Art der Meldung + Relevanz: Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) + betrifft alle Unternehmen/Plattformen, die unter das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) fallen
- Mobilitätsdatenverordnung wurde am 22.07.2021 vom Bundeskabinett beschlossen (siehe Secure-Downloadlink weiter unten)
- konkretisiert das novellierte Personenbeförderungsgesetz, das am 01.08.2021 in Kraft tritt
- welche Beförderungsdaten Anbieter erheben u. in welchen Formaten sie diese über einen nationalen Zugangspunkt bereitstellen müssen
- soll helfen, dass vorhandene Verkehrsinfrastrukturen effizienter und damit auch nachhaltiger als bisher genutzt werden können
Nachdem es seitens der Anbieter massiven Widerstand gab, hat das BMVI die Verordnung modifiziert. Im nun beschlossenen Entwurf sollen zunächst nur statische Daten erfasst + übermittelt werden müssen. Zu diesen zählen…
