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Bauplanung – Planungssicherstellungsgesetz wird erneut verlängert

Art der Meldung + Relevanz: Gesetzgebung + Verlängerung der "Testphase" sollte von Bauschaffenden zur weiteren politischen Ausgestaltung genutzt werden


  • bis Ende 2022 geltende Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes vom Innenausschuss bis Ende 2023 verlängert
  • Planungssicherstellungsgesetz vom 20.05.2020 sorgt dafür, dass auch unter den Bedingungen während der Covid-19-Pandemie Planungs- und Genehmigungsverfahren u. besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ordnungsgemäß durchgeführt werden können (Analyse hier vom 03.06.2020)
  • Verfahrensberechtigte müssen nicht physisch zu gegen sein, um ihre Beteiligungsrechte wahrzunehmen
  • Online-Konsultationen wurden als Ersatz für gesetzlich vorgeschriebene Erörterungstermine bzw. mdl. Verhandlungen eingeführt
  • Opposition hatte im Frühsommer 2022 gefordert, die Planungsverfahren insgesamt weiter zu entbürokratisieren (s. Bericht hier vom 20.05.2022)
Bewertung:
Das Planungssicherstellungsgesetz wirkt seit…
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