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Gesetzesvorhaben im Bereich Mobilität

Hier finden Sie den aktuellen Stand der relevantesten Gesetzesvorhaben im Bereich Mobilität.

Referentenentwurf zur Neufassung des Intelligente-Verkehrssysteme-Gesetzes (IVSG)

Ende August/Anfang September: Ergebnis der Verbändeanhörung

Alle großen Verbände stimmen dem Ziel zu, aber fordern deutliche Nachbesserungen bei Fristen, Kosten, Bürokratie und Rechtssicherheit. Industrieverbände drängen auf Schutz proprietärer Daten, Digitalverbände auf praxistaugliche Prozesse, Kommunalverbände auf finanzielle Unterstützung und Entlastung.

  • VDA (Automobilindustrie)
    • Unterstützt Datenbereitstellung grundsätzlich.
    • Kritisiert unklare Abgrenzung zwischen sicherheitsrelevanten und proprietären Daten → fordert Schutz sensibler Betriebsdaten.
    • Fristen und Kosten zu ambitioniert.
  • Bitkom (Digitalwirtschaft)
    • Positiv gegenüber digitaler Mobilitätsdateninfrastruktur.
    • Warnt vor übermäßiger Bürokratie (z. B. Doppelpflichten durch „Eigenerklärungen“).
    • Will stärkere Einbindung der Industrie bei Standardsetzung.
  • Kommunale Spitzenverbände (z. B. DStGB, Städtetag)
    • Befürchten Überlastung kleiner und mittlerer Kommunen.
    • Kritisch gegenüber Verpflichtung zur Digitalisierung bisher nicht-digitaler Daten.
    • Sehen Finanzierungslücke, fordern Förderungen und praxisgerechte Umsetzung.
  • ITS mobility / Verkehrsverbände
    • Begrüßen Modernisierung und EU-Harmonisierung.
    • Fordern gestuften Roll-out und klare Rollenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen.

 

19.08.2025: Ende der Stellungnahmefrist

13.08.2025: Vorstellung des Referentenentwurf/Start der Verbändeanhörung

Mit dem IVSG soll die überarbeitete EU-Richtlinie 2010/40/EU (Fassung 2023/2661) in nationales Recht umgesetzt werden.

Neue inhaltliche Schwerpunkte

  • Erweiterter Geltungsbereich: Einbindung von Echtzeit-Mobilitätsdaten, multimodalen Informations-, Buchungs- und Ticketing-Apps, Unterstützung vernetzter/automatisierter Mobilität.
  • Verpflichtende Einführung bestimmter IVS-Dienste, z. B. sicherheitsrelevante Verkehrsinformationen (bis 31.12.2026).
  • Digitalisierung und maschinenlesbare Bereitstellung neuer und bestehender Verkehrsdaten über den Nationalen Zugangspunkt (Mobilithek).
  • Einführung eines automatisierten Systems zur Datenqualitätsverbesserung und regelmäßiger Eigenerklärungen der Dateninhaber.

Institutionelle Struktur

  • Betrieb des Nationalen Zugangspunkts durch das Bundesministerium für Verkehr oder beliehene/private Dritte.
  • Nationale Stelle (BASt) für Koordination, Qualitätssicherung, Beratung, Überwachung und EU-Berichterstattung.
  • Zusammenarbeit mit Landes-Mobilitätsdatenplattformen.

Finanz- und Personalaufwand

  • Deutliche Mehrausgaben für Bund, Länder und Kommunen, v. a. für Personal, Softwareanpassung, Betrieb der Mobilithek und Qualitätssicherung.
  • Wirtschaft: jährlicher Mehraufwand von ca. 27,5 Mio. €, einmaliger Aufwand ca. 29 Mio. €.
  • Verwaltung: jährlicher Mehraufwand ca. 7,5 Mio. €, einmalig ca. 10 Mio. €.

Rechtliche Rahmenbedingungen

  • Umfassende Verordnungsermächtigungen für das BMV zur Festlegung technischer Standards, Pflichten und Verfahren.
  • Evaluierung nach 5 Jahren; keine Befristung.
  • Änderungen und Anpassungen in weiteren Gesetzen (z. B. Personenbeförderungsgesetz, BSI-Kritisverordnung, Mobilitätsdatenverordnung)

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