausbau von Schul- und Kitaplätzen
  • Spitzenverbände der Wirtschaft begrüßen Reihe wichtiger und überfälliger Maßnahmen: Verbesserungen bei der Verlustverrechnung, die Verbesserung der steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung, die Erhöhung der Grenzen für Sofortabschreibungen bei geringwertigen Wirtschaftsgütern
  • Kritik an Zinshöhenschranke + Meldepflichten regelrechte „Bürokratiemonster“
  • Klimaschutz-Investitionsprämie: grundsätzlich sehr positiv
  • Doppelbesteuerung der Renten: Selbständige und Angestellte mit hohen Einkommen und Beitragszahlungen potenziell weiterhin von Doppelbesteuerung betroffen
  • Abschreibungen beim Kauf von Wohnimmobilien

17.11.2023 Zweite/Dritte Lesung im Bundestag

  • Gesetzentwurf mit Stimmen der Ampel-Koalition angenommen
  • CDU/CSU, AfD und Linke votierten dagegen
  • Kernpunkt für Baubereich: “Befristete Einführung einer degressiven Abschreibung für Wohngebäude in Höhe von sechs Prozent ab dem 1. Oktober 2023”, bleibt im Gesetz
  • Entschließungsantrag CDU/CSU (Forderung nach umfassender Unternehmenssteuerreform + Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß) fand keine Mehrheit

24.11.2023 Bundesrat

  • Bundesrat hat Gesetzentwurf vorerst gestoppt und beschlossen, Vermittlungsausschuss anzurufen
  • Begründung: Änderungsvorschläge des BR wurden im weiteren Gesetzgebungsverfahren allenfalls punktuell übernommen. Zusätzlich sei der Gesetzentwurf durch eine Vielzahl von Umdrucken kurzfristig ergänzt worden. BR sieht grundlegenden Überarbeitungsbedarf
  • Aus Unionskreisen: Erst wenn für Haushalt 2024 bekannt, ob/welche Steuern erhöht werden oder welche Zuschüsse gestrichen werden müssen, sei Grundlage für Verhandlungen zum Wachstumschancengesetz gegeben
  • Vermittlungsausschuss wird voraussichtlich erst 2024 tagen

Kreditzweitmarktförderungsgesetz

11.10.2023 Kabinett beschließt Gesetzentwurf (BT-Drs. 20/9093)

  • Mit dem Gesetz soll der Abbau notleidender Kreditpositionen in Bankbilanzen gefördert werden (Erlaubnisverfahren für Anbieter von Kreditdienstleistungen für verkaufte notleidende Bankkredite)
  • Regelung des Zugangs europäischer Anbieter
  • Aufsichtliche Anforderungen u.a. an Geschäftsorganisation und Risikomanagement und Verpflichtungen gegenüber den Kreditnehmern
  • Beaufsichtigung durch die BaFin und Meldepflichten für Institute
  • Einrichtung eines Registers der zugelassenen oder mit einem Europäischen Pass tätigen Kreditdienstleistungsinstitute
  • Bußgelder oder strafrechtliche Ahndung von gravierenden Verstößen
  • Beseitigung von Inkonsistenzen und redaktionellen Fehlern in Finanzaufsichtsgesetzen

09.11.2023 Erste Lesung im Bundestag

  • Überweisung Ausschüsse, Finanzausschuss (federführend)

24.11.2023 Stellungnahme Bundesrat

  • Bundesrat hegt Zweifel am Plan der Bundesregierung zur künftigen Aufsichtsstruktur über Kreditdienstleister, dass sie bei der BaFin liegen soll
    • Inkonsistenz, da erst zu Jahresbeginn beschlossen, Aufsicht für Inkassodienstleister zentral beim Bundesamt für Justiz zu organisieren
  • Weitere Kritikpunkte betreffen Rechte von Verbrauchern gegenüber Kreditdienstleistern

13.12.2023 Beratung und Beschlussfassung im Finanzausschuss

  • Finanzausschuss empfiehlt Annahme des Gesetzentwurfs mit Änderungen (Drucksachen 20/9093, 20/9647) mit Mehrheit (SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) gegen AfD.
  • Ziel: Harmonisierung und Transparenzsteigerung im EU-Sekundärmarkt für notleidende Kredite.
  • Änderungsanträge Nr. 1 bis 4 verbessern den Gesetzentwurf, insbesondere für kleinere Kreditdienstleister und Pfandbriefbanken.
    • Anpassungen bei Deckungswerten und bürokratiearme Lösungen, z.B. Streichung unterjähriger Meldepflichten.
    • Koalitionsfraktionen fordern Evaluierung der Aufsichtspraxis und Berücksichtigung von Selbstbehalten bei Pfandbriefbanken.
  • Änderungsanträge Nr. 5 bis 9 beinhalten Regelungen aus dem Wachstumschancengesetz, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.
  • CDU/CSU unterstützt Maßnahmen zur Stärkung des Sekundärmarktes und fordert Evaluierung der Aufsichtsteilung und Marktreaktionen, insbesondere bei Inkassodienstleistern.
  • CDU/CSU betont Notwendigkeit von Anpassungen im Inkassogesetz und kritisiert frühere Gesetzentwürfe.

14.12.2023 Zweite & dritte Lesung im Bundestag

  • Geänderter Gesetzentwurf wurde beschlossen mit Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Die AfD votierte gegen die Initiative.

15.12.2023 Zweiter Durchgang Bundesrat

  • Bundesrat stimmt dem geänderten Gesetzentwurf zu

Inkrafttreten

  • Gesetz tritt bis auf einige Ausnahmen (s. Artikel 20) am Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Fabian Haun

Telefon: 030 400 54 100
E-Mail: haun@elfnullelf.de

Johanna Weirauch

Telefon: 030 400 54 100
E-Mail: johanna.weirauch@elfnullelf.de

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