Der Bundesrat hat heute Vormittag, am 18.09., das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) gebilligt. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hatte bereits im Vorfeld empfohlen, keinen Vermittlungsausschuss zu einzuberufen. Das PDSG dient der Vorbereitung für die elektronische Patientenakte (ePA). Der Teil für das elektronische Rezept (eRezept) wurde bereits im Juli durch den Bundestag verabschiedet. Ab 2021 müssen Krankenkassen ihren Versicherten eine ePA anbieten. Ab 2022 haben Patienten zudem einen Anspruch darauf, dass Ärzte ihre Daten auch in die Akte eintragen. Die Nutzung der ePA bleibt für Versicherte freiwillig. Zusätzlich kann jeder frei entscheiden, welche Daten gespeichert oder gelöscht werden, sowie wer auf die Akte zugreifen darf. In Bezug auf das eRezept wird die gematik eine App als Teil der Telematikinfrastruktur im Laufe des Jahres 2021…
Bundesrat billigt Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG)
Gesetzesbeschluss
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