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Gesetzesvorhaben im Bereich Gesundheit

Hier finden Sie den aktuellen Stand der relevantesten Gesetzesvorhaben im Bereich Gesundheit.

Cannabisgesetz

18.08.2023 Kabinett beschließt Gesetzentwurf

  • Cannabis soll in lizenzierten Geschäften an Erwachsene zu Genusszwecken abgegeben werden. Damit soll erreicht werden, dass die Cannabis-Qualität kontrolliert wird und dass keine verunreinigten Substanzen abgegeben werden. Der Jugendschutz soll gewährleistet werden. Cannabis soll ausschließlich an Volljährige abgegeben werden.
  • Der gewerbliche Anbau und Vertrieb von Genuss-Cannabis soll staatlich lizenziert und kontrolliert sein. Der Schwarzmarkt und die organisierte Drogenkriminalität sollen damit eingedämmt werden.
  • Erwerb und Besitz von Cannabis zum Eigenkonsum sollen zulässig sein, allerdings nur bis zu einer Höchstmenge von 20 bis 30 Gramm. Auch der private Eigenanbau soll zulässig sein, begrenzt auf drei Pflanzen für jede volljährige Person.
  • Die Präventionsangebote zu Cannabis sollen ausgeweitet werden. Anstelle einer strafrechtlichen Verfolgung sollen konsumierende Minderjährige zum Beispiel an verbindlichen Präventionsprogrammen teilnehmen. Es wird ein generelles Werbeverbot geben.
  • Die gesellschaftlichen Auswirkungen des Gesetzes sollen nach vier Jahren und darüber hinaus evaluiert werden.

06.07.2023 BMG veröffentlicht Referentenentwurf

12.04.2023 BMG veröffentlicht Eckpunktepapier 

26.10.2022 Kabinett beschließt Entwurf eines Eckpunktepapiers

Bundesregierung

29.09.2023 Stellungnahme des Bundesrates

  • Kontroll- und Vollzugsaufgaben sollen keinen zusätzlichen Personal- und Finanzbedarf erzeugen
  • Bundesrat fordert Maßnahmen zur Verkehrsunfallprävention und Standards für Anbaueinrichtungen
  • Gesundheits- und Jugendschutzkonzepte sollen Mindeststandards haben
  • Kein Alkoholausschank in Anbauvereinigungen
  • Überprüfung jugendschutzrelevanter Regelungen gefordert
  • Befürchtung eines Vollzugsdefizits im aktuellen Gesetzentwurf
  • Bundesrat mahnt Schließung von Strafbarkeitslücken an

27.09.2023 Plenarantrag Bayerns

  • Stellungnahme zur Ablehnung des Gesetzentwurfs

18.10.2023 Erste Lesung im Bundestag

  • Übergabe an die Ausschüsse, Federführend ist der Gesundheitsausschuss
  • Antrag CDU/CSU: „Cannabislegalisierung stoppen, Gesundheitsschutz verbessern – Aufklärung, Prävention und Forschung stärken“
  • Antrag AfD: „Die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken aufgeben und eine wissenschaftliche Nutzenbewertung von Medizinalcannabis analog zum Arzneimittelrecht einleiten“

06.11.2023 Öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss

  • Bundesärztekammer (BÄK),Verband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) ,Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) warnen vor negativen Auswirkungen der Cannabislegalisierung auf Jugendliche, darunter eine Zunahme des Konsums und gesundheitliche Risiken wie Sucht und Psychosen.
  • Neue Richtervereinigung (NV) unterstützt die Entkriminalisierung, kritisiert jedoch unklare Grenzwerte und mögliche Kriminalisierung von Eigenanbau.Der Deutsche Richterbund sieht durch die Freigabe eine Verschlechterung der Lage, eine Schwächung des Jugendschutzes und eine Zunahme des Jugendkonsums.
  • Der Branchenverband Cannabiswirtschaft (BvCW) betont die Notwendigkeit, den illegalen Markt einzudämmen und hebt das Potenzial von Industriehanf hervor. Der Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik (akzept) unterstützt die Straffreiheit für Eigenkonsum und Eigenanbau, kritisiert jedoch zu strikte Auflagen.
  • Sachverständige und der Deutsche Hanfverband (DHV) argumentieren gegen die bisherige strafrechtliche Verfolgung von Gelegenheitskonsumenten und für legale Weitergabe in Verbindung mit Hilfen zur Reduzierung des Konsum. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert ein Präventionspaket für die Verkehrssicherheit und einen niedrigen THC-Grenzwert.

23.02.2024 Bundestag beschließt Cannabisgesetz

Ergebnisse der namentlichen Abstimmung:

  • 407 Abgeordnete für das Gesetz
  • 226 stimmten dagegen
  • 4 enthielten sich ihrer Stimme

21.02.2024 Gesundheitsausschuss empfiehlt Gesetzesbeschluss

Die Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses lautet die Annahme des Cannabisgesetzes sowie die Anträge der AfD und CDU/CSU abzulehnen.

19.01.2024 Zeitplan verschiebt sich voraussichtlich weiter

  • Trotz fraktionsinterner Differenzen rechnet Gesundheitsminister Lauterbach mit einer Verabschiedung des Cannabisgesetzes in der Woche vom 19. bis 23. Februar. Die nächste Bundesratssitzung findet dann am 22. März statt.
  • Ausgebliebende 2./3. Beratung in der ersten Sitzungswoche macht Einhaltung des Zeitplans ( Inkrafttreten zum 1. April) sehr unwahrscheinlich, da das Gesetz nicht in der Bundesratssitzung am 2. Februar behandelt werden kann.

04.12.2023 SPD- Bundestagsfraktion legt Veto ein

  • SPD-Bundestagsfraktion blockiert die ursprünglich für letzte Sitzungswoche 2023 angedachte Abstimmung über das Cannabisgesetz aufgrund von interner Uneinigkeit
  • Die Abstimmung findet möglicherweise in der Sitzungswoche vom 11.03. – 15.03.2024 statt.

27.11.2023 Regierungsfraktion einigt sich auf Änderungen und Beschluss in der letzten Sitzungswoche

  • Beratung im federführenden Gesundheitsausschuss und Verabschiedung durch Bundestag in KW 50 geplant
  • Entschärfung von Konsumverboten in der Nähe von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen und den neuen Anbauvereinigungen auf Sichtweite (100m), zuvor min. 200m
  • Eigenanbau von bis zu 3 Cannabispflanzen
  • Erhöhung der Besitzmenge von 25 auf 50 Gramm aus Eigenanbau am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, weiter 25 Gramm im öffentlichen Raum
  • Entschärfung der Sanktionierung bei geringfügiger Überschreitung der Besitzmenge (30 Gramm im öffentlichen Raum, 60 Gramm in der Wohnung, von Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe zu Ordnungswidrigkeit
  • Senkung der Maximalhöhe des oberen Bußgeldrahmens von 100.000€ auf 30.000€ und des unteren Bußgeldrahmens von 30.000€ auf 10.000€
  • Mitgliedschaft in Anbauvereinigungen setzt einen Aufenthalt von mindestens sechs Monaten in Deutschland voraus. Die Vereinigungen dürfen keine Werbung machen und müssen von außen unauffällig sein.
  • Strafprozessordnung wird angepasst, um schweren cannabisbezogenen Straftaten, insbesondere im Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität und dem Jugendschutz, effektiver zu begegnen.
  • Geplante Anpassung der Fahrerlaubnisverordnung, um zu verhindern, dass gelegentlicher Cannabis-Konsum automatisch zu einer Medizinisch-psychologischen Untersuchung führt
  • Gestuftes Inkrafttreten des Gesetzes: Die Entkriminalisierungsvorschriften sollen ab dem 1. April 2024 gelten, Regelungen zum Eigenanbau und den Anbauvereinigungen ab dem 1. Juli 2024.

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