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Carsharing-Gesetz auf Stand, keine Fortschreibung notwendig

Art der Meldung + Relevanz: Parl. Unterrichtung + Unternehmen/Kommunen sollen verstetigen und verstärken; Chancen für Mobilitätsanbieter


  • Sechs Experten/Autoren haben im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen einen Bericht erstellt und im Juni 2021 veröffentlicht
  • Evaluiert wurde das 2017 in Kraft getretene Carsharinggesetz (CsgG); Evaluation verwendet den Input-Output-Outcome-Impact-Ansatz (Input: CsgG, Output: Begleitungs- und Umsetzungsschritte in Bund, Bundesländern und Kommunen; Outcome: Wirkungen auf dem Carsharingmarkt; Impact: intendierte langfristige Wirkungen)
  • Basis: Literaturanalyse und empirische Erhebungen bei den Bundesländern, den Kommunen und Kommunalverbänden, den Carsharing-Anbietern und den Verkehrsteilnehmern
  • Keinen akuten Fortschreibungsbedarf des Carsharing-Gesetzes identifiziert; Marktentwicklung bleibt abzuwarten
  • Carsharing nicht nur in Ballungsräumen: 81 Prozent der Carsharing-Angebote befinden sich in Städten <50.000 Einwohner
  • Vier Handlungsebenen und 12 Maßnahmenvorschläge werden beschrieben:
  • 1: Berücksichtigung…
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