Art der Meldung + Relevanz: Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) + betrifft alle Unternehmen/Plattformen, die unter das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) fallen
- Mobilitätsdatenverordnung wurde am 22.07.2021 vom Bundeskabinett beschlossen (siehe Secure-Downloadlink weiter unten)
- konkretisiert das novellierte Personenbeförderungsgesetz, das am 01.08.2021 in Kraft tritt
- welche Beförderungsdaten Anbieter erheben u. in welchen Formaten sie diese über einen nationalen Zugangspunkt bereitstellen müssen
- soll helfen, dass vorhandene Verkehrsinfrastrukturen effizienter und damit auch nachhaltiger als bisher genutzt werden können
Bewertung:
Nachdem es seitens der Anbieter massiven Widerstand gab, hat das BMVI die Verordnung modifiziert. Im nun beschlossenen Entwurf sollen zunächst nur statische Daten erfasst + übermittelt werden müssen. Zu diesen zählen…
Nachdem es seitens der Anbieter massiven Widerstand gab, hat das BMVI die Verordnung modifiziert. Im nun beschlossenen Entwurf sollen zunächst nur statische Daten erfasst + übermittelt werden müssen. Zu diesen zählen…