- Die wissenschaftliche Arbeitsgruppe Nationaler Cyber-Sicherheitsrat hat ein Impulspapier „Auswirkungen ausländischer Gesetzgebung auf die deutsche Cybersicherheit“ veröffentlicht
- Es wird untersucht, mit welchen Zielsetzungen und Mitteln ausländische Nachrichtendienste − direkt oder über in Deutschland operierende Unternehmen − auf die Cybersicherheit in Deutschland Einfluss nehmen könnten.
- Hierzu werden die jeweiligen Rechtsgrundlagen und rechtlichen Handlungsmöglichkeiten analysiert, auf deren Grundlage die Geheimdienste agieren.
- Im Ergebnis empfiehlt die Arbeitsgruppe, dass:
- eine Datenverarbeitung in der Europäischen Union erfolgen sollte,
- die Daten technisch-organisatorisch vor dem Zugriff von Nachrichtendiensten geschützt sein sollten (zum Beispiel durch Verschlüsselung und Treuhänder).
- oder keine Datenverarbeitung durch Unternehmen erfolgt, die den jeweiligen Nachrichtendiensten verpflichtet sind.
Auswirkungen ausländischer Gesetzgebung auf die deutsche Cybersicherheit
Impulspapier + Empfehlungen für die Datenverarbeitung durch Unternehmen
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