Gesetzesvorhaben im Bereich Gesundheit
Pflegekompetenzgesetz (PKG)
06.08.2025 Kabinett beschließt Entwurf
Das Bundeskabinett hat am 6.08.2025 den Entwurf für das „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ (vormals Pflegekompetenzgesetz) beschlossen; geplanter Start: 1.01.2026.
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Befugnisse: Erweiterte Befugnisse für Pflegefachpersonen je nach Qualifikation, inkl. eigenständige Wundversorgung, Diabetes-Management und Blutabnahmen.
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Kompetenzprofile: Klare, qualifikationsbezogene Aufgaben- und Verantwortungsprofile.
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Bürokratieabbau: Neues Gremium beim GKV-Spitzenverband zur Vereinfachung und Vereinheitlichung von Antrags- und Verwaltungsverfahren unter Einbindung von Pflegebedürftigen und Angehörigen.
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Pflegeberatung: Einheitliche, kassenartenübergreifende Organisation der Beratung.
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Kommunale Mitwirkung: Stärkere Rolle der Kommunen bei Zulassung und Steuerung von Pflegeeinrichtungen.
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Versorgungssteuerung: Regelmäßige regionale Analysen durch Pflegekassen; Möglichkeit sektorenübergreifender Verträge für gemeinschaftliche Wohnformen.
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Vergütung & Digitales: Vereinfachte Vergütungsverhandlungen; pragmatischere Vorgaben für digitale Pflegeanwendungen und zugehörige Unterstützungsleistungen.
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SGB-V-Anpassungen: Klarstellungen zum vertragsärztlichen Notdienst, Änderungen am Strukturfonds und Erleichterungen bei ePA/E-Rezept.
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RSA-Prüfungen: „Manipulationsbremse“ mit Begrenzung der Prüffristen auf 15 Jahre.
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Finanzwirkung: Mittelfristige Entlastung der Sozialen Pflegeversicherung um rund 328 Mio. Euro jährlich.
25.06.2025 Referentenentwurf veröffentlicht
- Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Referentenentwurf zur Stärkung pflegerischer Kompetenzen vorgelegt.
- Pflegekräfte sollen u. a. mehr Eigenverantwortung übernehmen dürfen (z. B. Verordnungsfähigkeit bestimmter Hilfsmittel).
- Der Entwurf wird aktuell mit Verbänden abgestimmt.
Hinweis: Kabinettsbefassung wird nach der Sommerpause erwartet.
09.10.2025 – Bundestag verabschiedet Gesetz zur Einführung des Berufsbilds „Pflegefachassistenz“
- Ergänzung zum laufenden Gesetzgebungsverfahren des Pflegekompetenzgesetzes.
- Ziel: klarere Ausbildungsstandards und Durchlässigkeit zwischen Pflegeassistenz und Pflegefachkraft.
Ende September / Oktober 2025 – Weitere Beratungen im Bundesrat und Gesundheitsausschuss
- Der Bundesrat äußert Änderungsbedarf, insbesondere bei der Finanzierung der Behandlungspflege und der ärztlichen Abgrenzung.
- Der Entwurf wird zur Überarbeitung an den Bundestag zurückverwiesen.
- Formulierungshilfe des BMG (15.10.): Präzisierung zu Delegation, Haftung und Dokumentationspflichten.
Kritik:
- Grüne: fordern klarere rechtliche Regelungen bei neuen Pflegekompetenzen, damit die Verantwortung der Berufsgruppen eindeutig bleibt.
- Krankenkassen: warnen vor „Substitution light“ – zu wenig echte Entscheidungsfreiheit für Pflegefachkräfte.
- Pflegeverbände: begrüßen Fortschritt, fordern aber verbindlichere Fristen für Umsetzung in Kliniken und Heimen.
11.09.2025 – Erste Lesung im Bundestag
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Beratung des Entwurfs zur Befugniserweiterung in der Pflege sowie zur neuen Pflegefachassistenz-Ausbildung, Überweisung an die Ausschüsse, federführend ist der Gesundheitsausschuss.
Kritik:
- Grüne: Zustimmung zum Grundanliegen, aber Forderung nach klareren Regelungen zu Verantwortung und Haftung bei neuen Pflegekompetenzen.
- Linke: Kritik an zu vielen offenen Punkten; warnt vor Konflikten mit ärztlichen Tätigkeiten und unklarer Umsetzungspraxis.
- AfD: lehnt die Reform ab, spricht von Bürokratieverlagerung statt echter Entlastung.
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