- Mobilitätsdatenverordnung wurde am 22.07.2021 vom Bundeskabinett beschlossen (siehe Secure-Downloadlink weiter unten)
- konkretisiert das novellierte Personenbeförderungsgesetz, das am 01.08.2021 in Kraft tritt
- welche Beförderungsdaten Anbieter erheben u. in welchen Formaten sie diese über einen nationalen Zugangspunkt bereitstellen müssen
- soll helfen, dass vorhandene Verkehrsinfrastrukturen effizienter und damit auch nachhaltiger als bisher genutzt werden können
BMVI Mobilitätsdatenverordnung deutlich abgespeckt
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) + betrifft alle Unternehmen/Plattformen, die unter das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) fallen
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